David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das ist zugegebenermaßen doch ein sehr schwieriges und sehr ernstes Thema, mit dem wir uns hier heute beschäftigen. Und die Lage im Iran ist eine, die uns doch sehr zu denken geben muss. Das eine sind natürlich ganz besonders, was uns, glaube ich, allen in Erinnerung geblieben ist, die Proteste von vor anderthalb Jahren „Frau. Leben. Freiheit“, die auch hier in Deutschland große Wellen geschlagen haben. Viele Vertreter/-innen dieser Bewegung waren auch hier in Deutschland unterwegs, haben verschiedenste Auftritte gemacht und mit sehr emotionalen und berührenden Worten und auch Liedern die Aufmerksamkeit auf das Problem, auf die Probleme im Iran gelenkt. Und Menschenrechte in der Welt können uns nicht egal sein. Und das, was dort passiert, ist etwas, dem wir uns widmen müssen. Die jüngsten Entwicklungen des Angriffs des Irans auf Israel kommen noch zusätzlich dazu, denn das führt ja auch weiter zu mehr Repressionen im Land. Alles, was da noch irgendwie an Opposition ist, wird noch mehr unterdrückt. Der Nahe Osten, insbesondere betrieben vom Iran, steht an der Schwelle zur nächsten Eskalation in diesem Krieg, der da jetzt schon herrscht. Das heißt also, das sind umfangreiche Probleme, die da sind, und ich halte es auch für geboten, dass wir uns entsprechend damit auseinandersetzen und vor allen Dingen die Menschen schützen, die vor diesem Regime fliehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE, und Sandy van Baal, FDP) Menschen, die im Iran aufgrund ihrer politischen Aktivitäten um ihr Leben fürchten müssen, dürfen nicht abgeschoben werden. Ich muss dazu aber auch sagen, das ist für mich ein ganz klarer Asylgrund. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Leute, die dort vor Verfolgung fliehen oder vom Tod bedroht werden oder generell um Leib und Leben fürchten müssen, (Zuruf von Michael Meister, AfD) die politisch verfolgt werden, wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden oder einfach nur wegen ihres Geschlechts verfolgt werden, das sind für mich originäre Asylgründe. Und dadurch, dass die Lage im Iran ja für alle so weit bekannt ist, halte ich es auch für viel einfacher, diese Verfahren noch schneller und kürzer abzuschließen und Asyl in diesen Fällen zu gewähren. Das macht es für mich an der Stelle relativ einfach. Dass der Abschiebestopp, der generelle Abschiebestopp in den Iran jetzt ausgelaufen ist, das macht es natürlich etwas komplizierter, weil wir dann wieder in die Einzelfälle genauer reingucken müssen. Aber genau diese Sensibilisierung, die jetzt da ist, das ist ja auch das, was wir wollen, was wir fordern. Wir haben es aber bei den Fallzahlen jetzt irgendwie nicht mit übergroßen Zahlen zu tun, womit die Behörden am Ende nicht mehr klarkommen, sondern das sind immer noch überschaubare Zahlen, wo auch unsere Ausländerbehörden die Lagen sehr gut einschätzen können. Fakt wäre nämlich, wenn wir einen generellen Abschiebestopp machen, dass dann auch Gefährder und Straftäter damit inbegriffen werden. Und das ist genau die Grenze, wo ich sage, vielleicht machen wir doch keinen ganz generellen Abschiebestopp. (Horst Förster, AfD: Vielleicht, meinen Sie.) Wir haben ja auf Bundesebene gerade das Rückführungsverbesserungsgesetz durchgesetzt, und wenn wir das wirklich ernst meinen, müssen wir das auch ernst nehmen, die konsequente Rückführung von Straftätern und Gefährdern. (Beifall Sandy van Baal, FDP) Und ich glaube auch, dass wir mit der Einzelfallprüfung der allgemein bekannten Lage im Iran und aber auch im Hinblick auf Straftäter und Gefährder – weil das wird auch bei der Einzelfallprüfung relativ einfach zu ermitteln sein – eine ganz saubere, gute Politik machen können, die unserer Verantwortung für Menschenrechte weltweit gerecht wird, unserer Verantwortung für die Menschen, die dort fliehen, gerecht wird und trotzdem dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen hier im Land gerecht wird, wenn wir diese Differenzierung weiter vornehmen. Am Ende ist es aber so, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern dafür nicht zuständig sind. Für uns gilt, Bundesrecht ist einzuhalten. Das hat der Innenminister ja auch schon mehrfach ausgeführt. Ich finde es richtig, dass das auf der Innenministerkonferenz angemeldet wurde, aber wir werden uns hier nicht gegen Bundesrecht stellen, das heißt, wir werden uns zu den Anträgen enthalten. – Danke sehr! (Beifall Sandy van Baal, FDP)
