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Ann Christin von Allwörden

CDU 25.04.2024 Sitzungen 8/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Landtagssitzung im März dieses Jahres hat der Kollege da Cunha die Dringlichkeit des Antrages der GRÜNEN mit dem Titel „Abschiebungen in den Iran weiter aussetzen“ abgelehnt, diese Ablehnung mit der Begründung, dass der bundesweite Abschiebestopp Ende 2023 ausgelaufen ist, sodass die heutige Situation, also die Situation damals, schon bereits vor der Landtagssitzung im März aktuelle Rechtslage war. Der Kollege da Cunha hat dazu ausgeführt, die Koalition und insbesondere Frau Pulz-Debler und auch die Kollegin Tegtmeier seien im letzten Monat bei diesem Thema auch schon aktiv geworden und hätten mit dem Innenminister gesprochen und ihn gebeten, die Möglichkeiten auszuloten, die es trotz des auslaufenden bundesweiten Abschiebestopps geben kann. Der Innenminister habe deshalb schon ein Zustimmungserfordernis verfügt und die zuständigen Behörden sensibilisiert. Das haben Sie ja auch eben selber so vorgetragen, obwohl – das haben Sie auch gesagt – das eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre, aber Sie es dennoch getan haben. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) In der Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 13.03.2024 haben Frau Tegtmeier und Frau Pulz-Debler noch einmal erklärt, sie hätten den Innenminister gebeten, sich noch vor der nächsten Innenministerkonferenz an Bundesinnenministerin Faeser zu wenden, um eine Verlängerung des Abschiebestopps zu erwirken. Und der Innenminister hat ja auch gerade in seiner Rede bekanntgegeben, dass er das auf die Tagesordnung hat setzen lassen, um erneut eine bundesweite Aussetzung aller Bundesländer zu erreichen, also einen Abschiebestopp zu erreichen. Man könnte sich jetzt fragen, warum der Innenminister diese Frage nicht schon in der letzten IMK gestellt hat. Dass der Abschiebestopp Ende 2023 ausläuft, kann ja jetzt kein Geheimnis gewesen sein. Aber ich habe wohlwollend auch gehört, Sie haben das im Grunde auch erklärt, wenn ich das richtig verstanden habe, kann das kein Dauerstopp sein, sondern es ist zeitlich immer begrenzt. Also zweimal sechs Monate, war das richtig, Herr Pegel, ja? Also das erklärt es im Grunde auch schon. Dann, liebe Kollegen der SPD, die Dringlichkeit des Antrages der GRÜNEN im März abzulehnen, was ich nachvollziehen konnte, denn wir waren da keiner anderen Meinung, und im April dann aber unter dem Druck der LINKEN und einzelner eigener Abgeordnete einen eigenen Antrag zu stellen, das müssten Sie jetzt, ehrlich gesagt, den Menschen da draußen, glaube ich, erklären, weil auch ich finde das eher unplausibel. Und ich glaube vernommen zu haben in der Art der Rede des Innenministers, dass auch er nicht ganz glücklich damit war und nicht so unbedingt begeistert damit ist. Und ich würde sagen, er hätte damit auch recht, aber das ist nur meine Interpretation. Ohne einen Abschiebestopp auf Bundesebene müssen Asylbewerber aus dem Iran ihre Schutzbedürftigkeit wieder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anmelden und in einem Asylverfahren prüfen lassen, so wie die Asylbewerber aus allen anderen Ländern auch. Und auch in den anderen Ländern gibt es Verstöße gegen Frauen- und Menschenrechte, Diskriminierung und Krieg. Auch für Flüchtlinge aus diesen Ländern gilt das Asylrecht. Mit der Abschiebung von Asylbewerbern ohne Asylgrund wird geltendes Bundesrecht umgesetzt. Die Ausländerbehörden sind an dieses Recht gebunden, und auch der Innenminister, der jetzt hier vorgeschickt wird, ist daran gebunden. Kein Landtag irgendeines Bundeslandes kann daran etwas ändern. Die Landesregierung kann also die Abschiebung von Iranern aus Mecklenburg-Vorpommern nicht aussetzen, wie die GRÜNEN es verlangen. Und auch das hat der Innenminister gerade sehr deutlich gemacht. Der Antrag der LINKEN und der SPD ist da präziser, aber macht mich auch nicht glücklich. Wenn der Innenminister hier … (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht ja auch nicht um Ihr Glück hier.) Dann sage ich es anders: Ich finde es scheinheilig. Besser? (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Gut! (Thore Stein, AfD: Danke schön!) Dann nehmen wir das so ins Protokoll, das „scheinheilig“. Wenn der Innenminister hier vorträgt, dass er die Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten gebeten hat, sensibel mit dem Thema umzugehen, was sie ohnehin schon tun, und das haben sie auch im Innenausschuss schon sehr eindrücklich dargestellt, indem sie die Lagen von Abschiebungen, die getätigt werden sollen, die über sieben Jahre dauern, sehr, sehr sensibel anfassen, auf jeden Einzelfall zu schauen und diese zu prüfen, dann ist das auf Landesebene alles, was getan werden kann und meines Erachtens auch getan werden sollte. Was der Innenminister auf Bundesebene seinen Länderkollegen oder der Bundesinnenministerin empfiehlt, hätte er auch bereits bei Auslaufen des Abschiebestopps Ende 2023 machen können. Das ist keine Frage, das habe ich aber eben schon mal erläutert. Ich kann nur sagen, solange es keine anderweitigen Regelungen gibt, sind die Abschiebungen in den Iran nach zwingendem Bundesrecht auch durchzuführen. Meine Fraktion lehnt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und insbesondere auch den Antrag der LINKEN und SPD ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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