Horst Förster
Nein, keine. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Es geht letztlich, gerade, weil man es unterschiedlich sehen kann, ums Abwägen und deshalb im ersten Schritt auch ums Grundsätzliche, wenn wir ehrlich sind. Der Ausgangspunkt ist natürlich entscheidend ganz hier in der Sache: Wollen wir die illegale Massenmigration in unser Land weiter hinnehmen oder endlich den Hebel umlegen? (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie mal sagen, warum das Menschenrecht auf Asyl nicht gilt?! Können Sie das mal sagen?) Es ist nicht eine Frage, nicht nur eine Frage des Rechts, sondern des politischen Willens, so, wie es Merkel einst gegen die Verfassung und gegen die Gesetze vorgemacht hat. Nein, ich muss mich korrigieren: Das Grundgesetz und die Gesetze lassen es zu, den Hebel umzulegen, denn jedes Recht, auch das Recht auf Asyl, hat seine natürliche Grenze in der Aufnahmefähigkeit und auch Aufnahmewilligkeit der aufnehmenden Gesellschaft. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und die wird längst überstrapaziert. Ja, auch die Aufnahmewilligkeit ist begrenzt (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ist Teil einer funktionierenden Aufnahmefähigkeit. Machen wir uns nichts vor: Wieso ist unser Land der Magnet für Zuwanderung, wenn wir sie angeblich begrenzen wollen? Die Regierungen von Merkel bis zur Ampel zelebrieren geradezu ihre selbstverordnete Ohnmacht und kommen im Grunde keinen Schritt voran. Wieso haben die Osteuropäer diese Probleme nicht? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die suchen wenigstens nach Kulturkreis schon mal aus.) Deren jetzt gescholtene Staatslenker werden sich, anders als bei uns, nicht einst aus ihren Gräbern heraus dafür verantworten müssen, dass ihre Länder nicht mehr als Ungarn, Polen oder Slowakei zu erkennen sind. Kurzum, es geht bei dieser Kritik nicht um eine geordnete, maßvolle Zuwanderung und eine gelungene Integration, die es natürlich gibt, es geht um unser Land. Unser Land ist nämlich mehr als eine Ansammlung mehrerer Millionen Menschen, die sich einander fremd sind. Ich komme noch mal zur Abwägung, und die sieht bei meiner Fraktion so aus: Ein Bleiberecht kommt nur im Einzelfall bei nachweislicher individueller Verfolgung in Betracht. So ist die Rechtslage. (Jens-Holger Schneider, AfD: Genauso ist es.) Bei allen anderen hat das zu geschehen, was der Geltung des Rechts und den Interessen unseres Landes geschuldet ist, und dieses Wort heißt „kompromisslose Rückführung“. Weiter zur Abwägung. Ich zitiere aus dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 08.12.2023. Dort heißt es: „Die IMK stellt fest, dass schwere Straftäter und Gefährder aus relevanten Herkunftsstaaten, vor allem aus Syrien und Afghanistan, trotz bestehender Ausreisepflicht nach wie vor nicht in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben werden können.“ Meine Damen und Herren, was ist das für ein Rechtsstaat, der mit dieser Botschaft der Ohnmacht vor das eigene Volk tritt, der in Kauf nimmt, (Thomas Krüger, SPD: Ich lebe gern in diesem Rechtsstaat.) dass die eigenen Bürger Opfer von weiterhin rundumversorgten Kriminellen und Gefährdern werden?! Nein, wir können das gern vertiefen, es gibt hier keine unüberwindbaren Hindernisse. Es fehlt ganz einfach der unbedingte Wille, derartige menschliche Zeitbomben außer Landes zu schaffen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nun ist es so, dass der bisherige Beschluss über einen Abschiebestopp die Abschiebung von schweren Straftätern und Gefährdern nicht völlig ausschließt, aber doch erschwert. Jedoch ist das Erfordernis schwerer Straftaten nicht einzusehen. Jeder, der über den Bagatellbereich hinaus straffällig wird, hat dieses Land zu verlassen. Bei der Beurteilung der fremden Lebensverhältnisse auch im Iran machen wir den Fehler, dies immer nur mit unseren Augen und Vorstellungen zu betrachten, und dabei agieren wir noch widersprüchlich. Nehmen wir das im muslimischen Kulturkreis übliche Kopftuch. Es war ja auch eben Thema. Die Kopftuchpflicht finden wir schlimm, die bei einem Verstoß drohenden Strafen unmenschlich. Doch hier im eigenen Land sollen wir kultursensibel das Kopftuch, für uns ein Symbol der Unfreiheit und der Unterdrückung der Frau, tolerieren. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das passt nicht zusammen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das Kopftuch hat im Iran einen anderen Stellenwert als hier. Es wird dort von den meisten Frauen – da müssen wir uns überhaupt nichts vormachen – freiwillig getragen. Es ist ein muslimisches Land, und selbst unsere Reporterinnen tragen, wenn sie aus dem Iran berichten, ein Kopftuch. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer sich insoweit den Gesetzen des Irans widersetzt, kann nicht erwarten, dafür Asyl in Deutschland zu erhalten. Wir müssen aufhören, die Welt mit unseren Augen zu sehen und zu glauben, sie müsse überall so ticken, wie wir uns das vorstellen. (Petra Federau, AfD: Genau so!) Das sollten wir spätestens mit der Machtergreifung der Taliban gelernt haben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer im Iran, im Gottesstaat Iran, aufgewachsen ist und meint, sich einen westlichen Lebensstil zulegen zu wollen – gut, kann er machen, aber er kann dafür nicht Asyl in Deutschland verlangen. Fazit für meine Fraktion: Ein Bleiberecht bei individueller Verfolgung Ja, aber kein Raum für einen neuen Abschiebestopp. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
