Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die deutsch-iranische Journalistin, Autorin und Ärztin Gilda Sahebi schreibt über die Proteste im Iran, ich zitiere: „Sie spielen im Basketball-Nationalteam. Sie sind Schauspielerinnen. Sie sind Transfrauen. Sie sind Mütter. Sie sind Bogenschützinnen. Sie sind Kletterinnen. Sie sind Sängerinnen. Sie sind Ärztinnen. Sie sind Studentinnen. Sie sind überall in der iranischen Gesellschaft: Frauen, die ihr Kopftuch öffentlich ablegen, um für ihre Freiheit und für die Freiheit aller im Iran zu demonstrieren. Sie tun dies in dem Wissen, dass sie dafür inhaftiert, vergewaltigt, misshandelt und getötet werden können. Und sie tun es dennoch.“ Weil sie angeblich ihr Kopftuch nicht richtig trage, wird Jina Mahsa Amini am 13. September 2022 in Teheran von der iranischen Sittenpolizei festgenommen und schwer misshandelt. Jina Mahsa Amini fällt während ihres Aufenthalts in der Polizeiwache ins Koma und stirbt drei Tage nach ihrer Festnahme in einer Klinik. Ihr Tod löst eine landesweite Protestwelle aus. Hunderttausende skandieren „Frau. Leben. Freiheit.“ auf den Straßen im Iran. Die Sicherheitskräfte gehen mit scharfer Munition und Tränengas gegen die Demonstrierenden vor. In den ersten drei Wochen der Proteste kommen mindestens 130 Menschen ums Leben, mehr als 1.000 Menschen werden festgenommen. Am 7. Oktober 2022 fasst der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern den Beschluss, „Solidarisch für Frauen- und Menschenrechte im Iran“, verurteilt die schweren Verstöße gegen Frauen- und Menschenrechte, die brutalen Repressionen gegen Demonstrierende und die willkürliche Inhaftierung von Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen, und fordert die Landesregierung dazu auf, sich gegenüber der Bundesregierung für ein bundesweites Aussetzen von Abschiebungen in den Iran einzusetzen. Während der Debatte bedankt sich Innenminister Christian Pegel für den Auftrag und kündigt an, ich zitiere: „Wir würden als Innenministerium in den nächsten Tagen, bis es eine bundesweite Regelung gibt – bis zu drei Monate dürfen wir das –, verfügen, dass keine Abschiebungen stattfinden, um auch in dieser Zwischenphase kein Risiko einzugehen.“ Zitatende. Knapp zwei Monate später, am 2. Dezember 2022, verständigt sich die Innenministerkonferenz auf ihrer 218. Sitzung in München darauf, dass angesichts der katastrophalen Menschenrechtssituation im Iran bis auf Weiteres keine Abschiebungen in das Land durchgeführt werden. Im Rahmen eines Umlaufbeschlusses vereinbarten die IMK-Mitglieder sodann im Sommer 2023, dass angesichts der gegenwärtigen Menschenrechtslage im Iran bis zum 31. Dezember 2023 keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt werden und sich die IMK im Rahmen ihrer Herbstsitzung 2023 erneut mit der Lage im Iran befasst. Die Aussetzung von Abschiebungen in den Iran schaffte es jedoch nicht auf die Tagesordnung. Der Abschiebestopp für den Iran ist daher zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen, und das, obwohl sich die Menschenrechtslage im Iran seit dem Beginn der Proteste im September 2022 verschlechtert hat. Nach einem Bericht von Amnesty International ist die Anzahl der vollstreckten Todesurteile im Iran im Jahr 2023 sprunghaft angestiegen. Mindestens 853 Menschen wurden hingerichtet, was einen Anstieg um 48 Prozent im Vergleich zu 2022 und um 172 Prozent gegenüber 2021 bedeutet. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unvorstellbar!) Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation setzen die Behörden die Todesstrafe seit den „Frau. Leben. Freiheit“- Protesten gezielt als ein Instrument der Unterdrückung ein, um im ganzen Land ein Gefühl der Angst zu verbreiten, die Bevölkerung zu kontrollieren und ihre Macht um jeden Preis zu festigen. Eine von den Vereinten Nationen eingesetzte unabhängige internationale Untersuchungskommission hat am 8. März 2024 in Genf ihren Bericht zur gewaltsamen Unterdrückung von friedlichen Protesten und der Diskriminierung von Frauen und Mädchen im Iran vorgelegt. Darin ist von systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Rede. Festgestellt worden sei ein weitverbreiteter und systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung im Iran, insbesondere gegen Frauen, Mädchen, Jungen und Männer, die Freiheit, Gleichheit, Würde und Verantwortlichkeit gefordert hätten. Höchste staatliche Stellen hätten die Sicherheitskräfte zu Menschenrechtsverletzungen ermuntert. Weil im Iran bei Menschenrechtsverletzungen systematisch Straffreiheit herrsche, ermunterte die Kommission andere Länder, Wege zu finden, um die Täter/-innen zur Rechenschaft zu ziehen, auch über ihre heimischen Gerichte. Nachdem uns Hinweise auf möglicherweise bevorstehende Abschiebungen aus Mecklenburg-Vorpommern in den Iran erreicht hatten, haben wir am 13. März 2024 den Dringlichkeitsantrag „Abschiebungen in den Iran weiter aussetzen“ in den Landtag eingebracht. Der Abgeordnete da Cunha begründete die Ablehnung der Dringlichkeit für die rot-rote Koalition damit, der Innenminister habe bereits ein Zustimmungserfordernis formuliert und die Ausländerbehörden seien sensibilisiert. Am 13. März 2024, pardon, am 19. März 2024 ist es dann zu einem Abschiebungsversuch aus Mecklenburg-Vorpommern in den Iran gekommen. Effektiven Schutz vor Abschiebung scheinen die ergriffenen Maßnahmen, Zustimmungserfordernis und Sensibilisierung, also nicht zu bieten. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg, hat sich dafür ausgesprochen, den Abschiebestopp für Geflüchtete aus dem Iran wieder einzuführen. Menschen, die vor diesem Regime geflohen sind, sollten sich nicht fürchten müssen, wieder zurückgeführt zu werden, sagte Amtsberg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie müssen sich hier dauerhaft sicher fühlen können. Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, warum die Innenministerkonferenz den Abschiebestopp nicht verlängert hat. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Nach dem Raketen- und Drohnenangriff des Irans auf Israel am vorvergangenen Wochenende hat sich die Menschenrechtslage im Iran weiter verschärft. Wenige Stunden vor den ersten Drohnenstarts hatten sich in den sozialen Medien erste Meldungen über einen verschärften Einsatz der Sittenpolizei verbreitet. In einem Statement am Sonntag nach dem nächtlichen Angriff auf Israel kündigten die iranischen Revolutionsgarden an, Menschen festzunehmen, die sich mit Israel solidarisieren. Die iranische Regierung propagiert seit Jahren eine angebliche Verbindung zwischen den Zionisten, also dem Staat Israel, und dem Ungehorsam iranischer Frauen, die ihr Kopftuch ablegen. Dies hat sich seit den „Frau. Leben. Freiheit.“-Protesten weiter verstärkt. Menschen, egal welchen Geschlechts, in ein Land zurückzuschicken, in dem sie systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgesetzt sind, ist unverantwortlich. Bund und Länder müssen Abschiebungen in den Iran umgehend aussetzen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das!) „Frau. Leben. Freiheit.“ muss unser Schutzversprechen sein. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
