Rainer Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem hier vorgelegten Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, gemeinsam mit dem Bund den Wohnungsbau voranzubringen. Ja, vielen Dank an dieser Stelle an die Antragsteller, lieber Marc! So kann ich Ihnen heute die Sicht und Arbeitsweise der SPD in den letzten Jahren und Monaten genau zu diesem Thema darstellen. (Daniel Peters, CDU: Na dann!) Aber nicht nur der Bund ist hier ein wichtiger Partner, sondern auch die Kommunen. Durch die kommunale Selbstverwaltung haben die Städte und Gemeinden eine hohe Verantwortung, wenn es um ihre städtebauliche Entwicklung geht. Meine Damen und Herren, die CDU fordert in ihrem Antrag, Erleichterungen bei Bauvorschriften umzusetzen. (Torsten Renz, CDU: Zu Recht!) So sollen Wohnungen näher an Gewerbe herangebaut werden können. Der Neubau und die Nachverdichtung, der Umbau und die Aufstockung sollen nicht als Gegensatz verstanden werden. Die Schaffung von zusätzlichen Pkw-Stellplätzen, wenn Häuser umgebaut oder aufgestockt werden, soll entfallen. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Bei den einer Bauleitplanung zugrunde liegenden Rechtsvorschriften geht es allein darum, eine abgewogene, die betroffenen Belange umfassend berücksichtigende städtebauliche Planung zu ermöglichen. Dem widerspricht es, auf die Berücksichtigung einzelner, wenn auch besonders relevanter Belange Einfluss zu nehmen, ohne weitere ebenfalls relevante Belange mit in den Blick zu nehmen. Die Kommunen und Gemeinden haben die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen und die entsprechende Gewichtung selbst vorzunehmen. Die städtebauliche Entwicklung soll zwar vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen, ein grundsätzlicher Ausschluss ist damit aber nicht verbunden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, unsere Bundesbauministerin Klara Geywitz hat kürzlich mitgeteilt, dass an der Planungs- und Genehmigungsvereinfachung bereits intensiv gearbeitet wird. So ist zum Beispiel im Schneller-Bauen-Gesetz der genehmigungsfreie Ausbau von Dachgeschossen vorgesehen bei gleichzeitigem Entfall von zusätzlichen Stellplätzen. Diese und weitere Regelungen, auf die ich noch zu sprechen komme, hat die Landesregierung bereits im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bauproduktenmarktüberwachungsgesetzes, der Landesbauordnung und des Architekten- und Ingenieurgesetzes am vergangenen Dienstag im Kabinett aufgenommen und beschlossen. Aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland sollen die Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Musterbauordnung und in den Ländern wegen unzureichender Richtlinienumsetzung der Richtlinie EG 2005/36 durch die Bundesländer in ihren jeweiligen Landesbauordnungen einvernehmlich beigelegt werden. Der Innenminister hat darauf hingewiesen. Dieser beschriebene Umsetzungsbedarf wurde zum Anlass genommen, weitere vordringlich benötigte Anpassungen in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere zur Energiewende, zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren aufzunehmen. Alles Dinge, die in eurem Antrag drin sind, Marc! (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies sind ... Genau! ... insgesamt mehrere: Erstens. Außeneinheiten von Wärmepumpen lösen bei einer Höhe bis zu zwei Meter und einer Breite bis zu drei Meter keine Abstandsfläche aus. Damit wird die Bedeutung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien betont. Sie beseitigt die Rechtsunsicherheit und schafft Planungsklarheit für Bauherren, Entwurfsverfassende, siehe dazu Paragraf 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 der Landesbauordnung, neu. Zweitens. Die Pflicht zur Herstellung von Spielplätzen für Kleinkinder kann durch einen von der Gemeinde dahin gehend zweckgebunden zu verwendenden Geldbetrag abgelöst werden. Drittens. Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dächern können infolge von geringeren Abständen insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern größer dimensioniert werden als bisher. Der Verzicht oder gestaffelt geringere Abstände bedingen allerdings zur Vermeidung von Brandübertragung bestimmte Ausgestaltungen/Ausführungen der ermöglichten Wände. Die Abstände für Solaranlagen unterstützen damit das Ziel, auf möglichst vielen Dächern Solaranlagen zu installieren. Viertens. Die Verpflichtung, Stellplätze zu schaffen, entfällt, wenn bei einem Gebäude Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, durch Aufstockung des Gebäudes oder durch Ausbau des Dachraums geschaffen wird. Fünftens. Der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren ermöglicht. Sechstens. Die Modifikation der Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird aufgenommen. Die Überprüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen erfolgt nicht mehr innerhalb der Entscheidungsfrist von drei Monaten, sondern sie ist künftig zeitlich vorgelagert. Der Fristbeginn setzt dadurch drei Wochen nach Eingang des Bauantrages oder der nachgeforderten Unterlagen ein. Die Modifikation befördert effizientes Handeln und dient damit der Beschleunigung. Siebtens. Die Verordnungsermächtigung in Paragraf 85 Absatz 4 der Landesbauordnung wird zur Übertragung weiterer Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik erweitert. Achtens. Die Ermächtigungsgrundlage für von der Gemeinde zu erlassende örtliche Bauvorschriften wird ebenfalls erweitert. Auch hier, wie bei allen Gesetzesänderungen, ging ein intensiver Austausch mit allen politischen Akteuren in Bund und Kommunen voraus. Zurzeit befindet sich diese in der Verbändeanhörung. Meine Damen und Herren Abgeordnete, unter 2. soll die im Jahre 2023 stattgefundene Verständigung zwischen dem Bund und den Ländern zur Veränderung in den Landesbauordnungen für eine Vereinfachung von Bauvorschriften umgesetzt werden, um die landesrechtlichen Standards für eine schnelle und landesübergreifende Umsetzung des seriellen Wohnungsbaus zu vereinfachen. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern enthält die für das serielle Bauen notwendigen Regelungen bereits im Paragrafen 72a. Dieser eröffnet die Möglichkeit, Typengenehmigungen zu erteilen und anzuerkennen. Mecklenburg-Vorpommern richtet sich dabei an der Musterbauordnung, mit der die Landesbauordnungen vereinheitlicht werden sollen, aus. Gleichwohl entbindet eine Typengenehmigung nicht von der Verpflichtung, ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen. Unter Punkt 3 in Ihrem Antrag wird die Vereinfachung des Bauens im Bestand mit sämtlichen Erleichterungen vorgesehen. Und unter Punkt 4 wird die schnelle Anwendung des digitalen Bauantragsverfahren bis zur Genehmigung gefordert. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern wurde der digitale Bauantrag entwickelt. Neun Bundesländer nutzen diese als Einer-für-Alle-, die sogenannte EfA-Lösung, bereits. Seit Januar 2021 ist im Landkreis Nordwestmecklenburg das digitale Baugenehmigungsverfahren online. Derzeit wird im Landkreis Nordwestmecklenburg und der Stadt Neubrandenburg die digitale Bauakte genutzt. Eine Erprobung erfolgt im Echtbetrieb im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Auch in Greifswald, Rostock, Landkreis Rostock, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen erfolgt der Testbetrieb. Im Bauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gelang Anfang 2024 das erstmalige Anbinden des Onlinedienstes digitale Baugenehmigung an das Fachverfahren der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Rostock. (Torsten Renz, CDU: Da kann man ja mal bei der SPD klatschen zwischendurch.) Der Onlinedienst digitale Baugenehmigung ist in Form eines Vorgangsraums organisiert, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf aus dem Plenum: Sehr gut, Rainer!) in dem alle Informationen zusammenfließen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Ja, das ist doch ein Erfolg! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Enrico Schult, AfD: Der kommt gleich noch zu euch! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Der Bauherr und seine Planer reichen Unterlagen ein, die Ämter der unteren Bauaufsichtsbehörde greifen darauf zu, und das führt zu Beschleunigung und mehr Transparenz der Genehmigungsprozesse. Unter Punkt 5 sollen zusätzliche Landesmittel für die soziale Wohnraumförderung, die Sanierung und für das junge Wohnen bereitgestellt werden. Die Mittelausstattungen für diese Programme in 2024 sind bereits die höchsten, die das Land Mecklenburg-Vorpommern bislang dem Bauministerium zur Verfügung gestellt hat, wohlgemerkt 114 Millionen Euro, meine Damen und Herren! (Torsten Renz, CDU: Donnerwetter! 114 Millionen!) Angesichts eines Wohnungsbestandes von weit über 930.000 Wohnungen im Land für 1,6 Millionen Einwohner (Torsten Renz, CDU: Hat es sich gelohnt.) ist das Land mit den eingeplanten Mitteln sehr gut aufgestellt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es existieren weiter zahlreiche Förderprogramme des Bundes, (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Die Rede wurde geschrieben und muss gehalten werden.) die den Erwerb, Bau oder die Sanierung von Wohngebäuden unterstützen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, weiter fordert der Antrag, eine Wohnungsmarktstrategie für Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln. An dieser Stelle, eine Wohnungsmarktstrategie für Mecklenburg-Vorpommern zu fordern, ist ungewöhnlich, da Wohnungsmarktstrategien auf regionaler Ebene erarbeitet und umgesetzt werden. Gemeint ist hier wohl eher eine Wohnungsbaustrategie. In den weiteren Punkten wird die Verbesserung der beruflichen Ausbildung, die kostenlose Meisterausbildung gefordert sowie, das Landesbaukindergeld in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. Das letztgenannte Thema wurde bereits im Juni 2023 im Landtag auf Antrag der CDU diskutiert und auch abgelehnt. Es existiert bereits ein Programm des Bundes, das speziell auf die Schaffung von Wohneigentum für Familien ausgerichtet ist, siehe dazu das Wohneigentum für Familien. (Torsten Renz, CDU: Also in diesem Fall macht das Kürzen von Redezeiten tatsächlich Sinn. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unter Punkt 9 und 10 dieses Antrags sind 20 Einzelforderungen an den Bund für den gesamten Bau- und Wohnungsbaubereich aufgelistet. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) So soll zum Beispiel die Modernisierungsumlage an den Baukostenindex gekoppelt werden. In die Musterbauordnung soll der einheitliche Gebäudetyp E aufgenommen werden. Hierzu erklärte die Bundesbauministerin Klara Geywitz auf dem 15. Wohnungsbau-Tag am 11. April dieses Jahres zur Einführung des Gebäudetyps E, dass sich bereits im November 2023 die Länder auf der Bauministerkonferenz für eine entsprechende Änderung in ihren Landesbauordnungen verständigt haben. (Torsten Renz, CDU: Das hört sich stark nach Zustimmung zu unserem Antrag an.) Abwarten! (Marc Reinhardt, CDU: Das finde ich auch.) Abwarten! (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ach, dauert noch?) Ja, ihr habt ja einen großen Antrag gestellt, also bedarf es auch entsprechender Ausführungen. (Torsten Renz, CDU: Ja, na selbstverständlich! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dazu wird es aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine Leitlinie und Prozessempfehlungen für die Länder geben. Auch zusätzliche Bundesmittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der energetischen Sanierung werden bereitgestellt. Meine Damen und Herren, unsere Bauministerin Klara Geywitz hat auf dem 15. Wohnungsbau-Tag im April folgende weitere Aussagen getroffen: An der Änderung des Baugesetzbuches – wurde heute auch schon darauf eingegangen – wird seitens des Bundesministeriums für Justiz gearbeitet. Die Novellierung des Baugesetzbuches ist in Bezug auf die regelhafte Bebauung im Hinterland sowie im unbeplanten Innenbereich in Planung. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ich werde jetzt mal eine Frage stellen.) Die Änderung TA Lärm ist in Arbeit, es läuft die Anhörung der Verbände und der Länder, welche bis zur Sommerpause abgeschlossen sein wird. Der Standard EH 40 bei der Dämmung von Neubauten ist ausgesetzt. (Torsten Renz, CDU: Aber das geht von der Redezeit weg, wenn ich frage.) Der klimafreundliche Neubau im Niedrigpreissegment ist auf Basis EH-55-Programm geplant. Ebenfalls in Vorbereitung ist die Absetzung für Abnutzung Abbau EH 55. (Torsten Renz, CDU: Irgendwie kommt das Wort „SPD“ noch nicht genug vor.) Auch die Verstärkung der Bauforschung in Bezug auf die Baustoffe wird erwartet, und die Zinsbindung im sozialen Wohnungsbau wird auf 20 Jahre verlängert. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Er hat noch nicht einmal „SPD“ gesagt.) Am vergangenen Donnerstag besuchte die Bundesbauministerin ein Wohnprojekt in meiner Heimatstadt Rostock (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und konnte sich dabei über die hervorragende Umsetzung des Programms zum sozialen Wohnungsbauprogramm (Torsten Renz, CDU: Er könnte es ja wenigstens mal sagen: Klammer auf, SPD, Klammer zu.) durch unsere kommunale Wohnungsbaugesellschaft WIRO GmbH, finanziert durch Bund und Land, überzeugen. Bei diesem Besuch bekräftigte sie noch einmal ihre Aussagen auf dem 15. Wohnungsbau-Tag, sehr gut auch nachzulesen in der letzten Wochenendausgabe der „Ostsee-Zeitung“. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU und Patrick Dahlemann, SPD – Torsten Renz, CDU: Der Chef der Staatskanzlei hat auch schon die Fronten gewechselt.) Meine Damen und Herren Abgeordnete, abschließend noch ein paar aktuelle Zahlen, Daten und Fakten, wie der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern die Kommunen unterstützt. Das Bundesministerium hat drei Schwerpunktbereiche in den Fokus genommen: Erstens. Für mehr sozialen Zusammenhalt – Neue Wege für ein bezahlbares Zuhause Zweitens. Für gutes und soziales Leben in Stadt und Land – Förderung zukunftsfähiger Städte und Gemeinden Und drittens. Für mehr Fortschritt – Schnelles, innovatives und klimaneutrales Planen, Bauen und Genehmigen (Der Abgeordnete Rainer Albrecht trinkt aus dem Wasserglas. – Marc Reinhardt, CDU: Nimm erst mal einen Schluck!) Jo! (Torsten Renz, CDU: Da bleibt einem ja die Spucke weg!) Kommen wir zum ersten Schwerpunkt! (allgemeine Heiterkeit – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Enrico Schult, AfD: Nee, ne?!) Wenn, (Torsten Renz, CDU: Wir haben dich doch verstanden!) meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie sieben Seiten Antrag vorlegen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dann dürfen Sie auch erwarten, dass wir auf diese sieben Seiten (Glocke der Präsidentin) intensiv antworten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: Wir brauchen unbedingt noch Redezeit. – Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, das merkt man. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
