Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die kommunale Wärmeplanung stellt alle Kommunen in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen. Einige Kommunen, so etwa Rostock und Neubrandenburg, sind bereits weit fortgeschritten. Andere Kommunen beschäftigen sich intensiv damit. So erlangte vor wenigen Tagen Malchin mit der Einberufung eines Bürgerrats, der nun konstruktive Vorschläge für die künftige Wärmeversorgung der Verwaltungsspitze überreichte, überregionale Aufmerksamkeit. Einige Städte und Kommunen haben bereits Fachfirmen beauftragt und wieder andere Kommunen kommen ohne Unterstützung fachlich und auch finanziell nicht zurecht. Gerade kleine, ehrenamtlich geführte amtsangehörige Kommunen dürften es besonders schwer haben. Dort stehen keine professionellen Partner wie Stadtwerke und kaum größere kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen als handelnde Akteure bereit. Die Beschaffung erforderlicher Daten ist weit aufwendiger als in größeren Städten. Eine Förderung durch den Bund war über die Kommunalrichtlinie im Förderschwerpunkt Kommunale Wärmeplanung bis 2023 möglich. Entsprechend stellten insgesamt 1.648 Kommunen allein oder auch im Verbund auf Amtsebene entsprechende Anträge auf Förderung. 400 Anträge erhielten bisher ihre Zusage. Die zugesagten Anträge umfassen ein Fördervolumen von rund 41,4 Millionen Euro. Mit Stand Ende März warteten noch etwa 1.200 fristgerecht eingereichte Anträge auf Bewilligung. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf zwei schriftliche Fragen von Ralph Lenkert, dem energiepolitischen Sprecher der linken Bundestagsgruppe, hervor. Weiter heißt es, die „finale Bearbeitung aller Anträge mit Zu- oder Absage... wird“ bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen „bis Ende 2024 erwartet.“ Informiert wurde auch, dass der Bund den Ländern zur Unterstützung der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen zeitlich befristet bis Ende 2028 einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Herr Peters hat es kurz schon angesprochen. Auf M-V sollen dabei diese 9,4 Millionen Euro dann in diesem 5-jährigen Gesamtzeitraum anfallen. Nicht zuletzt arbeitet unser Innenministerium an entsprechenden landesrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Bundesgesetzes. Der Prozess dauert an. Somit ist festzustellen, dass es landesweit sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Wärmeplanung gibt, enormer Bedarf an Unterstützung besteht sowie landesrechtliche Grundlagen noch geschaffen werden müssen. Wir stehen also am Anfang des Umsetzungsprozesses, der für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zwingend bis Ende 2026 und für alle anderen bis Mitte 2028 abgeschlossen sein muss, da die Einwohnerzahl zum 1. Januar 2024 maßgebend ist, gesichert nur für Rostock, eventuell auch noch für Schwerin die Fristsetzung 2026. Zudem können die Länder für bestehende Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren sowie für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung vorsehen. Vor diesem Hintergrund bewerte ich den hier vorliegenden Antrag. Ich beginne rückwärts mit Ziffer 3 des Forderungsteils, die Fernwärme betreffend. Auch ich verweise auf die Preisplattform für Fernwärmeanbieter, die Transparenz für die Verbraucher bei den Heizkosten verbessern soll. Daran arbeiten der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) seit geraumer Zeit. Die gemeinsame Plattform soll demnächst starten. Etwa 150 Fernwärmeunternehmen werden mitmachen, was nahezu den gesamten Markt abdeckt. Damit reagiert die Branche auf die berechtigte Kritik an den enorm unterschiedlichen Preisen, die teilweise nicht nachvollziehbar sind. Jeder und jedem ist zu raten, Einspruch zu erheben, wenn die Preise als zu hoch erscheinen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden schon vor Jahren Preise gesenkt, nachdem kartellrechtliche Untersuchungen angekündigt wurden. Das Vertrauen gerade bei Fernwärmepreisen muss da sein, weil insbesondere der Ausbau und die Ausweitung von Wärmenetzen erklärtes Ziel ist und eine Schlüsselrolle bei der Wärmewende einnehmen wird. Damit erübrigt sich doch auch eine entsprechende Transparenzplattform auf Landesebene, zumal ich Zweifel hege, ob die geforderten detaillierten Angaben leistbar sind. Zur Ziffer 2 sehe ich nicht das Land in der Pflicht, eine Transparenzplattform zu entwickeln und zu pflegen für Informationen, die über die Anforderung der pflichtigen Wärmeplanung hinausgehen. Dem könnten neben dem Aufwand für eine interaktive Karte auch besonders firmeninterne und datenschutzrechtliche Bedenken entgegenstehen. Und nun noch zu Ziffer 1: Eine Transparenzplattform, die vor allem als Informationskanal für Laien den betroffenen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern dienen soll, wäre grundsätzlich eine Option. Sie muss jedoch vor allem den im Wärmeplanungsgesetz formulierten Anforderungen an die Datenverarbeitung genügen. Es dürfen bei Veröffentlichung keine personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen zu kritischen Infrastrukturen enthalten sein. Auch muss mit den Wärmenetzbetreibern Einigkeit erzielt und Akzeptanz vorliegen, wie den gesetzlichen Vorgaben entsprochen wird. Insofern sollte zunächst der Prozess der Erarbeitung landesrechtlicher Vorgaben weiter fortschreiten. Sie können es sich sicherlich denken, wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
