Petra Federau
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Lesen des Antrags musste jedem schnell klarwerden, dass sich die Antragsteller der GRÜNEN nicht die Mühe gemacht haben, einmal Kontakt zur Wirklichkeit, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) also beispielsweise zu den Versorgern, Stadtwerken, Kommunen beziehungsweise echten Fachexperten aufzunehmen. Gibt man im Internet die Kombination „Wärmeplanung“ und „Transparenzregister“ ein, befindet man sich mitten unter Fachgremien wie dem – Herr Pegel hat es schon angesprochen – BDEW, also dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme, dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme findet man im Artikel vom 13.02.2024 bereits unter der Überschrift „Fernwärme-Transparenzplattform startet im Frühjahr 2024“ Folgendes, und ich zitiere: „Im Rahmen des Fernwärmegipfels im vergangenen Sommer hat sich die Fernwärmebranche nicht nur dazu verpflichtet, den Ausbau der Wärmenetze zu beschleunigen, sondern gleichzeitig auch die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden durch mehr Preistransparenz weiterhin zu gewährleisten und zu stärken. ... Die Eckpunkte einer solchen Plattform hat der Präsident des Fernwärme-Spitzenverbandes AGFW auf dem Fernwärmeinfotag vor zwei Wochen mit Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgestellt. Unter Federführung des AGFW und in Zusammenarbeit mit VKU und BDEW wird die Preisübersicht, die der Spitzenverband der Branche seit Jahrzehnten durchführt, an entscheidenden Stellen weiterentwickelt. Dazu sollen neben netzindividuellen Preisen für Standardabnahmefälle auch weitere Kenngrößen der Netze wie der Anteil der eingesetzten Wärmequellen, Netzgröße oder Preisanpassungszyklen veröffentlicht werden. Neben mehr Preistransparenz wird die Plattform damit auch die Fortschritte bei der Dekarbonisierung der Wärmenetze deutlich machen.“ Und nun kommen die GRÜNEN in M-V und wollen neben einem längst beschlossenen und kurz vor der Veröffentlichung stehenden Transparenzregister noch ein weiteres Register auf Steuerzahlerkosten aufbauen lassen. Ich frage noch mal: Warum haben Sie sich nicht bei den Netzbetreibern und Stadtwerken erkundigt? Dann hätten wir uns heute viel Zeit gespart und andere wichtige Anträge hätten zeitig noch behandelt werden können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dennoch habe ich mir noch ein paar Punkte aus Ihrem Antrag rausgesucht, um deutlich zu machen, wie unnötig der Antrag ist beziehungsweise wie weit Sie als GRÜNE mal wieder über das Ziel hinausgeschossen sind. Um mehr Transparenz und Verständnis für die lokalen Unterschiede der Fernwärmepreise zu schaffen, arbeiten, wie schon erwähnt, der BDEW, die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme und VKU an der Online-Preistransparenzplattform. Diese soll bereits im Mai an den Start gehen. Diese Plattform wird für jedermann zugänglich sein. Der Veröffentlichungsumfang beinhaltet: vollständiger Unternehmensname, Bundesland und Stadt, wo sich das Wärmenetz befindet, Wärmenetzbezeichnung, Mischpreise für die Standardfälle, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Industriegewerbe, den Lieferumfang mit Hausstation, mit Hausstation und Übergabestation, mit Hausanschluss, Übergabestation und Hauszentrale, weiterhin Preisanpassungszyklen (jährlich, halbjährlich und so weiter) und konkreten Preisanpassungszeitpunkt, Netzgröße, Netzverluste, Veröffentlichung der wesentlich eingesetzten Energieträger, Anteil klimaneutraler Energieträger, unvermeidbare Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anteil in Prozent, Primärenergiefaktor und den Link zur Webseite. Und hier können noch weitere Zusatzinformationen ergänzt werden. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ein Bürokratiemonster!) All das läuft also. Weshalb also Ihr Antrag? Und zum Punkt „kommunale Wärmeplanung“: Auch hier, ich kann wirklich vorbehaltlos allem zustimmen, was Herr Pegel hier schon im Vorfeld gebracht hat. Der Sachstand ist doch bereits folgender: In Paragraf 13 des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes ist schon geregelt, dass im Internet eine unverzügliche Veröffentlichung der Ergebnisse sowie Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse zu erfolgen hat. Zu Ihrer geforderten übertriebenen Datenabfrage und Datenveröffentlichung – Sie wollen nämlich gebäudescharf, mindestens aber straßenzug- und baublockscharf – ist Folgendes deutlich zu sagen: Gemäß Paragrafen 10 und 15 in Verbindung mit Anlage 1 Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist eine gebäudescharfe Darstellung zur Wahrung personenbezogener Daten insbesondere für Einfamilienhäuser nicht vorgesehen. Und das, meine Damen und Herren, ist gut so. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dieses von Ihnen geforderte Durchleuchten, der öffentliche gläserne Bürger, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da steht aber auch „mindestens“.) hier in diesem Falle das Öffentlichmachen, wie der einzelne Bürger heißt, das sollte wirklich jeden aufhorchen lassen. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Wir machen dieses nicht mit! Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der GRÜNEN ist überflüssig, datenschutzrechtlich höchst bedenklich und bindet unnötige menschliche Ressourcen und Steuergeld und ist daher abzulehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
