Thomas de Jesus Fernandes
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Zunächst will ich kommen zu dem Antrag der LINKEN und der SPD. Die Antragsinhalte sind ja untergliedert in erst mal den Feststellungsteil. Darin muss man positiv erwähnen, dass Sie ja zumindest ein Mal Post Vac mit aufführen, auch wenn das immer nur am Ende mit genannt wird. (Marc Reinhardt, CDU: Da helfen wir gern.) Sie haben sich auch hier in Ihrem Wortbeitrag auch nur ein Mal dazu geäußert und haben es am Ende auch einfach nur ein Mal mit genannt und haben sich eben beschränkt auf Long Covid und ME/CFS. Das kennen wir schon aus dem Sozialausschuss, meine Damen und Herren. Sie beschreiben hier ein Problem und sagen, ein wesentliches Problem für Ärzte und Kliniken ist das Fehlen eines adäquaten ICD-Codes mit entsprechender Abrechenbarkeit und Vergütung. Aktuell ist quasi nicht möglich, die oben genannte Patientengruppe alleinig mit bestehenden ICD-Codes für Long Covid oder Erschöpfungssyndrom ohne weitere Kodierung zu versorgen. Dann kommen Sie zu dem zweiten Teil im Forderungsteil, in dem Sie sagen, der Bewertungsausschuss der Ärzte, der Krankenkassen soll gebeten werden, einen Einheitlichen Bewertungsmaßstab, EBM, entsprechend Long-COVID-Richtlinie schnellstmöglich anzupassen und somit Vergütung zu regeln. Und hier will ich auch schon mal näher darauf eingehen. Es gibt bereits, wie gesagt, eine Long-COVID-Richtlinie. Am 21. Dezember 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Long-COVID-Richtlinie beschlossen. Sie regelt die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long Covid und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss zunächst prüfen. Erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die neue Richtlinie in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen und die Vergütung zu regeln. Das heißt, die Forderung der SPD/DIE LINKE, den Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu bitten, den einheitlichen Bewertungsmaßstab entsprechend der Long-COVID-Richtlinie schnellstmöglich anzupassen und damit die Vergütung zu regeln, ist etwas verfrüht. BMG hat die rechtliche Prüfung und Nichtbeanstandung am 11.04.2024 abgeschlossen oder beschlossen. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, was bis heute noch nicht erfolgt ist, hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen, also mindestens bis zum Oktober 2024. Herr Koplin ist am Rande darauf eingegangen. Es wird also überarbeitet. Die Vergütung wird darin dann geregelt. Wozu also dieser Punkt in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren? Sie können ja gerne dazu noch mal Ausführungen machen. Jetzt zu den ICD-Codes. Sowohl für Covid-19 als auch für Long Covid, Post Vac, ME/CFS existieren bereits ICD-Codes, und zwar der Code U07.1, „Covid-19, Virus nachgewiesen“. Und da gibt es auch immer jeweils eine Beschreibung dazu. Ich kann die Ihnen gerne ausführen. Corona-Virus, Krankheit 2019, Virus nachgewiesen, benutze diese Schlüsselnummer, wenn Covid-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrads des klinischen Befundes oder der Symptome. U07.2: „Covid-19, Virus nicht nachgewiesen“, nutze diese Schlüsselnummer, wenn Covid-19 klinisch epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch einen Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht. Der Code U09.9: „Post-Covid-19-Zustand“, diese Schlüsselnummer ist zu verwenden, wenn bei einer anderen ortsklassifizierten Störung angegeben werden soll, dass sie im Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Corona-Virus-Krankheit 2019 steht. Diese Schlüsselnummer ist nicht anzuwenden, wenn Covid-19 noch vorliegt. Dann gibt es die U10.9: Das ist „Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit Covid-19“. Hierzu gibt es auch eine Erklärung. Oder die Nummer G93.3: Das ist das Chronische Fatigue Syndrom. Sie haben darüber schon Ausführungen gemacht, meine Damen und Herren. Also lediglich die Abrechenbarkeit ist noch nicht ganz klar, liegt aber daran, dass der EBM noch nicht angepasst ist. Das liegt in der Hand des Bewertungsausschusses. Zeitliche Verzögerungen, zum Beispiel, dass genaue Handlungspläne erst jetzt erscheinen und das BMG die Long-COVID-Richtlinie erst im April 2024 freigegeben hat, vier Jahre nach Corona-Start, sollten eher bemängelt und aufgearbeitet werden. Unklar, warum im Antrag steht, es gäbe keinen adäquaten ICD-Code. Die Codes gibt es immerhin. Tatsächlich gibt es noch keine konkrete Abrechnungslösung. Diese ist ja aber in der Abstimmung und Anpassung des EBM. Auch unklar sind vor allem die Diagnose, Auswirkung und Behandlungsmöglichkeit von Long Covid, Post Vac und ME/CFS. Dafür wäre das Long-Covid-Zentrum in Rostock wichtig gewesen. Dafür wollte Frau Drese aber die Förderung nicht verlängern. Ich habe tatsächlich dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Ich glaube, die FDP hat dazu schon Ausführungen gemacht. Mich hat es tatsächlich auch etwas verwundert, dass die Leute dort 100 Euro mitbringen müssen. Also ich weiß nicht, wenn jemand arbeitsunfähig ist und unter solchen Symptomen leidet, wo er sich die 100 Euro noch aus dem Kreuz leiern soll – habe ich kein Verständnis für. Ich finde es gut, dass parallel weiter geforscht und untersucht wird an den Unikliniken. Da gehört es meiner Meinung nach auch hin und da gehören die Universitäten gestärkt. Wir hatten dazu einen Antrag oder Anträge hier im Landtag, dass wir eben Forschungsgelder genau für diese Bereiche zur Verfügung stellen wollen, aber dann eben auch mit dem Schwerpunkt Post Vac, was mir viel zu wenig hier besprochen wird, meine Damen und Herren. Und das war auch ein Teil der Antwort der Kleinen Anfrage, weil wir natürlich wissen wollten, ob vorher bei den Patienten abgefragt wurde, was ist es denn jetzt, sind die Patienten geimpft oder nicht. Und wenn ich da die Nachricht lese, das wurde nicht erfasst und kann somit nicht wiedergegeben werden, dann möchte ich in diesem Punkt wirklich die Wissenschaftlichkeit dieser Untersuchung dort infrage stellen. Das halte ich für nicht wissenschaftlich. Das gehört alles zusammen in diesem Zusammenhang, und da, denke ich, machen die Universitätsmedizinen eine deutliche bessere Arbeit. Also entweder wurde für den Antrag nicht so richtig gut recherchiert, sich ungünstig ausgedrückt oder aber es ist eher als Statement zu verstehen, um der Kritik an der Schließung des Long-Covid-Instituts den Wind aus den Segeln zu nehmen, nachdem es eben in den Medien hohe Wellen geschlagen hat, meine Damen und Herren. Jetzt zu dem Antrag der FDP: Auch hier wird das Thema umfassend aufgegriffen, auch hier wird Post Vac mit genannt, immerhin, das ist schon mal gut. Wir haben auch hier den Feststellungsteil, wo wir sagen können zu Punkt 1 Ja, 2, 3, 4 ebenfalls Ja. Und dann sagen Sie aber hier unten, dass Sie weiter ausfinanzieren wollen das Long-Covid-Institut. Wenn dann Post Vac mit untersucht wird, wie es uns ja eigentlich auch zugesichert wurde, aber auch wir hier nur lediglich diese eine mündliche Aussage hatten von einer Staatssekretärin und auch nichts gefunden haben in der Beantwortung der Kleinen Anfrage dazu, dann stelle ich das immer noch ein bisschen infrage. Man kann das machen, ob das zielführend ist, wird man sehen. Also lieber die Universitäten dahin gehend besser unterstützen, dann kommen da eben auch Forschungsergebnisse raus, die dann untereinander abgestimmt auch verbreitet werden können und so weiter. Dann haben Sie den Forderungsteil, und da möchten wir gerne zifferweise Abstimmung beantragen, das kündige ich hiermit an. Und wir werden uns dort in den meisten Punkten enthalten, weil sie aus unserer Sicht nicht unbedingt zielführend sind oder eben übers Ziel hinausschießen. Aber es gibt auch Punkte, die sind zustimmungswürdig, und deswegen diesen Punkt einzeln abstimmen. Was gibt es dazu jetzt noch zu erwähnen? Wir hatten angesprochen die Hausärzte und fehlende Finanzierung eventuell, wenn es dann doch um Post Vac geht. Und da möchte ich erwähnen, der Hausarzt, der vorher der Impfarzt war, der hat eine Schwierigkeit damit, Post Vac zu diagnostizieren, weil er dann mit in der Mithaftung steht. Und da tatsächlich gibt es ein Behördenschreiben aus Mecklenburg-Vorpommern, das warnt die Ärzte vor der Haftung für Folgeschäden nach Verabreichung eines Hochrisikoimpfstoffs. Also hat die Landesregierung selber schon mal gewarnt. Wir wissen ja, dass in den Verträgen mit den Impfstoffherstellern die Haftung schon mal ausgeschlossen wird. Jetzt wird hier noch gewarnt seitens des Landes. Wer soll sich denn da noch bereitwillig in das Risiko begeben, einen Impfschaden festzustellen, wenn er eventuell dafür dann noch haftbar gemacht wird? Meine Damen und Herren, also ich kann da verstehen, dass es da ein, dass es da viele Fragezeichen gibt, auch ein Defizit in der Aufarbeitung. Für mich ist es auch ein Versuch, die Aufarbeitung generell zu unterdrücken, den ich als schändlich empfinde. Aber das sind auch Sachen, über die man hier mal sprechen muss. Es gibt zum Beispiel einen Arzt, der hat hier eine Schadensersatzforderung gekriegt, fast drei Jahre nach einer Covid-Impfung, der soll jetzt 1.343 Euro Schadensersatz zahlen. Das ist noch eine kleine Summe. Da ging es wahrscheinlich noch nicht um große Folgeschäden. Aber das sind alles Sachen, die beschäftigen uns, die beschäftigen auch die Ärzte im Land, und wir wissen ja, wir reden hier auch über Ärztemangel und so weiter und so fort. Da kann man zum Beispiel auch die Hausärzte nicht im Regen stehenlassen und muss sich da eine vernünftige Regelung für einfallen lassen. Verjährungsfrist für Folgeschäden ist übrigens laut BGB 30 Jahre. Also was immer auch noch kommen mag, verfolgt eben dann die Impfärzte auch 30 Jahre lang weiter. Die 100 Euro Eigenanteil in diesem Institut habe ich schon bemängelt, die ich kritisiere, was übrigens auch mit der Grund ist, warum wir das bei den Universitäten dann besser angesiedelt sehen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
