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Constanze Oehlrich

GRÜNE 25.04.2024 Sitzungen 8/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Politmagazin „Monitor“ hat im vergangenen Jahr einen Beitrag über Ismail Sahan gebracht. „Ismail Sahan ist Familienvater, 39 Jahre alt. Er betreibt einen Kiosk mit Trinkhalle und eine Shishabar im Frankfurter Gallusviertel.“ (Zuruf von Michael Meister, AfD) „Seit 2019 hat er 150 Polizeieinsätze in seinen Läden gezählt, manchmal an drei Tagen hintereinander.“ Warum die Polizei kommt, weiß er nicht. „Ismail Sahan ist Kurde, als Elfjähriger flüchtete er ohne seine Eltern nach Deutschland, hat sich hier etwas aufgebaut. Seine Geschäfte hätten durch die Kontrollen schwer gelitten. … ,Ich hatte sehr guten Ruf gehabt. Und jeder Nachbar hat mich sehr gemocht. Ich habe … Getränke geliefert. Und ab 2019 hab ich nach und nach keine Lieferungen mehr.‘ Menschen wenden sich ab.“ Ismail Sahan sagt: „,Die haben Angst. Die sagen, Polizei kommt nicht ohne Grund.‘ … Nur was macht er falsch? Diese Frage hat er sich schon oft gestellt“, sagt Sahan dem „Monitor“-Team. „Er ist Teil einer großen Familie. Natürlich könne er nicht für jeden Verwandten die Hand ins Feuer legen,“ (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) „aber er selbst sei nie strafbar geworden.“ (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wird er also nur deshalb kontrolliert, weil sich entfernte Verwandte verdächtig gemacht haben? Offenbar schon. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Clankriminalität ist seit Jahren eines der beherrschenden Themen in den Medien und nun zum ersten Mal Gegenstand eines Antrages hier im Landtag. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) „Mecklenburg-Vorpommern darf“, so heißt es in dem Antrag wörtlich, „kein sicherer Hafen für kriminelle Machenschaften von Clans werden.“ (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Der Begriff der Clankriminalität wird definiert als jedes delinquente Verhalten von Personen, die von der Polizei als sogenannte Clanangehörige definiert werden. Unter Clankriminalität fällt nicht nur schwere Organisierte Kriminalität, und das ist wichtig, sondern auch ein großer Teil an Alltags-, an Allgemeinkriminalität. (Daniel Peters, CDU: Stimmt, ja.) Der Begriff der Clankriminalität benennt also nicht eine bestimmte Art von Kriminalität, sondern den Umstand, dass bestimmte Menschen sich strafbar oder auch nur ordnungswidrig verhalten. Und genau das, genau das ist, so die Kriminologin Laila Abdul-Rahman in dem Podcast „Lage der Nation“, auch die zentrale Kritik an dem Begriff. Kriminalität werde kollektiviert und bestimmten Familien zugeschrieben, arabischstämmigen, türkischstämmigen oder auch kurdischstämmigen Familien, die insbesondere nach dem Libanonkrieg nach Deutschland gekommen sind. Das birgt ein großes Diskriminierungspotenzial. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oha!) Eine Auseinandersetzung mit dem nicht unumstrittenen Begriff der Clankriminalität sucht man in dem Antrag jedoch vergeblich. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Nichtsdestotrotz enthält der CDU-Antrag auch viel Richtiges, wie zum Beispiel die Feststellung, dass die Organisierte Kriminalität eine zunehmende Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land darstellt. Kriminelle Gruppierungen, wie zum Beispiel Mafiaorganisationen, erzielen durch den Handel mit Drogen oder Waffen Milliardenerträge, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) nicht bei uns im Land, bundesweit. Dazu kommen Wirtschaftsstraftaten, wie Steuerhinterziehung oder Geldwäsche, die hohe finanzielle Schäden verursachen. Organisierte Kriminalität bringt Korruption und Gewalt mit sich und ist eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort, den bundesdeutschen, aber auch den hier in Mecklenburg-Vorpommern. Trotz der hier in Ihrem Antrag beschriebenen Gefahren beschränkt sich die CDU-Fraktion aber darauf, die Landesregierung dazu aufzufordern, gemeinsam mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern Maßnahmen zu prüfen und unmittelbar mit der Umsetzung zu beginnen, um die Ausbreitung Organisierter Kriminalität auch in Mecklenburg-Vorpommern bereits in den Anfängen zu verhindern. Was ist das für ein Forderungsteil? Der CDU-Antrag enthält weder eine Definition noch konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Ich schaue mal, ob ich der CDU-Fraktion ein bisschen unter die Arme greifen kann. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Definiert wird die Organisierte Kriminalität nun schon seit mehr als 30 Jahren als die, (Sebastian Ehlers, CDU: Änderungsantrag machen, Frau Oehlrich!) „die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind“, wenn „mehr als zwei Beteiligte … auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsseitig … unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken“. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Klingt nach den GRÜNEN.) Zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zählt das Bundesministerium des Innern und für Heimat in seinem Strategiepapier aus dem Jahr 2022 eine Reihe von Maßnahmen auf. Hier hätte die CDU die Landesregierung zum Handeln auffordern können. Ich zitiere ein paar Beispiele: „Die Strafverfolgungsbehörden müssen die bereits bestehenden Regelungen der Vermögensabschöpfung, einschließlich der selbstständigen Einziehung von Vermögenswerten unbekannter Herkunft, noch konsequenter anwenden.“ Zweites Beispiel: „Die Sicherheitsbehörden sind im Bereich der Schweren und Organisierten Kriminalität sowohl personell als auch im Hinblick auf finanzielle Mittel deutlich zu verstärken.“ Drittes Beispiel: „Der Ausbau spezialisierter OK-Schwerpunktstaatsanwaltschaften wäre eine wesentliche Voraussetzung, um die Fähigkeiten zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität zu bündeln und angemessene Kapazitäten für die Bearbeitung komplexer Ermittlungsverfahren der Schweren und Organisierten Kriminalität sicherzustellen.“ Ja, es wurde hier schon gesagt, es gibt hier sehr wenige bis keine Fälle, aber wenn man genauer hinsieht, sieht man oft mehr. Letztes Beispiel: „Der Missbrauch regulärer Vertriebswege durch kriminelle Gruppierungen muss nachhaltig erschwert werden. Dazu müssen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden auf Ebene des Bundes und der Länder im Sinne eines gesamtheitlichen Ansatzes fachübergreifend intensiver zusammenwirken.“ Soweit das Bundesministerium des Innern. Sehr geehrte Kolleg/-innen von der CDU, wenn Sie sich schon die Arbeit machen und einen Antrag zur Organisierten Kriminalität aufschreiben, dann bitte richtig, ohne vorverurteilende Begrifflichkeiten und mit konkreten Vorschlägen dazu, wie die Organisierte Kriminalität bei uns im Land bekämpft werden kann! So können wir Ihren Antrag nur ablehnen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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