Katy Hoffmeister
Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Uns eint, glaube ich, gemeinsam ein Ziel, nämlich sicherzustellen, dass die Krankenhausplanung, und zwar in allen Facetten, in der Hoheit der Länder bleibt. Und weil uns dieses Ziel eint, brauche ich ein wenig Unterstützung und Aussage von Ihnen zu einem besonderen Thema. Wir haben gesehen, was passiert, wenn die Mindestmengenregelung auf Extremfrühchen angewendet wird in Neubrandenburg. Wir sehen jetzt, was passiert, wenn die Lebertransplantationsmindestzahlen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern Auswirkungen haben – und nicht nur regional, sondern aufs ganze Land – und wir hier damit eine, ja, sagen wir mal, Versorgungsform verlieren, die für unser Land von entscheidender Bedeutung ist aus verschiedenen Gründen. Die Details dazu haben wir im Sozialausschuss erörtert. Mich interessiert jetzt natürlich vor allem in Sorge die Situation auf das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz von Herrn Lauterbach, was ohne Beteiligung und ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden soll und was zu befürchten oder was befürchten lässt, dass dann am Ende durch Verordnung und damit durch die Hintertür am Ende eine Aushöhlung der Krankenhausplanungskompetenz der Länder erfolgt. Ich habe gesehen, dass Sie sich als Länder dazu verständigt haben und dazu auch ein Papier verabschiedet haben, was ich ausdrücklich begrüße. Nur allein mir fehlt der Glaube an der Umsetzung durch Herrn Lauterbach und möglicherweise dann den Bundestag. Sie waren als Vertreterin für die ostdeutschen Bundesländer dabei. Wie ist die Sachlage? Wie ist der Stand dazu?
