Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sagte eben schon mal eingangs: Ablenkung und Begriffsverwirrung zeichnen jedenfalls einige der Beiträge aus. Fangen wir noch mal ganz vorn an, worum es eigentlich geht. Der Auflösungsbeschluss, also zunächst einmal wird ja völlig durcheinandergeworfen nach wie vor Motiv und Stiftungszweck. Es ist völlig unbestritten, dass – politisch auch gesehen – die Fertigstellung der Pipeline das Motiv war, einfach mit dem Hintergrund, dass die amerikanischen Sanktionsandrohungen in der Welt waren und dass dann Herr Pegel, denke ich, kann er eigentlich rückblickend immer noch stolz drauf sein, wahrscheinlich alleine oder mit anderen auf die Idee kam, dass Stiftungen nicht darunterfallen. Und dann hat man sich dieses Konzept ausgedacht. Und das hieß also, wir gründen eine Stiftung, und die Stiftung muss einen Zweck haben. Und den hatte sie, Umwelt- und Naturschutz. Und auf der anderen Seite – zulässigerweise – gründen wir mit der Stiftung einen wirtschaftlichen Nebenbetrieb, und der sorgt dafür, dass die Pipeline zu Ende gebaut wird. Genau so ist es geschehen. Natürlich ist politisch dieses Motiv im Vordergrund, aber rechtlich zulässig und völlig in Ordnung und von Frau Hoffmeister ja auch kontrolliert und abgesegnet war diese Stiftung auf der einen Seite, und das ist der reine Stiftungszweck und der wirtschaftliche Nebenbetrieb. Das scheinen immer noch einige noch nicht begriffen zu haben. So, und dann haben wir den Auflösungsbeschluss, den sogenannten Auflösungsbeschluss, der wörtlich dahin geht, dafür zu sorgen, der befasst sich ja mit allem Möglichen, aber auf die Stiftung bezogen, der Landtag fordert die Landesregierung auf, „darauf hinzuwirken, dass die Stiftung nicht fortbesteht“. Alleine darum geht es. Und aus diesem Beschluss machen Sie jetzt alles Mögliche. Nicht fortbestehen heißt auflösen, vernichten. Die Stiftung sollte nicht weiterbestehen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau, das haben Sie gut erkannt.) Da müssen wir nicht drum rumreden, das heißt auf gut Deutsch „Auflösung“. So, und dann ist dazu viel gedacht und geschrieben worden. Und dann ist am Schluss jetzt, fange ich damit mal an, auch Dr. Urban eingeschaltet worden. Und an der Stelle müssen wir uns doch mal, eigentlich vielleicht ganz vorn fragen, wieso hat bei diesen Fragen eigentlich ein Rechtsanwalt – aus Düsseldorf auch noch – die strukturell höhere Kompetenz als dieser Landtag, als Ministerien, die gespickt sind voll mit Juristen, die diese Frage prüfen mussten und müssen, bei der Gründung, jedes Jahr, wenn die Jahresberichte genehmigt werden müssen. Nun haben diese Juristen – und das hat Herr Pegel bis heute noch nicht bestritten –, Ihre Juristen in Ihrem Ministerium, im Bildungsministerium (Minister Christian Pegel: Justizministerium.) mussten von Amts wegen prüfen, ob die Stiftung auflösbar ist. Und ich sage Ihnen – und das werden Sie nicht leugnen können, jedenfalls nicht Auge in Auge –, dass Ihre Juristen Ihnen auch klargemacht haben, genau das, was der Düsseldorfer Rechtsanwalt (Klammer auf: Wieso hat der eine strukturell höhere Kompetenz als alle Juristen hier und dieser Landtag und überhaupt?) auch festgestellt hat und was im Übrigen, das ist ja das Besondere an dieser Sache, Sie Punkt für Punkt in meinen Debattenbeiträgen, in unseren Anträgen auch nachlesen können, Dr. Urban hat nichts festgestellt, was Sie nicht bei mir bereits lesen können, sage ich hier ganz einfach, ohne Anmaßung, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) ohne Anmaßung. So ist es. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Sie hätten es günstiger gemacht, Herr Förster, ne?!) Und diese, und diese Stiftung war nicht auflösbar, weil sie, weil das keine politische Frage ist, sondern eine Rechtsfrage. Und die hängt ganz alleine davon ab, abgesehen vom Gemeinwohl und dem ganzen Kram, da weiß nun jeder bis auf Frau Oehlrich, dass das nicht geht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) im Kern ging es nur um die Auflösbarkeit, die nur möglich ist, wenn der Stiftungszweck nicht mehr nachhaltig erfüllt werden kann. Stiftungszweck: Umwelt- und Klimaschutz. So, nochmals, unsere Justizministerin hat es ja auch im Rechtsausschuss immer sehr deutlich gesagt, dass diese Voraussetzungen erfüllt waren. Nur, und das ist ja mein Vorwurf gewesen, ich wiederhole ihn, das, was die Ministerien festgestellt haben, haben sie aus politischen Gründen nicht richtig an die Öffentlichkeit getragen, weshalb wir zwei Jahre lang hier diese irrsinnigen Diskussionen führen. (René Domke, FDP: Ja, das ist der Punkt.) So, sie war und ist nicht auflösbar, weil eben dieser Stiftungszweck weiterhin erfüllt werden kann, belegbar mit den Berichten. Das ist die Realität, und daran hat sich auch bis heute nichts geändert. Und nun kam Dr. Urban mit seinem Gutachten. Ich habe von Anfang an gesagt, das ist völlig überflüssig. Ich frage noch mal: Was ist das für ein Landtag, was sind das für Ministerien, die sich hier unfähig stellen oder ihre Inkompetenz darlegen oder wie auch immer?! Und man wollte ja irgendwie ablenken oder sich nicht entscheiden, wie auch immer, dann werden 60.000 Euro rausgeschmissen. Für mich ist das viel Geld. Da wird Dr. Urban, ein Rechtsanwalt, bestellt, der soll es schon richten. Und plötzlich sagen Sie alle, daran glauben wir. Jedes Gutachten muss verantwortungsvoll der zuständige Referent/Minister auch prüfen auf seine Tauglichkeit. Und ich habe schon ganz früh in der ersten Rede gesagt, für mich bei eigener Prüfung war das Gutachten Weitemeyer nicht tauglich. Es wird ja auch zerrissen von Urban im Gegensatz zu dem Gutachten Uffmann, glaube ich, hieß sie. Also halten wir fest, inzwischen ja auch weitgehend Konsens, die Auflösbarkeit war nicht gegeben, war nicht gegeben und ist nicht gegeben. Die Problematik mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ob da sich – und aus der Situation in Russland, all dies Drum und Dran –, also dass sich die politischen Verhältnisse geändert haben, im Gutachten Weitemeyer spricht man von dem, dass damit die Akzeptanz und so weiter der Stiftung gefährdet gewesen sei, das hat sich geregelt dadurch, dass eben, dass einmal Pipeline, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb abgewickelt war, faktisch abgewickelt war wie vorgesehen, und dass dann auch jeglicher Bezug zu Nord Stream aus der Satzung gestrichen wurde. Und das hat übrigens Herr Barlen ja auch völlig zutreffend gesagt. Das steht ja auch im Gutachten Urban drin, dass eben mit der Stiftung man nicht beliebig umgehen kann, sondern sie soll ja bestehen, sie hat ja Ewigkeitswert, und alles, jede geringere invasive Maßnahme gegenüber einer Auflösung muss ergriffen werden, wenn das ausreicht. (Der Abgeordnete René Domke bittet um das Wort für eine Anfrage. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt wird es interessant.) Und so reichte eben diese Möglichkeit, die von Anfang an bestand, diese Bedenken auszuräumen, indem eben die Satzung geändert wird, reichte aus, und es ist ja auch dann so gemacht worden. Und das ist nicht eine neue Entwicklung, das war von Anfang an aus dem Stiftungsrecht, aus der Satzung gegeben.
