landtag-mv.de ↗

Constanze Oehlrich

GRÜNE 15.03.2024 Sitzungen 8/77

Eine Gemeinwohlgefährdung lässt sich nach wie vor auf die Gefahr der Billigung des völkerrechtswidrigen Vorgehens Russlands und des Unterlaufens der allgemeinen Ächtung und der Sanktionen gegen den Aggressor bei einer weiteren Tätigkeit der überwiegend aus Russland finanzierten Stiftung stützen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Dieses Argument wischt Dr. Urban mit dem Hinweis vom Tisch, die Zahlungen seitens der Nord Stream 2 AG seien bereits einige Zeit vor dem russischen Angriffskrieg erfolgt. Das aber ist so nicht richtig. Nach der russischen Invasion der Ukraine im Februar 2022 wurde der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Klimastiftung abgewickelt und die von diesem erwirtschafteten Überschüsse, unter anderem die von der Nord Stream 2 AG für jeden Vertragsschluss gezahlten Provisionen, kamen dem Stiftungsvermögen zugute. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Stiftung, die mit russischen Geldern hier bei uns im Land Projekte finanziert, hätte es eigentlich bereits seit 2014 nicht geben dürfen, ist aber spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 absolut unhaltbar. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch einfach!) Doch es geht noch weiter. Aus einer kürzlich bekannt gewordenen frühen Fassung des Weitemeyer-Gutachtens geht hervor, dass der Zweck der Stiftung, die Beteiligung an der Fertigstellung der Gaspipeline, um damit die Belieferung mit russischem Erdgas zu ermöglichen, der Gegenseite, der Nord Stream 2 AG, letztlich dazu diente, den Angriff auf die Ukraine mitzufinanzieren, und daher von vornherein sittenwidrig war. Ein sittenwidriges Stiftungsgeschäft sei nichtig und müsse, so die Professorin, zu einer Aufhebung der Stiftung wegen Gefährdung des Gemeinwohls führen. Mit dieser Argumentation hat sich Dr. Urban jedoch leider überhaupt nicht auseinandergesetzt, und das, obwohl meine Fraktion ihn eigens darauf hingewiesen hatte, dass die genauen Umstände der Errichtung der Stiftung und ihrer Auswirkungen noch nicht hinreichend untersucht seien – ein weiterer Grund für uns, das Urban-Gutachten als unterkomplex zurückzuweisen. Der Landtag soll nach dem Willen von Rot-Rot fünftens anerkennen, dass die Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. Urban der „Findung einer Lösung“ diene, die „rechtlich dauerhaft tragfähig“ sei. Ein Gefälligkeitsgutachten kann jedoch nicht rechtlich tragfähig sein. Rechtliche Tragfähigkeit erhält man in einem Rechtsstaat vor Gericht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Oh, herber Vorwurf!) Nur ein unabhängiges Gerichtsurteil schafft die nötige Rechtssicherheit. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Doch dafür hätte die Landesregierung eine gerichtlich überprüfbare Entscheidung treffen und entweder den Vorstand abberufen oder die Stiftung aufheben müssen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann klagen Sie doch!) Das sind die Handlungsoptionen, die der Landesregierung nach wie vor zur Verfügung stehen. Diese entgegen dem Landtagsbeschluss vom 1. März 2022 nicht zu ziehen, zeugt – das kann ich hier leider nicht anders sagen – von einem mangelhaften Demokratieverständnis. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Oha!) Der Bitte an die Landtagspräsidentin, mit allen Verfahrensbeteiligten ...

Alle Reden von Constanze Oehlrich Protokoll ↗