Constanze Oehlrich
Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit Beschluss vom 1. März 2022 hat der Landtag die Landesregierung dazu aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ nicht fortbesteht. Nach wie vor ist dieser Beschluss nicht umgesetzt. Durch das fast 60.000 Euro teure Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Urban sind wir der Umsetzung des Landtagsbeschlusses keinen Schritt näher gekommen. Auch der uns zur Beratung vorliegende Antrag „Umsetzung des interfraktionellen Landtagsbeschlusses zur ‚Stiftung Klima- und Umweltschutz MV‘ weiter rechtssicher und tragfähig gestalten“ wird daran nichts ändern. Nach dem Willen von SPD und DIE LINKE soll der Landtag erstens feststellen, dass der Landtag der Gründung der Stiftung ohne Gegenstimmen zugestimmt hat. Eine solche Feststellung hätte jedoch keinerlei Relevanz. FDP und GRÜNE waren im 7. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten. Wir GRÜNE haben die Errichtung der Stiftung und ihre enge Verflechtung mit der Nord Stream 2 AG von Anfang an kritisiert. Claudia Müller twitterte am 12. Januar 2021, noch als Bundestagsabgeordnete, ich zitiere: „Da hilft auch kein netter Name mehr. Die neue Stiftung ist eine Marionette von Gazprom und dient ausschließlich Nord Stream 2.“ (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Noetzel, DIE LINKE: Und was ist mit Nord Stream 1? – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Zweitens soll der Landtag feststellen, (allgemeine Unruhe – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) durch das Gutachten von Dr. Urban herrsche nun endlich Klarheit darüber, dass der Landtag durch seinen Beschluss vom 1. März 2020 in zulässiger Weise seinen politischen Willen zum Umgang mit der Stiftung bekundet habe. Mit Verlaub, nach Artikel 20 Absatz 1 unserer Landesverfassung ist der Landtag Stätte der politischen Willensbildung. Selbstverständlich durfte der Landtag am 1. März 2022 beschließen, die Landesregierung dazu aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ nicht fortbesteht. Um das festzustellen, hätte es eines 60.000 Euro teuren Gutachtens nicht bedurft. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Der Landtag soll drittens feststellen, dass die in dem Landtagsbeschluss festgehaltenen Schlussfolgerungen zum Umgang mit Russland, so weit wie rechtlich möglich, durch die Landesregierung umgesetzt worden seien. Insbesondere sei durch die Streichung sämtlicher Bezüge zu Nord Stream 2 aus der Stiftungssatzung und die Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eine „Teilauflösung“ der Stiftung erfolgt. Zum einen ist aber eine Satzungsänderung keine Teilauflösung, sondern eine Alternative zur Teilauflösung, zum anderen ist auch in der Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Stiftung keine Teilauflösung zu sehen. Im Gegenteil, die Gewinne des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wurden der Stiftung zugeführt und bilden nun einen relevanten Teil ihres finanziellen Polsters. Viertens soll der Landtag feststellen, dass seitens des Beauftragten der Landtagspräsidentin eine gutachterliche Stellungnahme vorliegt, nach der ein rechtssicherer Weg zu einer durch den Vorstand oder die Stiftungsaufsicht herbeigeführten vollständigen Beendigung der Stiftung nicht bestehe. Eine solche Feststellung würde unterschlagen, dass es bereits ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten gibt, nach dem die Stiftung rechtssicher beendet werden kann. Ich meine, Sie ahnen es, das Gutachten von Professor Dr. Birgit Weitemeyer. Doch dieses Gutachten scheint der rot-roten Koalition selbst nach eigens vorgenommenen Streichungen nicht in den Kram zu passen, weswegen ein weiteres Gutachten her musste. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gutachten von Dr. Urban, das nun angeblich den entscheidenden Ausschlag geben soll, weist jedoch gleich mehrere schwerwiegende Fehler auf. Vor allem verkennt der Düsseldorfer Rechtsanwalt, dass die Beteiligung an der Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 nicht temporärer Nebenzweck, sondern von Anfang an erklärter Hauptzweck der Stiftung war. Das lässt sich schon allein aus dem Umstand ablesen, dass das meiste Stiftungsgeld in die Fertigstellung der Pipeline und eben nicht in Klimaschutzprojekte floss. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Die Landesregierung selbst begründete, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Vizepräsidentin) die Landesregierung selbst begründete zudem die Steuerpflicht der Stiftung damit, dass diese nicht gemeinnützig sei, dass diese also eben gerade nicht ausschließlich gemeinnützige Zwecke wie die Förderung des Klima- und Umweltschutzes verfolge. Eine direkte Folge der fehlerhaften Annahme, Hauptzweck der Stiftung sei die Förderung des Klima- und Umweltschutzes, ist die ebenso fehlerhafte Schlussfolgerung, die Stiftung könne nicht rechtssicher beendet werden. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Na, dann machen Sie mal einen Vorschlag!) Hinzu kommt, nach Paragraf 87a Absatz 2 BGB hat die zuständige Behörde die Stiftung aufzuheben, wenn die Stiftung „das Gemeinwohl gefährdet und die Gefährdung des Gemeinwohls nicht auf andere Weise beseitigt werden kann“. (allgemeine Unruhe)
