Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, erst mal kann sich die Staatskanzlei bei ihrem Koalitionspartner, bei den LINKEN, bedanken, dass sie ihre Aussprache, die sie ja gestern noch so offensiv beworben haben, zum Thema Long Covid zurückgezogen haben, sonst hätten wir heute das Thema gar nicht mehr besprechen können und Sie hätten es heute nicht mehr hier abräumen können. Herr Minister Pegel, Sie wollen die Zukunft erfolgreich gestalten, haben Sie gerade im letzten Satz gesagt. Da würde mich mal interessieren, was Sie damit meinen. Also die gemeinsame Zukunft jetzt mit der Stiftung, vielleicht können Sie dazu noch ausführen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es nach der Vorstellung des Gutachtens gesagt, ich will es hier noch mal betonen, unser politischer Wille bleibt dabei, dass diese Stiftung nicht mehr weiterarbeiten soll, denn – so hat es damals Frau Professorin Weitemeyer gesagt – die Stiftung ist mit russischem Blutgeld errichtet worden und deswegen, glaube ich, gibt es da auch eine gewisse moralische Verpflichtung an der Stelle. Das sei mir noch mal wichtig. (Horst Förster, AfD: Das ist eine Rechtsfrage, Herr Ehlers.) Das ist in der bisherigen Debatte sehr kurz gekommen, meine Damen und Herren. Und wir haben ein Gutachten und nicht nur eins, sondern wir haben ja auch ein Gutachten von Frau Professorin Weitemeyer, kurz nach Kriegsbeginn erstellt im Auftrag der Landesregierung, das Möglichkeiten aufgezeigt hat. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es damals einen Dissens auch in der Landesregierung ja gab zwischen Rot-Rot. Die Justizministerin hat ja sehr frühzeitig auch kommuniziert, dass sie dort eine andere Auffassung hat. Trotzdem hat ja die Ministerpräsidentin gemeinsam mit Herrn Sellering die gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, (René Domke, FDP: Ja.) trotz dieser Bedenken, und einen Weg aufgezeichnet. Dann war ein Zeitfenster offen, das aus unserer Sicht dann aber ungenutzt blieb und so die Stiftung auch Zeit hatte, sich zu konsolidieren. Der Stiftungszweck wurde dahin gehend geändert. Von einer „Teilauflösung“ hier zu sprechen, Herr Kollege Barlen, ich bin jetzt auch kein Stiftungsrechtler, aber eine Teilauflösung ist das aus meiner Sicht nicht, sondern es wurde ein Stiftungszweck geändert, die Stiftungsaufsicht hat dem zugestimmt, also ein juristischer Vorgang zur Not. Und ein Grund, warum es auch zu keiner Auflösung kommen konnte, war natürlich auch die Untätigkeit der Ministerpräsidentin, die es in den letzten drei Jahren nicht geschafft hat, ein Kuratorium einzusetzen, also nicht erst nach Kriegsbeginn, sondern auch schon vor Kriegsbeginn kein Kuratorium, denn wenn Sie in die Stiftungssatzung schauen, dort steht drin, die Auflösung der Stiftung bedarf einer einstimmigen Entscheidung des Stiftungsvorstandes sowie der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Kuratoriums. Das heißt im Umkehrschluss, ohne Kuratorium, das von der Ministerpräsidentin, dass hier ihre Kompetenz nicht eingesetzt wurde, wäre auch eine Auflösung der Stiftung gar nicht möglich gewesen. Der Ministerpräsident a. D. Sellering hat dann einige Monate später die gemeinsame Vereinbarung mit der Landesregierung aufgekündigt, öffentlich erklärt, er hält sich da nicht mehr dran. Er sieht keinen Grund zurückzutreten, zusammen mit seinem Vorstand. Es gab dann eine Reihe von juristischen Auseinandersetzungen, die dann ja in der vergangenen Woche auch darin gipfelten, dass es eine Entscheidung des OVG in Greifswald gab, das entschieden hat, dass also dem Rechtsausschuss auch der Geschäftsbericht zur Verfügung gestellt werden muss der Stiftung. Dagegen hatte Herr Sellering erfolglos geklagt. Am selben Tag dann seine Klage gegen den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, wo er feststellen möchte, dass unsere Beschlüsse, die wir gemeinschaftlich dort getroffen haben, nicht zulässig sind, und das, obwohl wir ja sogar dort sehr gesprächsbereit sind, einen Unterausschuss einrichten, um auch mit Erwin Sellering dann abseits der Beweisaufnahme und der Zeugenvernehmung ins Gespräch zu kommen. Das stelle ich hier mal in den Raum, da können Sie sich selbst ein Urteil zu bilden. Und auch der Bundesfinanzhof wird ja noch urteilen zum Thema Schenkungsteuer. Und das birgt natürlich auch einen gewissen politischen Sprengstoff, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und, Herr Kollege Barlen, Sie haben ja gesagt, wir stehen dort am Spielfeldrand – ich glaube, CDU und GRÜNE haben Sie jetzt gemeint, bei Ihnen variiert das ja immer, wer so Ihr Hauptgegner ist, gestern war es CDU/FDP, heute wieder CDU und GRÜNE –, Sie haben ja gesagt, wir ergötzen uns an der Lage. Nein, wir ergötzen uns hier nicht an der Lage, sondern es gibt hier klare Zuständigkeiten und es gibt, (Julian Barlen, SPD: Dann machen Sie doch mal einen Vorschlag!) es gibt klare ... Herr Barlen, lassen Sie mich ausreden, bevor Sie zwischenkrakeelen! Es gibt hier klare, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Damit kennen Sie sich aus, ne?!) klare, klare Zuständigkeiten, Herr Barlen. Ich weiß nicht, ob Sie die Stiftungssatzung kennen. Da bin ich mir nicht so ganz sicher. Und dann steht da nämlich drin, Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen der Genehmigung der Stiftungsaufsichtsbehörde. Und das ist das Justizministerium. Da brauchen Sie also keine Landtagspräsidentin, da brauchen Sie keine Landtagsanträge, wenn die Stiftung der Meinung ist – und es geht ja im Kern heute auch hier um die Frage „Entkopplung des staatlichen Einflusses“, das heißt, Stand jetzt kann die Ministerpräsidentin ja den Vorstand benennen, kann ihn unter Voraussetzungen auch entlassen, kann das Kuratorium benennen, und genau darum geht es Ihnen ja, und das ist doch möglich. (René Domke, FDP: Nie passiert! Nie passiert!) Und wenn die Stiftung sich dazu entscheidet, morgen diesen Antrag zu stellen, kann sie das tun. Und dann wird die Stiftungsaufsicht das genehmigen. So steht es in der Satzung. Und deswegen ergötzen wir uns nicht an der Lage, sondern benennen die Zuständigkeiten. Die Zuständigkeit dafür liegt nun mal bei der Landesregierung, nicht beim Landtag und nicht bei der Landtagspräsidentin. Und deswegen finde ich es auch etwas bedauerlich, dass sich die Landtagspräsidentin hier hat vor den Karren spannen lassen in dieser Frage, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) denn, noch mal, dafür ist nun mal auch sie nicht zuständig. Und wenn wir heute Mittag beim Thema STRING, Herr Kollege Winter, diskutieren, 74.000 Euro sind zu viel, hier sind es 60.000 Euro, da muss man dann, finde ich, auch bei einer Linie bleiben. Also entweder, Geld ist da, oder es ist nicht da an der Stelle. Und auch hier noch mal ein weiteres Thema: Beschlüsse über die Änderung der Satzung, so steht es in Paragraf 11 Absatz 2, bedürfen auch – und da kommen wir wieder zum Problem „fehlendes Kuratorium“ –, bedürfen auch hier einer Zustimmung des Kuratoriums. Also auch hier kann die Untätigkeit wieder der Ministerpräsidentin hier zum Bumerang werden für Ihre Pläne. In Ihrem Antrag steht sehr wenig drin, außer Dank und Anerkennung für den Beauftragten und Bestätigung von früheren Positionen. Das Einzige ist, dass die Landtagspräsidentin hier zur Moderation aufgefordert werden muss. Ich glaube, das braucht sie nicht. Das sollte sie da tun, wo es geboten ist. Hier ist es nicht geboten, denn wie gesagt, ich wiederhole es gerne noch mal für alle, die nicht so tief im Thema drin sind, die Stiftung, wenn sie den Stiftungszweck ändern will, wenn sie sich vom staatlichen Einfluss entkoppeln möchte, kann sie dies beantragen und dann kann die Landesregierung hier dem auch zustimmen an der Stelle. Dazu bedarf es weder des Antrages noch der Moderation der Landtagspräsidentin. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)
