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Horst Förster

AfD 15.03.2024 Sitzungen 8/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Herrn Barlen schon mal im Vorwegwege: Ablenkung, Begriffsverwirrung! Nun liegt es also vor, das Gutachten eines Düsseldorfer Rechtsanwalts, der für rund 60.000 Euro genau das zu Papier gebracht hat, was in den Anträgen und Debattenbeiträgen meiner Fraktion Punkt für Punkt nachzulesen ist: (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Eine rechtskonforme Auflösung der Stiftung ist nicht möglich. Als einzige Fraktion hat die AfD von Beginn an die Frage einer Auflösbarkeit der Stiftung zutreffend beurteilt und wird in ihrer Auffassung durch das Gutachten zu 100 Prozent bestätigt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Als einzige Fraktion hat die AfD den unsäglichen Auflösungsbeschluss des Landtags vom 1. März 2022, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, darauf hinzuwirken, dass die Stiftung nicht fortbesteht, abgelehnt. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Rechtsstaatspartei!) Als einzige Fraktion im Landtag steht die AfD in dieser Frage von Beginn an auf der Seite des Rechts, während die anderen Fraktionen, von Rechtsblindheit und Uneinsichtigkeit getrieben, in einer seit zwei Jahren laufenden Debatte von einer Torheit in die nächste taumeln. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und am Ende lassen Sie sich für 60.000 Euro an Steuergeldern lieber Ihre Inkompetenz bescheinigen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) anstatt dem wiederholten Antrag der AfD auf ein Ende der Debatte zuzustimmen. Nun haben Sie ein Problem. Sie kauern hinter Ihrer Brandmauer und denken sich irgendwelche Ablenkungsmanöver aus, um dem Antrag der AfD nicht zuzustimmen. Das kann man nicht ernst nehmen. Das ist zutiefst undemokratisch. Das ist angesichts der eindeutigen Rechtslage eine Verhöhnung der Bürger! Die Frage der Auflösbarkeit ist keine politische Frage, sondern ausschließlich eine Rechtsfrage. Dabei geht es allein darum, ob die Stiftung ihren Stiftungszweck „Klima- und Umweltschutz“ nachhaltig erfüllen kann, und das war und ist zweifelsfrei der Fall. Alles andere drumherum, aus dem die anderen Fraktionen Stoff für die von ihnen betriebene Dämonisierung der Stiftung sammeln, ist rechtlich vollkommen unerheblich. (René Domke, FDP: Sagt ein Gutachter.) Hier nochmals die Eckdaten in aller Kürze: Die Stiftung wurde gegründet, um die völkerrechtswidrigen US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 zu umgehen, Sanktionen eines mit uns verbündeten und befreundeten Staates gegen ein national und europarechtlich abgesegnetes Projekt, mit dem langfristig die Energieversorgung Deutschlands und Europas gesichert werden sollte, eine Stiftung, die vom Landtag einstimmig abgesegnet und von der Stiftungsaufsicht in Gestalt einer CDU-Justizministerin genehmigt wurde. Mittels eines satzungsgemäß vorgesehenen wirtschaftlichen Nebenbetriebs der Stiftung gelang es, Nord Stream 2 zu Ende zu bauen. Ohne die Stiftung wäre das Milliardenprojekt bereits damals und nicht erst mit dem späteren Anschlag in der Ostsee versenkt worden. Dann kam der russische Einmarsch in die Ukraine und damit die Wende in der Energiepolitik und im Umgang mit Russland. Die Stiftung stellte die Zusammenarbeit mit Nord Stream 2 ein und wickelte den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab. Sie nahm ferner eine Satzungsänderung vor, mit der jeder Bezug zu Nord Stream 2 gestrichen wurde. Und das hat mit einer Teilauflösung überhaupt nichts zu tun. Das war von vornherein so vorgesehen. Die Stiftung konzentriert sich seitdem allein auf ihren satzungsgemäßen Kernbereich des Natur- und Umweltschutzes. Diese ganz klaren Fakten zu begreifen, war den anderen Fraktionen des Landtags bisher offensichtlich nicht möglich. Unisono wurde auf die Stiftung weiter eingedroschen und ihre Auflösung gefordert. Meine Damen und Herren, eine Stiftung hat Ewigkeitscharakter. Selbst der Stifter kann sie nicht auflösen. Eine Auflösung ist nur möglich, wenn der Stiftungszweck dauerhaft nicht mehr erfüllt werden kann, (René Domke, FDP: Also wäre es doch möglich.) und diese Voraussetzung liegt eben nicht vor. Und eine Auflösung aus politischen Gründen ist ausgeschlossen. Das gilt nicht erst seit Abwicklung des wirtschaftlichen Nebenbetriebs und der Satzungsänderung, mit der jeder Bezug zu Nord Stream 2 beendet wurde. Das gilt von Beginn an, denn eine Auflösung kommt immer nur als letztes Mittel in Betracht. Das heißt, eine Auflösung scheidet von vornherein aus, wenn das Problem mit einer weniger invasiven Maßnahme, so wie hier mittels einer Satzungsänderung, gelöst werden kann. Die Idee eines sogenannten Auflösungsvorstands – Sie erinnern sich vielleicht daran – war ein untaugliches Projekt und, wie man ungeschminkt sagen muss, eine Offenbarung fachlicher und politischer Inkompetenz. Auch hier bestätigt der Gutachter die von meiner Fraktion schon immer vertretene Auffassung, dass eine Auswechslung des Vorstands (Zuruf von René Domke, FDP) die fehlende Voraussetzung für eine Auflösung natürlich nicht ersetzen kann, auch dann nicht, wenn er von der Ministerpräsidentin eingesetzt wird. Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, und es wurde bisher nicht in Abrede gestellt, dass die sowohl im Innen- als auch im Bildungsministerium vorgenommenen Prüfungen zur Auflösbarkeit der Stiftung schon früh zu dem Ergebnis gelangt sind, dass eine rechtskonforme Auflösung nicht möglich ist, denn ich gehe davon aus, dass dort kluge Juristen sitzen. Diese Erkenntnis wurde aber zum Schaden der Bürger mehr oder weniger zurückgehalten und nicht, wie es rechtsstaatlich geboten sich gehört hätte, offen kommuniziert. Zudem hat die jetzige Justizministerin als Stiftungsaufsicht die Jahresberichte der Stiftung, in denen die Erfüllung des Stiftungszweckes nachgewiesen werden muss, anstandslos genehmigt. Wie verträgt sich das mit dem Getöse um eine Auflösung der Stiftung? Die Wahrheit, zudem eine von der AfD verkündete, passt einfach nicht ins politische Kalkül der anderen Parteien. (Thore Stein, AfD: So sieht es aus.) Dann lieber weiter eine Hinhaltepolitik betreiben, sich selbst unwissender stellen, als man ist, und einen Düsseldorfer Rechtsanwalt für viel Geld als Nachhilfelehrer für einen mehrheitlich lernunwilligen Landtag bestellen. Was für ein absurdes Theater! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Werte Abgeordnete der anderen Fraktionen, Sie haben sich verrannt und scheinen nach den ersten Reaktionen auch jetzt nach Vorlage des neuen Gutachtens immer noch nicht zur Umkehr bereit zu sein. Dass die Rechtsexpertin der GRÜNEN das Gutachten Urban als „unterkomplex“, also vereinfacht und versimpelt bezeichnet und als einen Affront gegenüber den Parlamentariern ansieht, zeigt eigentlich nur, dass die GRÜNEN dem Gutachten inhaltlich nichts entgegenzusetzen haben. (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warten Sie mal ab!) Der Auflösungsbeschluss, den die GRÜNEN-Fraktion offensichtlich immer noch für eine verbindliche Anweisung hält, ist nach dem Gutachten zwar nicht rechtswidrig, weil nach Auffassung des Gutachters ja ein Landtag alles an Wünschen beschließen kann, auch, ob es Wirkung hat oder nicht. (René Domke, FDP: Sie haben aber gesagt, es sei rechtswidrig.) Jedenfalls ist dieser Beschluss ohne jede rechtliche Wirkmacht. Die Vorschläge des Gutachters für eine Gesamteinigung scheinen, ich würde sagen, sind ganz offensichtlich von dem Bemühen getragen, das für die Landtagsmehrheit vernichtende Gutachten doch nur etwas zu versüßen. Diese Vorschläge sind gut gemeint, aber unrealistisch und nicht zielführend und deshalb abzulehnen. Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig: nicht auflösbar! Hier gibt es nichts zu relativieren oder von irgendwelchen Bedingungen oder Erwartungen abhängig zu machen. Dass die Koalitionsfraktionen den Vorschlag einer Gesamteinigung irgendwie aufgreifen würden, um sich vor einer Entscheidung zu drücken, war vielleicht vorauszusehen. Was SPD und LINKE allerdings mit ihrem Antrag konkret vorlegen ...

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