Julian Barlen
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie schon der Titel unseres Antrages zusammenfassend schön auf den Punkt bringt, uns geht es darum, die Umsetzung unserer interfraktionellen Landtagsinitiative zur „Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem Jahr 2022 weiterhin rechtssicher und tragfähig zu gestalten. Da dieses Thema ja mit Blick auf die Häufigkeit der Behandlung und auch der Verhandlung hier im Landtag inzwischen durchaus facettenreich, nenne ich es mal, ist, schlage ich vor, wir gehen im Antrag und auch hier in der Debatte am besten etwas chronologisch vor, damit nichts durcheinanderkommt. Am Anfang steht natürlich der Beschluss des 7. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 7. Januar 2021. Da fing es an, mit den Stimmen von SPD, von CDU, von den LINKEN und auch ohne Gegenstimme der Gründung der „Stiftung für Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern“ zuzustimmen. Die politische Lage damals, die Zielstellungen, die waren und die sind auch übrigens heute noch ein offenes Buch, das weiß jede und jeder in Mecklenburg-Vorpommern, worum es ging, wie die Situation war: Gegründet wurde die Stiftung mit dem kurzfristigen Ziel, Nord Stream 2 angesichts unilateraler völkerrechtswidriger Sanktionsandrohungen des damaligen Zeitpunktes aus Richtung USA fertigstellen zu können, und natürlich mittel- und langfristig, um dem Klima- und dem Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu dienen, so, wie es beispielsweise ja auch die OSTSEESTIFTUNG unter nahezu identischen Rahmenbedingungen bis heute tut. Unmittelbar nach dem schrecklichen, dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar des Jahres 2022 haben wir als demokratische Fraktionen hier im Parlament dann zusammengestanden. Und wir haben gemeinsam mit CDU, mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit der FDP und als Koalition klare Haltung gegen Russlands Krieg gezeigt und waren solidarisch und sind auch solidarisch mit den Menschen aus der Ukraine, vom Ende des Russlandtages über das Ende der Kooperation mit dem Oblast Leningrad bis hin eben zum Auftrag an die Landesregierung, Zitat, „darauf hinzuwirken, dass die Stiftung“ Klima- und Umweltschutz „nicht fortbesteht“, Zitatende. Meine Damen und Herren, mit einigem zeitlichen Abstand ist festzustellen, dass der Krieg leider immer noch andauert. Das ist unerträglich. Putin muss die Waffen schweigen lassen und sich zurückziehen, damit es Frieden gibt. Wir sprachen gestern sehr ausführlich darüber in diesem Hause. Mit Blick auf die Umsetzung unseres damaligen gemeinsamen Antrages gilt, dass die Schlussfolgerungen zum Umgang mit Russland, soweit es rechtlich möglich ist, durch die Landesregierung auch umgesetzt worden sind – kein Russlandtag mehr, keine Regionalpartnerschaft, keine Kooperation, kein Austausch, nichts mehr. Zusätzlich hat es eine Teilauflösung der Klimastiftung gegeben durch die Streichung sämtlicher Bezüge, (Zuruf von Horst Förster, AfD) durch die Streichung sämtlicher Bezüge zu Nord Stream 2 aus der Stiftungssatzung, durch die Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, mit dem bekannten Ergebnis, dass der Klimateil der Stiftung analog zur OSTSEESTIFTUNG übriggeblieben ist, bis heute fortbesteht, und es bleibt – und darum geht es ja schon seit geraumer Zeit –, bleibt die Frage nach dem Umgang mit diesem Klimateil. Und nach dieser beschriebenen Teilauflösung und den eingehenden und in der Öffentlichkeit ja auch tatsächlich in allen Facetten wahrgenommenen und diskutierten Erörterungen hat die Landesregierung ihrerseits abschließend erklärt, keine rechtlich haltbare Möglichkeit zu sehen, diese Stiftung in Gänze zu beenden. Meine Damen und Herren, mit Blick auf den ja trotzdem gültigen interfraktionellen Beschluss vom März 2022 steht spätestens ab diesem Zeitpunkt die Frage im Raum – und das übrigens auch für die Opposition –, auf welche Weise dem Beschluss denn praktisch und rechtlich am besten Rechnung getragen werden kann. Und deshalb, meine Damen und Herren, war es ein guter Vorschlag der Landtagspräsidentin Hesse, diese Aufgabe der Ausarbeitung, der Bewertung aller Handlungsoptionen, die rechtlich möglich, die dauerhaft tragfähig sind und möglichst übrigens auch von allen Beteiligten unterstützt werden, einem fachkundigen Beauftragten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Urban, anzuvertrauen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Namens meiner Fraktion darf ich an dieser Stelle – übrigens gerade angesichts der vorangegangenen sehr facettenreichen und auch sehr kontroversen Diskussionen – Herrn Dr. Urban danken, dass er dazu bereit war. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dr. Urban hat seine gutachterliche Stellungnahme vorgelegt. Ein rechtssicherer Weg zu einer durch den Vorstand oder die Stiftungsaufsicht herbeigeführten vollständigen Beendigung der Stiftung besteht auch seiner Expertise nach nicht. Das begründet er ausführlich mit Blick auf die verschiedensten Aspekte sehr sachlich, sehr ergebnisorientiert, durchaus auch in Abgrenzung zu der einen oder anderen politischen Strategie aus Richtung der CDU, auch aus Richtung der GRÜNEN, sich an diesem Streitfall Stiftung möglichst intensiv zu ergötzen und aber keinen rechtlich tragfähigen Vorschlag für eine Lösung zu machen, das nur am Rande. Dr. Urban kommt also zu diesem klaren Ergebnis, dass eine rechtssichere Auflösung der Stiftung nicht möglich ist. Gleichzeitig hat der Beauftragte aber einen möglichen Weg im Umgang mit der Stiftung aufgezeigt. Und dieser sieht nämlich vor, die Stiftung komplett in die Hände der Zivilgesellschaft zu übergeben und auf diesem Wege dafür zu sorgen, dass der Auftrag zur Auflösung der Stiftung zumindest dahin gehend möglichst weitgehend erfüllt wird, dass sie nach dieser Teilauflösung und Loslösung von Nord Stream 2 nun also auch von jeglicher staatlichen Sphäre gelöst wird und beispielsweise danach arbeitet wie aktuell ja die schon genannte OSTSEESTIFTUNG, die bekanntlich ja im Zuge von Nord Stream 1 im Vertrag zwischen Nord Stream und dem BUND gegründet worden ist. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das ist angesichts der Tatsache, dass seitens der Landesregierung und auch seitens des Beauftragten kein rechtssicherer Weg zur Auflösung besteht, unseres Erachtens ein Weg, der geprüft, der besprochen, der weiterverfolgt werden sollte. Hinsichtlich der erforderlichen Schritte dafür innerhalb einer solchen auch komplexen rechtlichen Materie sind dafür natürlich eine ganze Menge Details zu erörtern. Da sind eine ganze Menge Gespräche zu führen, um diesem Ziel dann auch Rechnung zu tragen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deshalb beauftragen wir die Präsidentin und Dr. Urban mit dem Beschluss, den wir mit unserem Ihnen vorliegenden Antrag herbeiführen wollen, im Interesse eines konstruktiven weiteren Umgangs mit dem eingangs beschriebenen gemeinsamen interfraktionellen Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und DIE LINKE, eben den im Gutachten des Beauftragten skizzierten Lösungsweg mit den Verfahrensbeteiligten, mit allen Verfahrensbeteiligten im Landtag, in der Landesregierung und aber auch in der Stiftung weiter zu organisieren und zu moderieren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Das ist unser Vorschlag, und wir glauben, wir sollten angesichts dieses gemeinschaftlichen Beschlusses im Lichte des Krieges uns da auch, ja, weiterhin glaubwürdig begegnen und wirklich versuchen, eine sachliche Lösung und einen tragfähigen Weg zu finden. Das hier ist unser Vorschlag an der Stelle. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
