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Beate Schlupp

15.03.2024 Sitzungen 8/77

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2807. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Andreas Butzki, SPD: Sieben Leute!) Gibt es Stimmenthaltungen? – (Andreas Butzki, SPD: Peinlich, ne?!) Damit ist der Antrag ... (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Darf ich denn ...? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Meine Herren, darf ich denn das Abstimmungsergebnis jetzt bekanntgeben oder wollen wir hier eine Weile warten? (Zuruf aus dem Plenum: Auszeit!) War das ein Antrag? Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2807 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38 : Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Torsten Renz, Fraktion der CDU, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Auswirkungen der Forderungen des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Betreuungsschlüssel für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern senken“, Drucksache 8/2888. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Torsten Renz, Fraktion der CDU, gemäß § 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Auswirkungen der Forderungen des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Betreuungsschlüssel für Kindertageseinrichtungen in M-V senken“ – Drucksache 8/2888 – Die Kleine Anfrage ist der Landesregierung am 25. Januar 2024 zugeleitet worden. Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist am 7. März 2024 beim Parlamentssekretariat eingegangen. Ich bitte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz in Vertretung für die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung an das Rednerpult. Auf das Verlesen der Kleinen Anfrage wird verzichtet, da die Antwort der Landesregierung vorliegt. Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder beantworteten Frage Nachfragen zu stellen. Herr Renz, Sie haben jetzt die Möglichkeit, hierzu Nachfragen zu stellen.

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