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Dr. Heiko Geue

15.03.2024 Sitzungen 8/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Entsprechend dem vorliegenden Antrag soll es nun um die Zukunft der Ihlenberg Abfallentsorgungsgesellschaft gehen. In der letzten Legislaturperiode hat die Landesregierung mit klarem Blick auf die Zukunft der IAG die Entscheidung getroffen, den aktiven Deponiebetrieb für gefährliche Abfälle, sogenannte Abfälle der Deponieklasse III, bis zum Ende des Jahres 2035 zu beenden. An diesem Ziel halten wir unverändert fest. Diese Entscheidung basierte auf einer gründlichen Bewertung der aktuellen Situation und der langfristigen Ziele unseres Landes. Um die zukünftige Entsorgung von Abfällen der Deponieklasse III ab dem Jahr 2036 im Land zu organisieren, ist eine länderübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden vom Landwirtschaftsminister, die darauf abzielt, langfristige und nachhaltige Lösungen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle zu entwickeln. Diese Planungen sind noch im Gange. Es sind nicht nur Planungen im Land, sondern darüber hinaus. Zunächst mussten umfangreiche Erhebungen und Prognosen zum erwartbaren Abfallaufkommen ab 2036 angefertigt werden, um den für ein Planfeststellungsverfahren erforderlichen Bedarfsnachweis zu erbringen. Diese Betrachtungen sind noch nicht abgeschlossen. Unser Ziel bleibt nach wie vor, dass auch nach dem Jahr 2035 effektive und sichere Entsorgung in der Entsorgungsregion Nordost gegeben sein wird. Meine Damen und Herren, die IAG wird auch zukünftig nicht nur sich auf die Abfallentsorgung beschränken. Das Unternehmen soll sich vielmehr zu einem Schlüsselakteur in der Weiterentwicklung von Umwelttechnik, Kreislaufwirtschaft und regenerativen Energien entwickeln. Ich weiß, dass die AfD – Sie haben es ja hier auch noch mal wieder gezeigt – aus ideologischen Gründen dagegen ist. Aber die Satzung ermöglicht es dem Unternehmen, seine Aktivitäten in diese zukunftsträchtigen Bereiche zu erweitern, was eine umfassende und langfristige Nachnutzung des Standorts Selmsdorf sicherstellen kann. Die IAG hat bereits mit der Landgesellschaft und der Waldservice und Energie GmbH einen Letter of Intent unterzeichnet, der die Zusammenarbeit der Gesellschaften bei Energieprojekten regelt, auch so eine Zielrichtung unseres neuen kooperativen Beteiligungsmanagements, dass so etwas perspektivisch immer mal wieder passiert. Konkret geht es hier in dem Fall um die Nutzung von IAG-Finanzmitteln für Projekte erneuerbarer Energien auf landeseigenen Flächen, ein Zukunftsprojekt, meine Damen und Herren. Bei jeder geplanten Maßnahme im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben wird das unternehmerische Risiko durch die Geschäftsführung bewertet und mit den Aufsichtsgremien abgestimmt. Wir befürworten das Eingehen von Beteiligungen, denn diese können und werden die Risiken der IAG verringern, da die IAG dann je nach Gesellschaftsform nur mit dem Eigenkapital oder dem Stammkapital haftet. Sollte das Unternehmen, wie von der AfD gefordert, auf Investitionen außerhalb des klassischen Deponiebetriebs verzichten, würde dies die Abhängigkeiten von Inflation, Baukostensteigerungen und Zinsentwicklungen deutlich erhöhen. Wer kann denn das wollen? Die unternehmerischen Risiken steigen wie bei jedem Unternehmen, das nur ein Standbein hat. Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, die IAG legt ihre Geldmittel zu mündelsicheren Konditionen an. Vor der Anlage werden neben dem Land auch weitere Institute angefragt. Die Entscheidungen werden nach sorgfältiger Prüfung der Konditionen getroffen. Zum Zeitpunkt der Anlage, um die es ja hier im Antrag geht, kam ein sicheres Angebot vom Land. Die IAG konnte so verhindern, dass bei anderen Instituten Negativzinsen fällig geworden wären. Sie haben es wohl schon vergessen, dass wir aus der Negativzinsphase kommen, die ja wohl die IAG dann sehr belastet hätte. Das konnte sie vermeiden, indem sie sicher beim Land angelegt hat. Eine vorzeitige Rückzahlung der bestehenden Schuldscheindarlehen an das Land ist nicht möglich, da kein Schuldenkündigungsrecht vereinbart wurde. Das Land wird daher die Tilgung der Schuldscheindarlehen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das können Sie doch machen!) fristgerecht zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit vornehmen. Wie sich zeigt, entbehren die im Antrag genannten Forderungen jeglicher Grundlage. Ich empfehle deswegen, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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