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Dr. Heiko Geue

15.03.2024 Sitzungen 8/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, die Förderlandschaft unseres Landes bedarf einer Reformierung. Das hatten wir auch schon im letzten Jahr, da habe ich das hier auch schon betont. Und manche der Zahlen, die Herr Schmidt gerade hier genannt hat, sind auch aus der Debatte, sind aus dem Ministerium, weil wir genau auch hier den Finger in die Wunde legen wollen. Was ich aber ganz klar ablehne, Herr Schmidt, merken Sie das eigentlich noch, Ihre Sprache wird immer extremer. Dadurch werden Ihre Argumente nicht überzeugender. Sie sollten sich wirklich mal überprüfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Stephan J. Reuken, AfD: Sagen Sie das mal Herrn Barlen bitte!) Wir haben die Situation – es gibt eine entsprechende Benchmarkstudie, die genau das auch belegt –, dass 20 Prozent der Förderprogramme tatsächlich 80 Prozent des Fördervolumens ausreichen und der Rest eben die restlichen 20 Prozent, inzwischen sind es 280 Förderprogramme. Durch die EU-Förderprogramme ist dann noch einiges hinzugekommen. Die Förderrichtlinien sind tatsächlich geprägt durch Kleinteiligkeit, durch wenig Standardisierung, durch einen zum Teil hohen Verwaltungs- und Personalaufwand. Ich habe mir die Zahlen mal geben lassen: Tatsächlich, die Zuwendungen bis 100.000 Euro, die kleinteiligen Zuwendungen, da ist der Verwaltungsaufwand im Durchschnitt bei rund 52 Prozent und bei denen über 1 Million ist es noch 1,5 Prozent. Das zeigt aus meiner Sicht auch ganz klar, dass wir an diese Defizite ranmüssen. Das weiß aber auch die Landesregierung. Sie selbst haben gesagt, wir haben es im Koalitionsvertrag, genau da haben wir es drin, und entsprechend haben wir natürlich in den letzten Jahren auch das eine oder andere gemacht. Ich will mal ein paar Beispiele bringen, weil ja hier auch immer wieder von Bürokratieabbau gesprochen wird, der angemahnt wird. Die Landesregierung tut das. Erstens. Verwendungsnachweise sind mittlerweile ohne Belege einzureichen. Die Belege müssen nur noch auf Anforderung und dann zunächst als Kopie beziehungsweise in digitaler Form als Scan eingereicht werden. Erste Erleichterung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war bei der AWO auch mal so.) Zweitens. Eine baufachliche Prüfung ist nur noch in den wenigsten Fällen erforderlich. Die Beteiligungsgrenze wurde von ursprünglich 500.000 Euro auf zunächst 2 Millionen Euro und auf jetzt 4 Millionen Euro erhöht. Aufgrund der Verachtfachung des Grenzwertes dürfte die baufachliche Prüfung nun in den meisten Fällen entfallen. Zweite Erleichterung. Drittens. Die allgemeinen Nebenbestimmungen wurden entbürokratisiert. Anstelle eines achtseitigen Regelungsantrags gibt es nun einen zusammenhängenden Zuwendungsbescheid, der alle für den Zuwendungsempfänger relevanten Regelungen enthält. Drittes Beispiel, wo wir wirklich auch Bürokratie abbauen. Trotzdem, ich stehe dazu, wir haben in der Förderlandschaft ein Thema, Reformen sind notwendig. Aber wir wollen, wir arbeiten bereits daran, wir haben beim Doppelhaushalt für dieses und das nächste Jahr erstmals nähere Erläuterungen zu den Förderprogrammen des Landes eingearbeitet. So sind zum Beispiel hier die Förderziele und der Verwaltungsaufwand transparent dargestellt. Ich hätte mir im Finanzausschuss darüber durchaus auch Debatten gewünscht. Ich war dann doch ein bisschen enttäuscht, dass auch von der Opposition dazu gar nichts kam. Aber vielleicht üben wir an der Stelle noch alle miteinander. Ich gucke da ja auch mit drauf. (Torsten Renz, CDU: Von der Regierungskoalition erwarten Sie schon gar nichts mehr, ne?!) Mit dieser Neuerung wollen wir eben eine bessere Übersicht und Vergleichbarkeit der Förderprogramme anbieten, um dann auch weitere Schritte daraus ableiten zu können. Ich möchte hier noch mal betonen, es geht mir ausdrücklich nicht um eine reine Wirtschaftlichkeitskontrolle. Wenn man das nämlich falsch macht, dann kann man hier auch zu kurz springen. Noch wichtiger als die Wirtschaftlichkeit ist es, die Wirkung der Fördermaßnahmen zu betrachten. Wir müssen endlich in die Wirkungsdiskussion kommen und weg von dieser ständigen immer nur Inputdiskussion, wie viel stecken wir irgendwo rein. Zahlenmäßig kleine Förderprogramme können eine größere Wirkung entfalten und deswegen auch beizubehalten sein, selbst wenn sie einen höheren Bürokratieaufwand mit sich bringen. Wir müssen also vor allen Dingen auf die Wirkung schauen und dann in einer Nebenbedingung auch auf die Wirtschaftlichkeit. Ich sage nicht, dass das keine Rolle spielt, aber das ist nicht das Hauptziel. Wir sind unterwegs, aber – noch mal – wir müssen die Förderlandschaft uns insgesamt anschauen und deswegen planen wir jetzt, und ich bin ganz froh, dass der Landesrechnungshof und auch das LFI als Landesförderinstitut sich bereiterklärt haben, an einer Lenkungsgruppe mit dran teilzunehmen zu einer Reform, zu der Reform der Förderlandschaft. Wir müssen hier nicht sozusagen im Urschleim anfangen, denn wir haben die sächsische Landesregierung, die auch an einer Neuausrichtung ihrer Landespolitik gearbeitet hat. Die hat zwei Lenkungsgruppen 2019 und 2022 gehabt, die konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der sächsischen Förderpolitik in einem Gutachten – dickes Ding – aufgearbeitet haben. Genau das werden wir uns anschauen in der Lenkungsgruppe und abschätzen, was wir davon an Empfehlungen auch auf Mecklenburg-Vorpommern übertragen können. Wir müssen da also auch nicht bei null anfangen und jetzt wieder irgendeine Kommission einsetzen, die dann vielleicht längere Zeit bräuchte. Das wollen wir nicht. Wir wollen zügig zum Ergebnis kommen. Wir wollen die Fachressorts dabei einbeziehen, die Bewilligungsbehörden, die Kammern, die Verbände und natürlich auch die kommunale Ebene und sehr gerne auch die Fraktionen hier des Landtags. Ziel ist, dass wir in dieser Legislaturperiode substanziell vorankommen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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