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Dr. Heiko Geue

15.03.2024 Sitzungen 8/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das Ziel der Bundesregierung, dass LNG-Terminals wie der Hafen Mukran die Abhängigkeit von Erdgas aus Russland verringern und kurzfristig die nationale Energieversorgung sicherstellen sollen. Um dies zu gewährleisten, ist am 1. Juni 2022 das LNG-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Am 7. Juli 2023 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Aufnahme des Hafens Mukran als Standort für ein Flüssiggasterminal in das LNG-Beschleunigungsgesetz beschlossen. Der Standort Mukran wurde seit Januar 2023 intensiv vom Bund untersucht. Er ist aus dessen Sicht der Alternativstandort, der aus umweltrechtlicher und technischer Sicht am schnellsten und zuverlässigsten realisiert werden kann. Nach Auffassung der Bundesregierung gehören zu den Vorteilen des Standorts Hafen Mukran unter anderem die technische Ausgestaltung der Anlandung, die bestehende Infrastruktur des Industriehafens Mukran, die Nutzung der Infrastruktur für ein mögliches festes Green Terminal sowie die Möglichkeit, Baumaterialien auf dem Landweg anzuliefern. Der Landesregierung liegen Stellungnahmen der Bundesregierung, insbesondere des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesnetzagentur, zur Notwendigkeit von LNG-Terminals im Nordosten Deutschlands vor, zuletzt ein Schreiben von Minister, Bundesminister, Bundeswirtschaftsminister Habeck an unseren Landwirtschaftsminister Till Backhaus, ganz aktuell vom 21. Februar dieses Jahres. In diesem Schreiben wird der Versicherungscharakter von LNG-Einspeisemöglichkeiten in Mukran bereits für den Winter 2023/2024 und die Bewertung von Mukran als netztechnisch günstigem Standort im Vergleich zu den engpassbehafteten westdeutschen Erdgaseinspeisepunkten hervorgehoben. Meine Damen und Herren, seit dem 23. Juni 2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Gegenwärtig ist die Gasversorgung in Deutschland stabil, die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in diesem Winter mittlerweile als gering ein. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei circa 68 Prozent. Daraus schließt die Bundesregierung jedoch nicht, dass es keine Risiken für die Versorgung mehr gibt. Die Bundesregierung hält die Gasversorgungslage weiterhin für angespannt. Sie beabsichtigt derzeit nicht, die seit Sommer 2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas zu beenden. Ebenso wird das LNG-Terminal im Hafen Mukran weiterhin als wesentliche und notwendige Versicherung gegen eine mögliche Gasverknappung oder gar einen Gasmangel als notwendig erachtet. Auch auf EU-Ebene wird weiterhin von gravierenden Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit ausgegangen. Deshalb, meine Damen und Herren, kommt dem LNG-Terminal im Hafen Mukran insbesondere aufgrund der Einspeisemöglichkeiten im Osten Deutschlands eine hohe Bedeutung für die nationale und europäische Energieversorgung zu. Dementsprechend empfehle ich, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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