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Petra Federau

AfD 15.03.2024 Sitzungen 8/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund nachlassender Industrieproduktion, für die maßgeblich die Energie- und Wirtschaftspolitik der Ampel verantwortlich ist, ist der Erdgasverbrauch in Deutschland im vergangenen Jahr weiter gesunken. Dennoch werden wir auch in Zukunft auf eine sichere und bezahlbare Gasversorgung angewiesen sein. Laut der aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW spricht aber vieles für einen langfristigen strukturellen Nachfragerückgang. Damit verbunden ist der Umstand, dass im Winter 2023/2024 bislang zu keinem Zeitpunkt die Gefahr einer Gasknappheit bestanden hat. Da die Kapazitäten zum Winterbeginn 2024/2025 wieder komplett aufgefüllt sein werden, erscheint der Eintritt einer Gasmangellage auch im kommenden Winter als sehr unwahrscheinlich. Übereinstimmend dazu wurden im Jahr 2023 nur zwei Drittel der bestehenden zentraleuropäischen LNG-Importkapazitäten in Anspruch genommen. Für Deutschland lag dieser Wert der Auslastung sogar bei lediglich 50 Prozent. Die Bundesnetzagentur sieht vier der fünf Indikatoren zur Lagebewertung in einem stabilen Bereich, und dazu zählen die Temperaturprognose, die Speicherfüllstände, die Situation in den Nachbarländern sowie die Beschaffung der Regelenergie. Trotz der stabilen Versorgungslage in Deutschland, in Europa ist noch immer die im Juni 2022 ausgerufene Alarmstufe des Notfallplans Gas in Kraft. Die angeblich drohende Gasmangellage wird aber bis zum heutigen Tage zur Begründung des LNG-Beschleunigungsgesetzes herangezogen, das die Durchführungspflicht von Umweltverträglichkeitsprüfungen aussetzt. Dadurch können LNG-Terminals errichtet werden, die im absoluten Widerspruch zu den üblichen umweltpolitischen Erfordernissen stehen. Das DIW spricht sich daher sehr deutlich dafür aus, die Notwendigkeit eines zusätzlichen LNG-Terminals am Standort Mukran zu überdenken. Wie das Institut zusätzlich feststellt, ergaben sich für Ostdeutschland keinerlei Versorgungslücken, obwohl das LNG-Terminal in Mukran bisher nicht zur Verfügung stand. Selbst die drei bestehenden LNG-Terminals in Deutschland sind laut Studie des DIW nur zur Hälfte ausgelastet. Und schaut man noch auf die Nachbarländer, so lässt sich feststellen, dass alle Terminals in Deutschland, Polen, Belgien, Niederlanden und Italien insgesamt nur zu zwei Dritteln ausgelastet sind und waren. Man kann also eindeutig sagen, dass das weitere Vorantreiben der Errichtung dieses so umstrittenen Terminals vor Rügens ökologisch und touristisch wertvoller Küste in keinster Weise zu rechtfertigen ist und auch nie zu rechtfertigen war. Daher war und ist die Aufnahme dieses Standorts vor Sassnitz/Mukran in die Anlage des Paragrafen 2 des LNG-Gesetzes absolut nicht gerechtfertigt und muss dringend korrigiert werden und deshalb unverzüglich aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz herausgenommen werden. Ferner ergibt sich aus dieser gesamten Sachlage ein mehr als hinreichender Grund, gänzlich auf den Hafen Mukran als LNG-Standort zu verzichten. Meine Damen und Herren, wir fordern deshalb mit unserem Antrag die Landesregierung auf, – sich über eine Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass der Standort Mukran/Hafen in Mecklenburg-Vorpommern aus der Anlage zu Paragraf 2 des LNG-Gesetzes gestrichen wird und – zweitens für die zwei stationären schwimmenden Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung sowie für die Gasanbindungsleitung zwischen dem Hafen Mukran und dem Anschlusspunkt Lubmin nachträglich Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen sind, – drittens auf die Bundesregierung einzuwirken, die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Alarmstufe des Notfallplans Gas zu überprüfen, und – viertens auf die Bundesregierung einzuwirken, die Notwendigkeit des Baus eines LNG-Terminals im Hafen von Mukran ebenfalls zu überprüfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, kehren Sie endlich auf Ihrem Irrweg um und beenden Sie das energie- und umweltpolitische Desaster und setzen sich endlich ehrlich für die Interessen der Bürger unseres Bundeslandes ein, denn dafür wurden wir alle gewählt. Unser Antrag soll Sie nicht nur daran erinnern, sondern dazu auffordern. Dazu gilt auch Ihr gebrochenes Versprechen, die Umweltverträglichkeitsprüfung in jedem Fall durchzuführen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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