Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion legt heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Verfassung geändert werden soll. Wir wissen, Verfassungsänderungen haben bei uns im Land sehr hohe Hürden. Es soll in Artikel 16 unserer Landesverfassung ein neuer Absatz 2 eingeführt werden. Dieser soll den Denkmalschutz als Staatsziel verankern. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, vielleicht noch mehr für den Denkmalschutz zu tun, muss ich doch darauf hinweisen, dass wir hier nicht über Überschriften oder Ideen abstimmen, sondern über ganz konkrete Anträge. Und dieser Antrag, meine Damen und Herren, missachtet grundsätzliche verfassungsrechtliche Prinzipien unseres Landes. Dazu komme ich gleich noch. Zunächst möchte ich aber losgelöst davon darauf hinweisen, dass wir die Landesverfassung nicht mit einer Flut an Staatszielen überfrachten sollten. Aus guten Gründen – und wir feiern ja in diesem Jahr das 30-jährige Jubiläum der Landesverfassung –, aus guten Gründen sind in den vergangenen 30 Jahren erst zwei neue Staatsziele dazugekommen: der Artikel 17a und der Artikel 18a. Und, meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung als CDU-Fraktion, dass das Formulieren von Staatszielen immer einen gesellschaftlichen Dialog voraussetzt, an dem sich möglichst alle Teile der Gesellschaft beteiligen sollten, also herausfinden, ob ein neues Staatsziel auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens stößt oder auch nicht. Dass das hier fehlt, begründet für sich aber noch keine Ablehnung. Das bringt mich, meine Damen und Herren, aber zum Hauptproblem. Anscheinend wurde der Antrag in aller Hast zusammengeschrieben. Und in dieser Hast haben Sie mal eben den Staatsaufbau Deutschlands und die Rechtsförmlichkeit vergessen. Der von Ihnen vorgeschlagene neue Absatz 2 lautet wörtlich, ich zitiere: „Die Denkmale der Kunst, der Geschichte und der Natur genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.“ Zitatende. In genau der von Ihnen gewählten Bezeichnung „Staat“ liegt das Problem. „Staat“ meint nämlich den Bund und gerade nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern. Und falls Sie es vergessen haben, wir sind hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und nicht im Deutschen Bundestag. Und das sehen Sie, meine Damen und Herren der AfD, auch bei einem Blick in die anderen Staatsziele unserer Landesverfassung, denn dort wird ganz konkret das Land verpflichtet und eben nicht der Bund. Und dem Staat, also der Bundesrepublik, kann nicht über nachrangiges Recht ein Staatsziel, in Anführungsstrichen, aufgezwungen werden. Ein solches Vorgehen ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich nicht haltbar, und es verstößt auch gegen unser föderalstaatliches Prinzip der Normenhierarchie. Da hilft ein Blick ins Grundgesetz. Abgesehen von Fragen des Föderalismus würde ich deswegen empfehlen, häufiger mal ins Grundgesetz zu schauen, um den Geist dieser Verfassung dann auch vielleicht abschließend zu verstehen, denn nach der Normenhierarchie steht die Landesverfassung unterhalb von Bundessatzung. Und der Wortlaut Ihres Antrages missachtet dies ganz entscheidend. Und, meine Damen und Herren, wenn Sie schon an der Landesverfassung arbeiten wollen und Ideen haben, dann, finde ich, sollten Sie zumindest sich auch die Mühe machen, diese niedrigen Hürden der formellen Anforderungen hier zu meistern. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und solange Sie das nicht können, sind wir auch nicht bereit, diese Vorschläge hier weiter miteinander zu diskutieren. Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Arbeiten Sie handwerklich ordentlich! Und dann, in der Tat, gesellschaftlicher Diskurs über die Fragen der Landesverfassung ist aus unserer Sicht eine zentrale Voraussetzung. Und die Staatsziele sollten wir jetzt nicht hier regelmäßig im Jahresrhythmus ändern und anpassen. Da bedarf es einer grundlegenden Debatte vorweg. Die haben Sie nicht geführt, das hat vielleicht seine Gründe. Wir lehnen Ihren Antrag deswegen heute ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Beatrix Hegenkötter, SPD)
