Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns ja nicht das erste Mal in diesem Zusammenhang hier mit der Frage der Stärkung der Nutzung der Gesundheitsdaten, sondern wir haben das ja im September schon getan, als die Regierung sich den Auftrag hat geben lassen, ein solches Gesetz zu erstellen. Ich finde es richtig, dass dieses Stärkungsgesetz uns vorgelegt wird, weil ich es richtig finde, dass wir Gesundheitsdaten tatsächlich für Forschungsvorhaben besser nutzen können und wir dafür den Zugang auch erleichtern wollen. Und ich finde es auch richtig, dass damit Universitätskliniken, aber auch alle anderen Krankenhäuser im Land einbezogen werden für eine solche Forschungsdatenbank, Nutzungsrechte zu erhalten. Ich halte es auch für richtig, dass diese Gesundheitsdaten dann für Trainingsdaten verwendet werden, um Fort- und Weiterentwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz tatsächlich zu ermöglichen. Die CDU-Fraktion unterstützt also grundsätzlich, dass Gesundheitsdaten künftig zu forschungs- und gemeinwohlorientierten Zwecken besser und einfacher genutzt werden sollen. Dadurch wird – die Ministerin hat es ausgeführt – eine bessere Prävention möglich, eine Früherkennung tatsächlich ermöglicht, und es ist natürlich viel einfacher, wenn viele Gesundheitsdaten zur Verfügung stehen, um die Risiken, sagen wir mal Diabetes, tatsächlich besser zu ermitteln und zu erforschen. Und na klar ist es auch gut, dass das dann auch für die Entwicklung von Medikamenten genutzt werden kann und vor allem auch, um die Untersuchung von Nebenwirkungen besser zu ermöglichen. Und das, was uns besonders ermutigen sollte, ist, dass die Bevölkerung auch die Nutzung von Gesundheitsdaten grundsätzlich positiv sieht und eine hohe Akzeptanz dafür zu erwarten ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich aber gibt es eben auch Risiken, keine Frage. Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten eines jeden Einzelnen von uns. Und der Gesetzentwurf sieht ja vor, dass die Daten vorab durch eine Treuhandstelle pseudonymisiert und anonymisiert werden müssen und eben ausschließlich zur Forschung im eigenen Haus in einem getrennten System genutzt werden müssen. Und ich erinnere in diesem Zusammenhang an das bestehende Krebsregister in diesem Land in Mecklenburg-Vorpommern. Und auch dort sind Registerstellen eingerichtet worden, Treuhandstellen und Zentralstellen errichtet worden, sodass wir da im Land auch über gute Erfahrungen verfügen. Der Gesetzentwurf geht zu Recht darauf ein, dass man sich in einem Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit bewegt und die richtige Balance gefunden werden muss. Ob diesem Gesetzentwurf dies gelungen ist, gilt es aus meiner Sicht im Kern im Rahmen der Anhörungen zu klären, denn Zweifel bleiben. Wichtig ist auch zu klären, ob beispielsweise durch das Land in der Koordinierung, Vereinheitlichung und Vernetzung von Gesundheitsdaten weitere Rahmenbedingungen gelegt werden müssen, beispielsweise durch unterschiedliche Förderstrukturen, denn bereits jetzt gibt es bundesweit rund 300 verschiedene Register für Gesundheitsdaten, ohne dass diese wirklich effektiv genutzt und verglichen werden können. Baden-Württemberg hat beispielsweise mit MEDI:CUS eine cloudbasierte Gesundheitsplattform auf den Weg gebracht, indem der sichere und schnellere Austausch von Gesundheitsdaten ermöglicht wird. Das Projekt wird durch das Land gefördert und MEDI:CUS steht dabei für Medizindateninfrastruktur, ist cloudbasiert, universell und – so sagt man in Baden-Württemberg – sicher. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anhörung wird sicherlich darüber Aufschluss geben, wo und ob es noch Optimierungsbedarf gibt. Diese Möglichkeiten wollen wir selbstverständlich nutzen und stimmen einer Überweisung zu. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
