Martin Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Mit Spannung haben wir jetzt über ein Jahr auf das neue Sparkassengesetz gewartet. Die Novellierung des Sparkassengesetzes ist dennoch in großen Teilen komplett fehlgeleitet, jedenfalls in der Version, wie sie uns nun vorliegt. Die Verbesserungen halten sich in Grenzen und die unnützen Regelungen überwiegen. Vor allem ist aber eines: Es ist nicht zu Ende gedacht und die tatsächlichen aktuellen Probleme werden nicht angegangen. Lassen Sie mich zuerst zum Positiven kommen. Es ist anzuerkennen, dass die Landesregierung der Forderung der AfD-Fraktion nachkommt, den Vergütungstransparenzbericht umfangreicher zu gestalten und eben alle Sparkassenvorstandsgehälter – nun gesetzlich bedingt – zu veröffentlichen. Das war ja auch ein Antrag der AfD-Fraktion aus dem November 2022. Wer in öffentlichen Schlüsselpositionen beschäftigt ist, der sollte auch transparent seine Gehälter, Honorare und Boni offenlegen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Steuerzahler und Sparkassenkunden haben ein Recht darauf, zu erfahren, was Sparkassenvorstände verdienen. Aber leider wurde die Transparenz hier nicht zu Ende geführt, denn die Verwaltungsräte der Sparkassen sind hinsichtlich der Offenlegung nicht geregelt. Die Bürger müssen aber auch erfahren, was beispielsweise Oberbürgermeister oder Landräte an zusätzlichen Einnahmen durch Sitzungen generieren. Stattdessen wurde aber viel Ideologie reingebracht. Die geplanten Sollvorschriften für eine Frauenquote und eine Ausweitung der Finanzierung der sogenannten Transformationen sind wieder einmal Ideologieprojekte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Personal muss aber nach Qualifikation ausgewählt werden und nicht nach Geschlecht. Investitionen müssen sorgfältig nach Renditerisikoabschätzung ausgewählt werden und nicht nach den Zielen der New-Age-Religion Klimawandel. (Heiterkeit bei Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Im Punkt … Da lachen Sie selbst. (Julian Barlen, SPD: Aber nicht mit Ihnen.) Im Punkt der Eigenkapitalregelung kann man den Schwarzen Peter nicht komplett dem Finanzminister in die Schuhe schieben. Größtenteils ist dies eine Harmonisierung der Vorgaben aus EU und Bund. Aber leider vermisst man auch jede Lösung, um das Problem anzugehen. Durch das neue Gesetz scheint es bald fast unmöglich, dass Sparkassen noch Gewinne an Kommunen oder Stiftungen ausschütten. Die neuen rechtlichen Einengungen könnten dafür sorgen, dass künftig kaum noch ausgeschüttet wird, solange die Banken nicht einen hohen Eigenkapitalberg auf der hohen Kante haben. Wir von der AfD wollen gegenteilig, dass grundsätzlich die Sparkassen wieder befähigt werden, die Kommunen auch vermehrt mit Ausschüttungen zu bedenken. Das war ja auch einst der Sinn der Sparkassen. Die Chancen einer Novellierung wurden leider auch nicht ganzheitlich angegangen. Gerade die heißen aktuellen Themen finden keinen Eingang ins neue Sparkassengesetz. Zum einen ist es die Versorgungsgarantie mit Bargeld im ländlichen Raum, dies hätte man verankern können. In Zeiten, in denen immer mehr Automaten abgebaut werden, hätte die Landesregierung hier entgegensteuern können. Ebenso wäre eine Vorschrift, Geldautomaten durch neueste Sicherheitstechnik vor Sprengung zu schützen, eine zeitgemäße Erneuerung gewesen. Immer wieder haben wir die Titelseiten voll mit Sprengungen, die eigentlich gar nicht nötig wären. In anderen Ländern wie Frankreich gibt es klare Vorschriften für Banken, die dazu verpflichten, beispielsweise mit blauer Tinte oder Nebelwerfern solche Verbrechen zu verunmöglichen. (Sebastian Ehlers, CDU: Blaute Tinte im Gesetz?! Blaue Tinte im Gesetz?!) In Deutschland nicht, Herr Ehlers, deswegen ist Deutschland auch ein Kriminalitätsschwerpunkt für Automatensprenger. Hier könnte das Land zumindest auf Ebene der Sparkassen entgegensteuern, wenn denn schon auf Bundesseite wenig passiert. Aber wen wundert das auch bei einem SPD-Kanzler, der als sehr freundlich und Augen zukneifend bei Banken gilt?! Ebenso wäre es dienlich gewesen, den öffentlichen Auftrag noch einmal neu zu definieren. Sparsinn, Vermögensbildung und Wirtschaftserziehung der Jugend miteinzubeziehen, das wäre sinnvoll gewesen, so, wie es beispielsweise im Thüringer Sparkassengesetz zu finden ist. Wenn heutzutage selbst ein FDP-Bundesfinanzminister mit neuen Schulden in Wertpapiere investieren möchte, wo Anlageberater gesetzlich bedingt davon Privatpersonen abraten müssen, da kann man nur sagen, wir brauchen finanzielle Bildung dringender denn je. Von daher werden wir einige Änderungsanträge einbringen, die sich dann mit den tatsächlichen Problemen im Land befassen. Und ich höre hier auch unqualifizierte Zwischenrufe über blaue Tinte und ich kann dazu nur raten: Beschäftigen Sie sich mit den Dingen, liebe Linksfraktion, was es für Sicherheitstechnik gibt und in welchen Ländern in der EU das überall Pflicht ist! Dann wissen Sie auch, dass man Banken nicht immer in Schutz nehmen muss, so, wie die LINKEN das tun, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) sondern dass man auch Regularien aufsetzen kann, um die innere Sicherheit zu erhöhen. (Sebastian Ehlers, CDU: Dafür ist DIE LINKE nicht bekannt.) Wir freuen uns auf die Anhörung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
