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Dr. Heiko Geue

14.03.2024 Sitzungen 8/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung verfolgt mit der Änderung des Sparkassengesetzes klare Ziele, die mit gezielten Maßnahmen erreicht werden sollen. Starke Sparkassen sind wichtig für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern, aber auch natürlich für den flächendeckenden Zugang der Bürgerinnen und Bürgern zu Bankdienstleistungen, also insgesamt für das ganze Land. Mit unserer Gesetzesnovelle verfolgen wir klare Ziele: mehr Transparenz, weniger Bürokratie, mehr Parität und eine Stärkung der Transformationsfinanzierung. Zum ersten Punkt, der Transparenz, also die Offenlegung der Vergütung der Sparkassenvorstände: Sie alle wissen das – wir haben hier auch schon häufiger darüber diskutiert –, dass die aktuell geltende Hinwirkungspflicht zur Offenlegung der Bezüge der Vorstandsmitglieder faktisch, obwohl die Träger diese Pflicht hatten, zu keinerlei Transparenz geführt hat. Daraus ziehen wir jetzt hier die Konsequenzen und haben im neuen Sparkassengesetz aufgenommen, dass die Sparkassen verpflichtet werden, die Gesamtbezüge in Summe aller Vorstandsmitglieder zu veröffentlichen, also die HGB-Regelung, die es ja heute schon gibt für Vorstände mit mindestens drei Vorständen, wird eben auch für zwei Vorstände entsprechend angewandt, sodass wir dann auch zukünftig im Vergütungstransparenzbericht des Landes die Gesamtvergütung der Sparkassenvorstände auch sehen werden. Gleichzeitig ist es natürlich auch ein Bürokratieabbau, weil die Hinwirkungspflicht damit gestrichen wird, ist ja nicht mehr notwendig, es ist dann eine Pflicht. Zur Förderung der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in den Vorständen und den Verwaltungsräten der Sparkassen haben wir Maßnahmen vorgesehen. Der Frauenanteil in den Vorständen ist immerhin, liegt bei 37,5 Prozent. Da kann sich Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands sehr wohl sehen lassen. Bei den Verwaltungsräten mit 27,3 Prozent ist die Lücke zu einer paritätischen Verteilung schon deutlich höher. Entsprechend enthält der Gesetzentwurf Sollvorschriften, dass also darauf hingewirkt werden soll, geschaut werden soll, dass geschlechterparitätische Zusammensetzungen sowohl von Vorständen als auch Verwaltungsräten umgesetzt werden sollen. Wir haben keinen weiter gehenden Eingriff mit einer Mussregelung hier vorgesehen, weil wir davon ausgehen, dass die Sparkassen ja in der kommunalen Trägerschaft sich befinden und dass es dann ein zu weitgehender Eingriff wäre in die kommunale Trägerhoheit. Wichtig ist aber, mit diesem Gesetzesentwurf zu erreichen, dass eben im Vorfeld, vor der Entscheidung können wir auch eine Vorständin oder eine Verwaltungsrätin hier mit ins Gremium nehmen, dass eine verstärkte Qualifikation und auch eine entsprechende Personalentwicklung gerade auch von Frauen in Sparkassen stattfinden, damit es dann auch genügend gute, qualifizierte Bewerberinnen und auch Bewerber gibt. Das wollen wir erreichen mit dem Ziel. Drittens, die Stärkung der Transformationsfinanzierung: Wir wissen, Energiewende, Klimaschutz sind eine enorme Jahrhundertaufgabe für unsere Generation. Wir diskutieren häufig hier im Landtag so, als wären das nur staatliche Investitionen, um die es so geht. Nein, nach einem Gutachten der KfW liegt der staatliche Anteil an den Klimaschutzinvestitionen nur bei rund 10 Prozent, und da reden wir schon über viele Milliarden Euro pro Jahr. 90 Prozent müssen von privaten Investoren bereitgestellt werden. Entsprechend ist es ganz wichtig, dass Kapital für die Wirtschaft auch mobilisiert werden kann. Und es ist natürlich ganz zentral, dass diese Aufgabe an unseren Sparkassen nicht vorbeigeht. Entsprechend regeln wir jetzt im Sparkassengesetz, dass eine Kreditvergabe außerhalb des eigenen Geschäftsgebiets auch möglich sein soll, und zwar nicht wie bislang nur nach einer Ausnahmegenehmigung der Sparkassenaufsicht, die soll entfallen, wenn die eigentlich zuständige Sparkasse in der Region der Finanzierung zustimmt – also auch hier klarer Bürokratieabbau. Logischerweise – wir reden hier über Sparkassen – muss der Kredit im unmittelbaren Zusammenhang mit der Förderung, der Wirtschaftsentwicklung im eigenen Geschäftsgebiet stehen und auch das Beleihungsobjekt im eigenen Geschäftsgebiet liegen. Sparkassen sollen künftig auch Konsortialbeteiligungen mit anderen Sparkassen eingehen können, also ganz viel Bürokratieabbau, auch beim Thema Ausschüttungen. Ganz wichtig: Ausschüttung, da reden wir über die Frage, wie viel Kapital die Sparkassen auch selber behalten können. Da gab es bisher sehr kleinteilige Ausschüttungsregeln, die werden ganz klar gefasst und damit auch Bürokratieabbau betrieben, nämlich, der Umfang der Ausschüttung beträgt maximal 35 Prozent demnächst und knüpft an die harte Kernkapitalquote an von 15 Prozent. Fazit: Mit dem Gesetzesentwurf werden wir dazu beitragen, zu mehr Transparenz, zu mehr Parität, zu weniger Bürokratie und mehr Transformationsfinanzierung in wichtigen Zeiten für unser Land, also ein Gesetz, das die Sparkassen stärken wird. Entsprechend bitte ich auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Faktionen der SPD und DIE LINKE)

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