Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Beamt/-innen unseres Landes haben für die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu sorgen. Sie sind das Rückgrat für den Rechtsstaat hier bei uns im Land. Deshalb ist das Berufsbeamtentum in unserer Landesverfassung institutionell geschützt. Das Berufsbeamtentum ist ein gegenseitiges Dienst- und Treueverhältnis. Die Treuepflicht der Beamt/-innen verpflichtet diese auf eine sachgerechte und effiziente Aufgabenwahrnehmung. Die Dienstherrin wiederum ist dazu verpflichtet, die Beamt/- innen und ihre Familien angemessen zu alimentieren. Aus dem Alimentationsprinzip leitet das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Mindestabstandsgebot ab, wonach bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamt/-innen sowie Richter/-innen geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss. Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeldes um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt. Genau das aber ist bei uns seit dem 1. Januar 2023 der Fall. Am 1. Januar 2023 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Bürgergeld abgelöst. Seitdem kann der von der Verfassung geforderte Mindestabstand zur Besoldung in den unteren Besoldungsgruppen nicht mehr eingehalten werden. Die Besoldung der Beamt/- innen in Mecklenburg-Vorpommern entspricht nicht den Grundsätzen einer amtsangemessenen Alimentation. Sie ist daher verfassungswidrig. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und das muss sich unverzüglich ändern, sehr geehrte Kolleg/-innen. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Am 18. September 2023 hat die Landesregierung den Gewerkschaften den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Nach dem Gesetzentwurf sollten insbesondere die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R1 und R2 um drei Prozent, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um zwei Prozent und alle anderen Erfahrungsstufen um ein Prozent erhöht werden. Das ist das sogenannte 3-2-1-Modell. Zudem sollten die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlungen geglättet und der Kinderzuschlag erhöht werden. Der Gesetzentwurf war das Ergebnis eines ausführlichen Dialogs zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften. Die Landesregierung hatte den Gewerkschaften zugesagt, dass der Gesetzentwurf im Dezember 2023 im Kabinett beschlossen werde. Es kam jedoch anders. Zwar beschloss das Kabinett am 19. Dezember 2023 den uns nun zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf, dieser hat jedoch an einer entscheidenden Stelle einen ganz anderen Inhalt als ursprünglich vorgesehen. Nunmehr sollen Beamt/-innen, die schon länger dabei sind, also solche ab der Erfahrungsstufe 4, leer ausgehen – ein Schlag vor den Kopf für die an den Verhandlungen beteiligten Gewerkschaften! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Doch nicht nur das, auch das neue Besoldungsgefüge könnte als verfassungswidrig einzustufen sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das werden wir in der nun folgenden Ausschussberatung überprüfen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einer Überweisung beider Gesetzentwürfe in die Ausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu. (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Torsten Renz, CDU) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
