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Dr. Heiko Geue

14.03.2024 Sitzungen 8/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange zunächst mit dem Anpassungsgesetz an. Das Tarifergebnis aus dem letzten Jahr stellt auf der einen Seite sehr wohl eine Belastung für den Landeshaushalt dar, auf der anderen Seite war es natürlich dringend notwendig für alle unsere Beschäftigten, die wie die anderen Beschäftigten im Land auch sehr unter der hohen Inflation, den Preissteigerungen der jüngeren Vergangenheit gelitten haben. Dementsprechend sind dann auch folgende Einigungen im Wesentlichen – ich gehe auf die Kerneinigungen kurz ein – vereinbart worden: im letzten Jahr diese 3.000 Euro steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung einmalig, dann die Anhebung der Tabellenentgelte um den Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. November dieses Jahres und dann zum 1. Februar des nächsten Jahres die Anhebung der Tabellenentgelte um weitere 5,5 Prozent. Das Anpassungsgesetz sieht vor – das Ihnen jetzt hier vorliegt – die zeit- und systemgerechte Übertragung dieses Tarifergebnisses auf die Besoldung und die Versorgung. Das ist der Koalition sehr wichtig und hier liefern wir damit, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Anpassungen werden für alle Beschäftigten übertragen, bis auf die Inflationsmilderungszahlung von 3.000 Euro. Das wissen Sie auch, die ist nicht vorgesehen für die Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und für die Präsidentin des Landesrechnungshofs. Gleichwohl haben wir dadurch Auswirkungen auf den Landeshaushalt. In diesem Jahr gehen wir von rund 150 Millionen Mehrkosten aus für den Landeshaushalt und im nächsten Jahr dann von 265 Millionen, die sozusagen dann Ewigkeitskosten sind, also sich in den Folgejahren fortsetzen. Trotz dieser geplanten system- und zeitgerechten Übertragung des Tarifabschlusses haben wir die Situation in Mecklenburg-Vorpommern – übrigens wie in vielen anderen Bundesländern auch –, dass ohne weitere Maßnahmen kein ausreichender Lohnabstand zum Grundsicherungsniveau gegeben ist. Und ich muss Ihnen sagen, das ist mir als Minister besonders wichtig, dass wir das hier herstellen und auch rückwirkend herstellen. Es geht um die Zeit rückwirkend ab dem 01.01.2023. Wenn wir das vergleichen, wenn wir eine vierköpfige Referenzfamilie nehmen und schauen, wie ist der Abstand da zum Bürgergeld, dann müssen wir doch sehen, das sind nur 3 Prozent im letzten Jahr gewesen, selbst unter Berücksichtigung der Einmalzahlung, die in der Summe 3.000 war, aber im letzten Jahr schon die ersten 1.800 Euro ausgezahlt worden sind, sind es immer noch nur 9 Prozent Abstand zum Bürgergeldniveau. Viel zu wenig! Das Verfassungsgericht sagt, mindestens 15 Prozent. Ich sage – klar das muss ja ein Mindestwert sein –, diejenigen, die arbeiten, müssen mehr Geld zur Verfügung haben als diejenigen, die nicht arbeiten. Deswegen ist als weiteres Gesetz, was Ihnen hier vorliegt, das Besoldungsstrukturgesetz notwendig, das wie gesagt auch dann rückwirkend zum 01.01.2023 mit folgenden Maßnahmen einen ausreichenden Lohnabstand herstellen soll: – Anhebung der Grundgehälter in der Besoldungsordnung A sowie in den Besoldungsgruppen R1 und R2, also für die Richter, in der jeweils ersten Erfahrungsstufe um drei Prozent, in der zweiten um zwei, in der dritten um ein Prozent – Glättung der Jahressonderzahlungen in den Besoldungsgruppen, hier ausgenommen die Besoldungsgruppen B9 bis B11, also wieder Minister, Staatssekretäre und so weiter – Anhebung des Sonderzuschlags bei der Jahressonderzahlung für jedes Kind von 25 Euro und 25 Euro auf 300 Euro, ausgenommen die Gruppen B9 bis B11 – Anhebung des kinderbezogenen Familienzuschlags für das erste und das zweite Kind von 124 Euro auf 175 Euro, ausgenommen die Besoldungsgruppen B9 bis B11, und ein einheitlicher kinderbezogener Familienzuschlag für das dritte und für weitere berücksichtigungsfähige Kinder Berücksichtigt zum ersten Mal in diesem Gesetz ist dann auch ein Mitverdienereinkommen des jeweiligen Partners oder der Partnerin in Höhe von jährlich 6.240 Euro, also adäquat ein Minijob in Höhe von 520 Euro monatlich. Der wird mitberücksichtigt. Damit nähern wir uns der gesellschaftlichen Realität an. Ich würde mal bezweifeln, dass es tatsächlich die gesellschaftliche Realität ist. Die Zahlen, die mir vorliegen, hätten eigentlich da noch einen weitergehenden Schritt auch gerechtfertigt. Aber ich bin sehr zufrieden, dass wir diesen Weg zusammen mit den Gewerkschaften gegangen sind. Wir haben dadurch einen Lohnabstand, im letzten Jahr werden wir es schaffen, von 22 Prozent – der untersten Besoldungsgruppe, vierköpfige Referenzfamilie, von 22 Prozent – und in diesem Jahr von 23 Prozent. Ursprünglich, und dazu möchte ich abschließend darauf eingehen, hatten wir auch, die Landesregierung, vorgesehen, die Anhebung der Grundgehälter für die Amts- und Stellenzulagen um ein Prozent mit der Ausnahme der Besoldungsgruppen B und der Besoldungsgruppen ab R3. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) In der Anhörung, in der Verbändeanhörung und der Ressortanhörung, ist uns zurückgemeldet worden, da wird vermutet, wenn wir das so umgesetzt hätten, dass damit Verfassungswidrigkeit verbunden gewesen wäre. Wir haben entsprechend, die Landesregierung, dann reagiert, diesen Passus rausgenommen. Das hat uns Kritik seitens der Gewerkschaften eingebracht, die mit dieser Rückmeldung sicher auch – das war unsere Wahrnehmung – erreichen wollten, dass auch die B-Besoldung diesen 1-prozentigen Zuschlag bekommt. Der war aus unserer Sicht, der Landesregierung, angesichts dieses Tarifergebnisses, ich habe noch mal gesagt, am Ende ja auch 5,5 Prozent mehr, dass jetzt nur noch die Beamten auch noch mal 1 Prozent, also auch die Abteilungsleiterinnen, Abteilungsleiter, weil wir den Abstand zum Grundsicherungsniveau herstellen wollten, das konnten und wollten wir entsprechend nicht mehr umsetzen. Insgesamt zu diesem Gesetz: Wir setzen hier eine verfassungsgemäße Alimentation um. Wir machen die Eingangsbesoldung attraktiver und wir entlasten Familien mit Kindern. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, beiden Gesetzen zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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