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Constanze Oehlrich

GRÜNE 26.01.2024 Sitzungen 8/74

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich sage es gleich vorweg, Geflüchteten mithilfe von Bezahlkarten den Zugang zu Bargeld zu verwehren, wird sich nicht mit unserer Verfassung in Einklang bringen lassen. (Sebastian Ehlers, CDU: Was sagen die schwarz-grünen Landesregierungen dazu?) Aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums folgt das Recht der Leistungsempfänger/-innen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) ihre Ausgaben an den für sie wichtigen Bedürfnissen auszurichten. Bezahlkarten müssen daher auch die Abhebung von Bargeld zulassen. In der Debatte über die Einführung … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Debatte über die Einführung von Bezahlkarten muss man dementsprechend genau hinsehen, über welche Funktionen das in Rede stehende Bezahlkartensystem verfügen soll. Der Antrag der CDU „Bargeldauszahlungen an Asylbewerber schnellstmöglich vermeiden“ zielt darauf ab, dass die Landesregierung die Bemühungen auf Kreisebene zur Einführung einer Bezahlkarte unterstützt und die Einführung eines Bezahlkartensystems bis Ende März flächendeckend in ganz Mecklenburg-Vorpommern realisiert. Der Antrag nimmt dabei Bezug auf einen Beschluss des Kreistages von Vorpommern-Rügen aus dem vergangenen Jahr, nach dem für Leistungen an Asylbewerber ein Bezahlkartensystem eingeführt werden soll. In der Begründung zu dem Antrag der CDU heißt es, anstatt Bargeld sollen Asylbewerber eine Karte mit einem Guthaben für Einkäufe und Dienstleistungen erhalten. Damit solle vermieden werden, dass Asylbewerber das Geld, das für ihren Lebensunterhalt in Deutschland vorgesehen ist, in ihre Heimatländer schicken können. Auf diese Weise solle der Anreiz sinken, lediglich aus wirtschaftlichen Gründen und mit dem Ziel, die Familie im Heimatland finanziell zu unterstützen, nach Deutschland zu kommen. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Dass in Deutschland getroffene Maßnahmen Anreize schaffen und sich dadurch in irgendeiner Weise auf die weltweiten Migrationsbewegungen auswirken, lässt sich jedoch in keiner Weise wissenschaftlich belegen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Das Konzept, nach dem Migrationsbewegungen auf bestimmte Bedingungen in Herkunfts- und Aufnahmeländern, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) sogenannte Push- und Pull-Faktoren, zurückzuführen sind, (Sebastian Ehlers, CDU: Warum kommen sie nach Deutschland und nicht nach Polen, nicht nach Frankreich, Holland und Schweden? – Glocke der Vizepräsidentin) entstammt der klassischen Migrationstheorie aus den 60er-Jahren. Vertreter/-innen jüngerer Ansätze in der Migrationsforschung haben längst nachgewiesen, dass sich die wechselhafte Dynamik des Migrationsgeschehens mithilfe von Push- und Pull-Faktoren nicht angemessen beschreiben lässt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Richtig! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Es gibt darüber hinaus auch keinerlei Nachweise dafür, dass Geflüchtete das für ihren Lebensunterhalt in Deutschland vorgesehene Bargeld an ihre Familien im Ausland senden. Die Frau Kollegin Pulz-Debler hat Niklas Harder schon zitiert. Es gibt aber auch andere, zum Beispiel Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Auch er sagt, es kommt „zu Geldzahlungen“ erst dann, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Jetzt kommts mit einmal doch zu Geldzahlungen.) „wenn die Menschen hier arbeiten und Geld verdienen“, eben nicht aus den Sozialleistungen, die ihnen gewährt werden. (René Domke, FDP: Das weiß der auch ganz genau.) Positive Aspekte an der Einführung einer Bezahlkarte sind der geringere Verwaltungsaufwand und die sicherere Aufbewahrung von Erspartem. Bislang müssen Geflüchtete ihr sogenanntes Taschengeld persönlich an einem bestimmten Datum am Monatsanfang abholen. Das könnte mit der Einführung einer Bezahlkarte entfallen. Zudem haben Geflüchtete in der Regel kein Bankkonto und müssen ihr Bargeld in Mehrbettzimmern verwahren. Das ist purer Stress. Ist das Geld weg, kommt es abhanden, gibt es keinen Ersatz. Sobald die Bezahlkarte jedoch mit Auflagen verbunden wird, wenn die Bezahlkarte zum Beispiel nur zum Einkauf in bestimmten Läden oder in einem bestimmten Landkreis benutzt werden kann, dann hat das sofort erhebliche Nachteile. Auflagen erhöhen den Verwaltungsaufwand. Der Innenminister hat es beschrieben, zum Beispiel müssen Verhandlungen mit einzelnen Akzeptanzstellen geführt werden. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ist die Bezahlkarte zudem nur in einem bestimmten Landkreis nutzbar, wird dadurch sozusagen durch die Hintertür wieder die Residenzpflicht eingeführt. Das ist aber offensichtlich genau das, worauf es nach dem Willen der CDU hinauslaufen soll. In der Begründung zu dem CDU-Antrag wird auf den Landkreis Greiz in Thüringen verwiesen, der zum 1. Dezember 2023 eine Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt hat. Im Landkreis Greiz erhalten Geflüchtete das Geld für sogenannte Sachleistungen seit dem 1. Dezember nicht mehr in bar, sondern per Geldkarte. Einkäufe sind mit dieser Geldkarte nur in den Geschäften der unmittelbaren Umgebung möglich, Bargeld abheben am Bankautomaten oder an der Supermarktkasse kann man mit der Bezahlkarte nicht. PRO ASYL hat für die Einführung von Bezahlkarten menschenrechtliche Eckpunkte entwickelt. Bargeldleistungen/Bargeldabhebungen müssen dadurch uneingeschränkt möglich sein. Geflüchtete haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst. Dafür aber braucht es eine Möglichkeit, über Bargeld zu verfügen. Die Bezahlkarte darf zudem nicht örtlich beschränkt werden. Für Menschen, die weit überwiegend keiner Wohnsitz- beziehungsweise Residenzpflicht unterliegen, führt eine Bezahlkarte mit örtlicher Beschränkung zu einer unzulässigen Beschränkung der Freizügigkeit im Bundesgebiet. Der Erwerb bestimmter Waren oder die Bezahlung bestimmter Dienstleistungen darf nicht ausgeschlossen sein. Im Sozialrecht ist zu Recht festgeschrieben, dass bedürftige Menschen eigenverantwortlich wirtschaften und damit die Freiheit besitzen sollen, selbst zu entscheiden, was sie wann brauchen. Auch geflüchtete Menschen müssen dieses Recht in Anspruch nehmen können. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Bedingungen sehen wir beim CDU-Modell, das sich am Landkreis Greiz in Thüringen orientiert, als nicht gewährleistet an. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ach was! – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) Andere Kommunen sind da längst weiter. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover, die übrigens von einem bündnisgrünen Oberbürgermeister geführt wird, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) ermöglicht Geflüchteten mithilfe der SocialCard einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bargeld und zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das Schöne ist, auf diese Weise werden Menschenrechte gewährleistet und auch die Verwaltungen entlastet. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Den Antrag der CDU lehnen wir ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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