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Henning Foerster

Die Linke 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 2017 habe ich hier in nahezu jeder Rede zum Thema Tariftreue- und Vergabegesetz darauf verwiesen, dass es praktisch gar keine vergabefremden Kriterien mehr gibt, und dafür auch die entsprechenden Rechtsquellen genannt. Das will ich dann heute nicht noch mal tun, denn die CDU ist an dieser Stelle weder lernwillig noch lernfähig. Das zeigt Punkt 1 im Feststellungssteil des vorliegenden Antrages. Zum Tariftreue- und Vergabegesetz mache ich es kurz. Vielen Dank an den Kollegen Waldmüller, dass ich noch einmal die Gelegenheit habe, mich öffentlich über das beschlossene Tariftreue- und Vergabegesetz zu freuen! Gemeinsam mit der SPD haben wir als LINKE dafür gesorgt, dass bei öffentlichen Aufträgen künftig Tariflöhne zu zahlen sind. Und da, wo es keine tariflichen Regelungen gibt, greift dann der Vergabemindestlohn M-V in Höhe von 13,50 Euro. Und damit machen wir Schluss damit, dass bei öffentlichen Aufträgen Lohndumping betrieben wird, und verdeutlichen, dass wir die Tarifbindung in unserem Land wieder stärken wollen. Doch nun konkret zum vorliegenden Antrag: Die CDU möchte die Wertgrenzen für die Direktvergabe nach oben korrigieren. Und was bedeutet das jetzt eigentlich für die Praxis? Dem Laien würde ich das wie folgt erklären: Eine Direktvergabe, die funktioniert vereinfacht gesagt so ähnlich wie ein Deal bei Ebay. Man schreibt jemanden an, fragt, ob bei der angebotenen Holzeisenbahn tatsächlich alle Bauteile mit dem CE-Zeichen für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz vorhanden sind und ob diese auch fachkundig im Originalkarton verpackt wurden. Und wenn das bejaht wird, dann verhandelt man den Preis. Herrscht Einigkeit, kommt schließlich der Kauf zustande. Das klingt alles herrlich unbürokratisch und ist folglich nach CDU-Lesart auch ganz toll. Aber ist das jetzt wirklich so oder wo liegen da möglicherweise auch die Fallstricke? Meiner Meinung nach liegen die darin, dass Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung bei einer Direktvergabe natürlich nicht ganz oben auf der Liste stehen, wie mein Vergleich noch einmal anschaulich verdeutlichen sollte. Und deshalb soll ja diese Form der Vergabe auch eher die Ausnahme bleiben. In der Tat – und da hat der Kollege Waldmüller recht – haben sich allerdings die Preise in bestimmten Branchen innerhalb des letzten Jahres enorm nach oben entwickelt, insbesondere im schon angesprochenen Baugewerbe. Und deshalb wollen wir in der per Gesetz angekündigten Verordnung im Bereich der VOB/A, also der Bauleistungen, die Wertgrenze künftig auch auf 10.000 Euro anheben. Um aber die beschriebenen Probleme bei der Direktvergabe zu dämpfen, wird auch dort nochmals explizit festgehalten sein, dass die ausgewählten Unternehmen möglichst regelmäßig wechseln sollen. Es soll also darauf achtgegeben werden, dass nicht jedes Mal der Gleiche den Zuschlag erhält. Im Bereich der Unterschwellenvergabe werden wir das allerdings nicht tun und die Wertgrenze für Liefer- und Dienstleistungen von 5.000 Euro beibehalten. Herr Minister hat es gesagt. In diesem Bereich lagen wir schon bei der jetzt modifizierten Verordnung oberhalb der bundesweit üblichen Regelungen, die nach meinen Recherchen für diesen Bereich lediglich 1.000 Euro vorsehen. Deshalb also abschließend zur Klarstellung, ja, mitunter sind Direktvergaben notwendig, gerade wenn es um sehr dringliche oder um nicht langfristig planbare Aufträge geht. Die Möglichkeit der Direktvergabe sollte aber aus unserer Sicht nicht über Gebühr strapaziert werden. Und nach allem, was mein Referent und ich in Vorbereitung auf diese Debatte recherchieren konnten, agiert Mecklenburg-Vorpommern bei den Wertgrenzen mit den vorgesehenen Regelungen vollends im Kanon aller Bundesländer. Mitnichten wird hier also eine linke oder sonst irgendeine Ideologie betrieben. Insofern halten wir den Antrag für entbehrlich und werden ihn ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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