Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Wertgrenzen, Herr Waldmüller hat darauf hingewiesen, hat uns hier schon häufiger beschäftigt. In diesem Fall des Antrags geht es um sogenannte Direktvergaben, wobei ich gleich mal zum Einsortieren sagen möchte, das ist natürlich eine Bagatellgrenze, weil Direktvergaben kann man auch anders diskutieren. Selbst vom BDI wird häufiger angemahnt, dass es transparente Vergaben geben muss, was bei Direktvergaben natürlich selten der Fall ist, aber ich sehe natürlich das Argument, dass man ab bestimmten, bis zu bestimmten Wertgrenzen das ganze Verfahren vereinfachen kann. Zum Antrag der CDU ganz kurz: Der geht schon an einer Stelle konkret fehl, weil der Vergabeerlass, der hier genannt wird, der geändert werden soll mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, das ja seit 01.01.24 gilt, außer Kraft getreten ist, damit aufgehoben worden ist. Es gibt eine Übergangsvorschrift in Paragraf 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Allerdings sind wir momentan dabei, eine Verordnung abzustimmen nach Paragraf 4 des gleich genannten Tariftreuegesetzes, wie wir in Zukunft die Direktvergaben regeln wollen. Und der Entwurf der Verordnung ist zurzeit in der Verbandsanhörung. Wir haben vorgeschlagen – es ist, wenn Sie so wollen, ein Mittelweg –, für normale Direktvergaben 5.000 Euro beizubehalten, aber für Bauleistungen, die ja doch meistens einen höheren Wert haben, auch, was da die Kostensteigerungen angeht, auf 10.000 Euro dann zu gehen. Und jetzt werden wir erst mal die Verbandsanhörung abwarten und gucken, was dabei rauskommt. Die Wirtschaft hat also auch Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Ich will aber auch darauf hinweisen, das ist immer, das ist immer ein schmaler Grat, weil wenn wir jetzt den Landesrechnungshof fragen würden, der möchte die Wertgrenzen gerne weiter nach unten ziehen. Das wird er uns in der Verbandsanhörung auch wieder sagen. Und auf der anderen Seite sind wir auch beim Haushaltsgrundsätzegesetz eng an Grenzen gebunden. Und insofern halten wir die 5.000/10.000-Regel für einen guten Vorschlag in der Verordnung, wie gesagt, zurzeit in der Verbandsanhörung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
