René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst erst mal vielen Dank! Ich glaube, die Wertschätzung für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist von allen ausgedrückt worden. Nur, mehr als ein Trostpflaster ist dann am Ende auch wieder nicht bei rausgekommen. Und ich will nur noch mal sagen, ja, wenn wir doch darüber reden wollen, dann stimmen Sie wenigstens einer Überweisung zu, dass wir uns noch mal befassen können. Wir können natürlich aber auch das noch mal als Selbstbefassung des Ausschusses beantragen. Mir ist es wichtig genug, dass wir das im Auge behalten, dass wir uns vielleicht regelmäßig berichten lassen. Und ich meine durchaus, ich meine durchaus, dass es auch, was Frau Oehlrich ansprach, Möglichkeiten gibt, eben auch mit einem Realschulabschluss oder was auch immer, also sich weiterzuqualifizieren über einen Bewährungsaufstieg in der Praxis. Auch das wäre eine Möglichkeit gewesen, wäre auch die Lösung, für die jetzt schon im Einsatz befindlichen Kolleginnen und Kollegen wäre das natürlich etwas, weil sie haben sich ja bewährt und sie sind ja, ob nun mit oder ohne Fortbildung, aber sie sind ja mit der Aufgabe weiter gewachsen. Insofern spräche es ja auch dafür, sie dann auch gleichzubehandeln mit den neuen Absolventen. Und natürlich ist mir auch klar, wenn wir nicht mal 80 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Mecklenburg-Vorpommern haben, dass wir da keine Studiengruppen oder Schulklassen vollkriegen. Da sind wir immer auf Kooperation angewiesen, mit wem auch immer, natürlich im Idealfall mit umliegenden Bundesländern. Und ich habe gerade den Zuruf bekommen, vielleicht erwärmt es Ihr Herz, wenn man sagt, ja, man könnte ja auch darüber nachdenken, dass Mecklenburg-Vorpommern den Studiengang anbietet und in anderen Bundesländern dafür wirbt, möglicherweise ja an einer Fachhochschule für diesen Bereich in Schwerin, wäre ja auch mal eine Option. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Aber ich glaube, auch das führt hier nicht zu Ihrer Zustimmung, Herr Noetzel, das fand ich jetzt ein bisschen, ja, fast schon ein bisschen übergriffig. Ja, klar, und deswegen haben wir auch einen Haufen Änderungsanträge, weil wir die Daten immer wieder erneuern müssen und verlängern müssen. Aber ich muss auch sagen, es ist für eine kleine Fraktion auch nicht so einfach bei dem, was die Tagesordnung hergibt. Und Sie wissen ganz genau, dass andere Dinge Vorrang haben, dass da die Anträge gerne oft hinten runterrutschen. Und Sie wissen auch, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und Sie wissen auch, dass wir hier schon sehr viele Bereinigungssitzungen hatten, wo wir einfach mal versuchen mussten aufzuholen. Insofern sehen Sie es uns nach, (Torsten Renz, CDU: Das ist ja regelrecht unverschämt, Herr Noetzel! – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) wir haben nicht die Durchsetzungsstärke von Rot-Rot, um hier Anträge zu beraten, sondern wir müssen dann schon ein bisschen haushalten, und das ist keine geringere Wertschätzung gewesen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Wo ich aber noch mal drauf eingehen möchte, ist, weil ja die Wertschätzung hier auch angesprochen wurde, was ich nicht als wertschätzend empfinde und was mir aus der Praxis berichtet wurde, ist tatsächlich, dass auch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit anderen Fragen alleingelassen werden. Ich weiß nicht, wie weit Ihnen das geläufig ist, seit 01.01., Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse müssen in elektronischer Form vorgenommen werden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die haben dann zwar dieses elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, das gilt aber eben nicht als sicher. Und sie müssen Zusatzanschaffungen vornehmen, sie müssen sich selber technisch ausstatten. Inzwischen haben sie das aber auch gemeldet ans Justizministerium. Was heißt „inzwischen“, da liegen Berichte vor, auch schon aus 2022/2023, und das hat noch nicht dazu geführt, dass man mit dem elektronischen Bürger- und Organisationspostfach weitergekommen ist, mit den Signaturkarten weitergekommen ist. Das sind also alles Dinge, die da noch im Argen sind. Und ich hoffe, dass das ernst gemeint ist, dass das Justizministerium sich dann auch mit der Berufsgruppe noch mal hinsetzt und genau dort nachbessert, weil ansonsten bleiben diese Vorgänge nämlich schlichtweg liegen. Und erschwerend kommt dazu, erschwerend kommt dazu, dass es auch so organisiert ist, dass immer derjenige zuständig ist, derjenige Gerichtsvollzieher, der am Wohnort des Schuldners sitzt oder für den Wohnort des Schuldners zuständig ist. Also alleine da ist dieser elektronische Austausch absolut notwendig und zwingend. Nur eine Randbemerkung, was das Thema Wertschätzung anbelangt. Und noch mal vielen Dank für die Wertschätzung, die ausgedrückt wurde! Und ich denke – Herr Professor Dr. Northoff hat es ja auch angekündigt –, wir werden mit Sicherheit über das Thema mindestens auch noch in dieser Legislatur sprechen werden, weil es werden auch andere Bundesländer die Erkenntnis gewinnen, dass da nachzubessern ist, und möglicherweise gibt es dann Kooperationsmöglichkeiten. Ich hätte mir die Prüfung gewünscht. Ich bin immer noch überzeugt, dass es gut ist, das in den Ausschuss zu überweisen. Mal sehen, wie Sie sich jetzt verhalten! Ansonsten kommt es bestimmt noch mal auf die Tagesordnung und wir können das noch mal erörtern. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
