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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Mit dem jetzt zu erörternden Antrag begehrt die Fraktion der FDP letztlich die Gründung eines Bachelorstudienganges für Gerichtsvollzieher/-innen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist hier schon mehrfach deutlich geworden, der Wert, der, wie ich finde, auch hoheitlich organisierten Gerichtsvollziehertätigkeit ist unbestritten. Wir wissen, Gerichtsvollzieher/- innen nehmen als traditionell mittlerer Justizdienst auf Betreiben von Gläubigern Zwangsvollstreckungen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern vor. Die Anforderungen dazu sind auch gestiegen. Es geht insbesondere auch um Vermögensauskünfte. Erteilen zum Beispiel Schuldner ihre Auskünfte nicht, so können auch Informationen von dritter Seite eingeholt werden. Und wir haben ja auch die anderen Arbeitsfelder hier schon gehört. Und ja, eine funktionierende Zwangsvollstreckung trägt wesentlich zum Rechtsfrieden bei. Daher schließe ich mich natürlich gerne auch dem Dank an unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher an. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ich sehe allerdings nicht, dass das von jemandem bestritten würde, wie wir hier gehört haben. Deswegen, wenn ich mir den Antrag genauer anschaue, einer parlamentarischen Feststellung, die ausdrücklich auch noch schriftlich erfolgen müsste, bedarf es meines Erachtens nicht. Damit sind die ersten Punkte dieses Antrages eigentlich überholt. Aber die Frage, die sich hier, so, wie der Antrag gestellt ist, natürlich dann offenbar anbietet, ist die Frage, ob eine Akademisierung geboten ist. Es wurde schon erwähnt, wir haben zunächst zu konstatieren, 15 Bundesländer führen keine Akademisierung durch. Warum ist das so? Eine Akademisierung richtet sich vor allem auf eine größere praktische Durchdringung. Darüber kann man natürlich diskutieren. Aber ich glaube, es ist unstreitig hier in dieser Runde, Gerichtsvollzieher/-innen brauchen insbesondere auch Kompetenzen in der praktischen Rechtsverwirklichung, in der Umsetzung. Wir haben das Bild des Schwertes hier schon gehört. Das ist jetzt ein etwas anderer Bereich, da macht eine praktische Ausbildung mit Sicherheit sehr viel Sinn, und bei einer dualen Ausbildung wäre das ja vielleicht auch gegeben. Sowohl das Wissenschaftsministerium als auch das Justizministerium haben den Bedarf für die Errichtung eines derartigen akademischen Studienganges schon geprüft. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und soweit ich das nachvollziehen konnte, haben Sie diesbezüglich Bedenken. Die Frage, die sich nämlich als nächste Frage stellt, lautet: Hätten wir denn überhaupt genügend Bedarf für einen eigenen Studiengang in M-V? (René Domke, FDP: Es geht nicht um den eigenen.) Wenn Sie mir gestatten, im Zusammenhang zu berichten, Herr Kollege, dann kommen wir darauf gleich gerne noch zu sprechen. Nach Auskunft des Justizministeriums ist das nicht der Fall. Schätzungen gehen von einem jährlichen Bedarf an Gerichtsvollzieher/-innen im einstelligen Bereich aus, so jedenfalls die Auskunft, die ich erhalten habe. In unserem kleinen Bundesland würden wir also keinen Bedarf für einen eigenen Studiengang haben. Wir würden keine hinreichend großen Studiengruppen bilden können. Und das ist eben anders in Baden-Württemberg. Die Länder Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sind eben unterschiedlich groß. In Baden-Württemberg, wo die Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen diesen Studiengang anbietet, haben wir ein viel, viel größeres Bundesland. Und ich finde das auch in Ordnung, dass wir das als Modellprojekt betrachten. Es wurde der Begriff der Evaluation eingeführt. Wir müssen mal schauen, wie weit sich das entwickelt. Und ich will gar nicht ausschließen, dass man diesen Antrag vielleicht in einigen Jahren auch noch mal neu bewertet. Aber derzeit muss man einfach doch feststellen, die Bedingungen dort sind anders, als sie bei uns sind. Wir können das Thema – das wurde auch schon vorgeschlagen – gerne auch noch mal zum Thema im Rechtsausschuss machen. In einem Ihrer Anträge, ist jetzt heute gar nicht kommentiert worden, war eine Frist vom Herbst letzten Jahres. Das wollen wir jetzt nicht weiter über…, (René Domke, FDP: Wir haben ja einen Änderungsantrag.) das wollen wir jetzt nicht weiter überbewerten. Ich glaube, da ging es aufs letzte Jahr. Ganz kurze Fristen sind aber bei einem Antrag, der eigentlich das Nachdenken ja auch bei Ihnen schon impliziert, nämlich, dass man das Ganze noch einmal prüft, glaube ich, nicht sinnvoll. Und insofern möchte ich keinen Aktionismus haben und hätte mir gewünscht, dass wir das vielleicht im Rechtsausschuss vorher gemeinsam mal besprechen. Die Frage, die Sie selbst angesprochen haben, Herr Domke, lautet natürlich, kann man denn mit den angrenzenden Bundesländern kooperieren. Nach meinem Kenntnisstand besteht bereits – das haben wir heute auch schon gehört – die Kooperation mit Hannover, also Niedersachsen. Zwei Bundesländer arbeiten hier zusammen. Man muss darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll ist, einen Studiengang als solchen auf zwei Bundesländer oder vielleicht sogar, wie ich hier vorhin auch gehört habe, auf noch mehr Bundesländer zu verteilen. Dann sind unsere Studierenden schon zeitweilig natürlich nicht da. Wenn sie in Berlin sind, da hätte ich so die spannende Frage, ob diese Studierenden dann alle zurückkommen in unser wunderschönes Bundesland, was ja eigentlich die Zielvorstellung einer solchen Ausbildung wäre. (René Domke, FDP: Vielleicht bleiben sie auch in Hannover.) Deswegen sollten wir wohl richtiger fragen, besteht die Notwendigkeit einer Qualitätsoffensive, ich habe die Differenzierung dort schon gehört, nicht in dem Sinne, dass unsere Gerichtsvollzieher nicht gut qualifiziert wären, sie sind gut qualifiziert und ich glaube, sie machen ihre Arbeit ordentlich. Und den Dank dafür habe ich, glaube ich, schon mehrfach angesprochen. Aber natürlich ist nichts so gut, dass man nicht noch daran arbeiten könnte und das nicht besser werden könnte. Also wir müssen, glaube ich, schon – und das passiert ja auch – die Ausbildungsinhalte an den konkreten und aktuellen Bedarf und auch an das, was sozusagen im beweglichen Vermögen sich von A nach B bewegen kann, anpassen. Natürlich macht es Sinn, diesen Studiengang in Schwetzingen gut zu beobachten und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Natürlich sollten wir weiterhin mit Ländern wie Niedersachsen oder auch mit dem Amtsgericht in Hannover kooperieren. Natürlich sollten wir weiterhin Fortbildungen anbieten für das, was wir als aktuelle Probleme bekommen. Wir haben in Güstrow eigentlich schon Potenzial dafür, dass wir so was anbieten können. Da sind auch Kompetenzen vorhanden. Zum Beispiel, das Thema ist erwähnt worden, Deeskalation ist sicherlich ein Thema, was gerade in diesem Berufsfeld wichtig ist. Natürlich sollten wir auch über die Ausstattung nachdenken: Schutzwesten, Alarmgeräte – wir haben darüber diskutiert – scheinen mir auch wichtige und gute Ansätze. Aber ich glaube auch, dass das Justizministerium – so mein Eindruck bei allen Recherchen, die ich machen konnte –, dass das Justizministerium diese Aufgabenstellung erkannt hat und dass sie es abarbeitet. Und ich glaube, man kann darauf vertrauen, dass diese sozusagen offenen Fragen dort begleitet und gelöst werden. Ich fasse daher zusammen: Die Notwendigkeit, jetzt einen Bachelorstudiengang einzuführen, sehe ich zumindest derzeit nicht, aber ich teile natürlich die Worte Willy Brandts, wenn ich hier sage, nichts ist von Dauer, jede Zeit will ihre eigenen Antworten. Und ich gehe insofern davon aus, dass das Justizministerium schon von sich aus – hat es übrigens auch zugesagt – auch zukünftig prüfen wird, ob und wie die Ausbildung noch weiter verbessert und die Ausstattung weiter verbessert werden kann, und vielleicht auch über angemessene Vergütungsmöglichkeiten nachdenkt. Einen Landtagsbeschluss diesbezüglich brauchen wir aber nicht. Insofern wird meine Fraktion dem Antrag nicht folgen können und ihn ablehnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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