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Constanze Oehlrich

GRÜNE 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Soweit die Zwangsvollstreckung nicht den Gerichten zugewiesen ist, wird sie durch Gerichtsvollzieher/-innen durchgeführt, heißt es in Paragraf 753 der Zivilprozessordnung. Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher/-innen gehören insbesondere die Pfändung beweglicher Vermögensgegenstände durch die Anbringung eines Pfandsiegels – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben wir schon gehört, können Sie überspringen. – Zuruf von Horst Förster, AfD) das ist der Kuckuck – oder durch Mitnahme, die Versteigerung von Pfandgegenständen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die Einholung der Vermögensauskunft bei den Schuldner/-innen, die Herausgabevollstreckung, die Zustellung von Urteilen und Beschlüssen (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und Kindeswegnahmen, etwa in den Fällen, in denen dies durch ein Gericht in einer Sorgerechtsstreitigkeit entschieden wurde und ein Elternteil sein Kind nicht freiwillig an den anderen Elternteil übergibt. Gerichtsvollzieher/-innen nehmen also mitunter intensive Grundrechtseingriffe vor. Die von der FDP beantragte Prüfung einer Änderung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher/- innen hin zu einem Bachelorstudiengang erscheint uns Bündnisgrünen daher nur folgerichtig. Der Verband der Gerichtsvollzieher/-innen von Mecklenburg-Vorpommern und die Verbände fünf weiterer Bundesländer sprechen sich bereits gemeinsam für ein duales Studium im Verbund aus. Dazu gehören neben Mecklenburg-Vorpommern die Verbände von Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Berlin. Ausbildungsort soll die Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sein. Bislang wird in Mecklenburg-Vorpommern zur Ausbildung zur Gerichtsvollzieher/-in gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zugelassen, wer als Beamtin des mittleren Justizdienstes angestellt ist. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen sind eine geeignete Persönlichkeit und Leistungen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und die Erfüllung besonderer körperlicher Anforderungen. Die Ausbildung dauert eineinhalb Jahre. In Baden-Württemberg – das wurde hier auch schon gesagt mehrfach – gibt es als einzigem Bundesland seit 2016 ein Studium zur Gerichtsvollzieher/-in mit dem Abschluss „Bachelor of Laws“ an der Hochschule für Rechtspflege am Schwetzinger Schloss. Das fachwissenschaftliche Studium mit anschließender praktischer Ausbildung dauert drei Jahre. Zugangsvoraussetzung für das duale Studium zur Gerichtsvollzieher/-in ist das Abitur, die Fachhochschulreife oder ein anderer zum Hochschulzugang berechtigender Bildungsstand. Genau dazu hätte ich noch eine Anmerkung: Meiner Fraktion ist die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und Hochschulbildung ein wichtiges Anliegen. Daher wäre in die beantragte Prüfung aus unserer Sicht die Frage aufzunehmen, ob in Mecklenburg-Vorpommern der Zugang zum Gerichtsvollzieher/-innenstudium auf beiden Wegen ermöglicht werden kann, also sowohl als Realschüler/-in oder Hauptschüler/-in mit Berufsausbildung über den mittleren Justizdienst als auch über eine Fachhochschulreife oder über das Abitur. Ansonsten stimmen wir dem Antrag zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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