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Michael Noetzel

Die Linke 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher kommt, ist finanziell im Leben meist schon einiges schiefgelaufen. Das Erscheinen der Justizbeamten ist wohl eher selten mit Freude verbunden, was angesichts seines Aufgabenfeldes auch nachvollziehbar ist. Von der Pfändung beziehungsweise auch der Versteigerung der Wertgegenstände der Schuldnerin und des Schuldners über die Zwangsräumung von Wohnraum bis zu sogenannten Taschenpfändungen, also dem Bargeld, das eine Schuldnerin oder ein Schuldner bei sich trägt, ist sie oder er dazu verpflichtet, die Forderung der Gläubiger möglichst vollumfänglich zu bedienen. Das führt oft zu direkter Konfrontation mit den Schuldnerinnen oder Schuldnern, zu verbalen und sogar, wenn auch selten, körperlichen Auseinandersetzungen. Ein psychisch und physisch anstrengender Beruf, der nicht umsonst als hoheitliche Aufgabe gilt und dementsprechend im Beamtenverhältnis ausgeübt wird. Und auch ich möchte den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in unserem Land für diese Arbeit an dieser Stelle danken. In den letzten Jahren, Sie sagen es auch in Ihrem Antrag, hat sich das Tätigkeitsfeld verlagert. Zunehmend geht es um die Einholung von Vermögensauskünften bei Dritten und Behörden. Dementsprechend wurden bisher Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst besonders angesprochen, wenn es um die Weiterbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher ging. Nun wollen Sie diese Ausbildung unter dem Dach des Justizministeriums in ein Bachelorstudium überführt sehen, und dabei beziehen Sie sich auf das bundesweit einzigartige Angebot in Baden-Württemberg. Das wirft bei mir die Frage auf, inwieweit es gesichert ist, dass die Einführung des BA-Studienganges für das Land Baden-Württemberg klar messbare Verbesserungen gebracht hat, sprich, ob eine Evaluation der ersten sieben Jahre dieses Studiengangs schon vorliegt. Nicht nur ohne eine solche Evaluation ist Ihr Ansinnen kritisch zu sehen. Selbst wenn man, wie in Ihrem Antrag vorgeschlagen, ein Kostensplitting durch hochschulische Kooperation beziehungsweise mit benachbarten Bundesländern vornehmen würde, die finanziellen Aufwendungen und die nötigen Ressourcen für ein solches Vorhaben wären einfach unverhältnismäßig. Mit der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage aus dem August letzten Jahres hat sich die Frage aus meiner Sicht ohnehin erledigt. In den letzten sechs Jahren wurden insgesamt sechs neue Gerichtsvollzieher oder Gerichtsvollzieherinnen ausgebildet, und die letzten beiden legten ihre Prüfung 2019 erfolgreich ab. Seitdem gab es keine neuen Einstellungen. Und diese geringe Zahl kommt nicht etwa zustande, weil wir kein Personal finden, sondern weil sich ein höherer Bedarf im Land einfach nicht abzeichnet. (René Domke, FDP: Da fragen Sie aber mal die Betroffenen!) An dieser Stelle muss auch die Frage erlaubt sein, auf welcher Intention Ihr Antrag beruht. Gab es konkrete Beschwerden der fachlichen Ebene beziehungsweise des Berufsverbandes? Warum hat sich kein anderes Bundesland in den vergangenen sieben Jahren auf den Weg gemacht, die Gerichtsvollzieherausbildung in einen BA-Studiengang zu verwandeln? Das sind Fragen, liebe FDP, die man vor einer solchen Antragstellung, zum Beispiel durch eine Befassung im Rechtsausschuss, hätte klären können. So bleibt der Eindruck, dass hier mal eben schnell etwas beantragt werden sollte, (René Domke, FDP: Mal schnell?!) um ohne erklärte Not (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP) einen weiteren Beruf im Land zu akademisieren, der zu seiner Ausübung eigentlich keiner Akademisierung bedarf. Na ja, Herr Domke, „mal eben schnell“ habe ich deswegen gesagt, weil das Ding liegt ja nun auch schon sechs Monate und so richtig wichtig scheint es dann ja doch nicht zu sein, (Zuruf von Horst Förster, AfD) denn es liegt ja auch in Ihrer Hand, bestimmte Anträge nach vorne zu holen. (René Domke, FDP: Ach, Herr Noetzel!) Und da ist der dann offensichtlich nicht dabei gewesen. (René Domke, FDP: Herr Noetzel, Sie sehen, wie viele Anträge bei uns hinten runterfallen, weil Sie uns mit Sachen beschäftigen …) Und es bleibt der Eindruck, es bleibt der Eindruck, dass hier wieder einmal ein Antrag die Tagesordnung im Plenum füllt, der auf Fachebene im zugehörigen Ausschuss besser aufgehoben wäre, (René Domke, FDP: Ja, dann stimmen Sie doch der Überweisung zu!) zumal man sich auf diesem Weg auch gleich noch die Expertise des Wissenschaftsausschusses hätte einholen können. (René Domke, FDP: Ja.) Worüber wir hier im Parlament meiner Ansicht nach viel dringender reden sollten, ist die Verschuldungssituation privater Haushalte in M-V (René Domke, FDP: Ja.) und ihre Ursachen, was letztendlich ja auch zu Mehrarbeit bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern führt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) In dieser Hinsicht arbeiten wir als MV-Koalition daran, dass die Menschen zum Beispiel durch den Vergabemindestlohn oder den kostenlosen Ferienhort mehr Geld zur Verfügung haben und es eben gar nicht erst zu so einer derartigen Situation kommt, aber das nur ganz grundsätzlich, meine Damen und Herren. Auch zukünftig wird die Zahl der benötigten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in M-V nicht so groß sein, dass dies die Einrichtung eines eigenen Studiengangs rechtfertigt. Auch darum wird die Theorieausbildung – und der Minister hat schon dazu ausgeführt – bis heute in Kooperation mit dem Amtsgericht Hannover durchgeführt und eben nicht komplett eigenständig. Erst 2020 hat M-V außerdem das Fachhochschulstudium der Rechtspflege wiedereingeführt. Inhaltlich gibt es dort ja bereits teilweise Überschneidungen. Und auch im Sinne des Abstandsgebots ist Ihr Antrag damit abzulehnen, da die Aufgaben der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers eben nicht komplett deckungsgleich mit denen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind und auch nicht sein können. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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