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Sebastian Ehlers

CDU 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch uns liegen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hier bei uns im Land am Herzen. Das haben wir auch in der vergangenen Wahlperiode gezeigt, denn die Dinge, die jetzt Herr Pegel gerade genannt hat, unter anderem die Einführung der Schutzwesten, der mobilen Alarmgeräte, das ist alles unter der Führung meiner geschätzten Kollegin Katy Hoffmeister, damals als Justizministerin, passiert. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich glaube, es war richtig und wichtig, so was zu machen, denn auch die Gerichtsvollzieher sind in der Situation, dass sie häufig, ja, in gefährliche Lagen hereingeraten. Aber nun zum Antrag der FDP: Dieser sieht einen Prüfantrag für die Landesregierung vor. Es soll geprüft werden, ob eine veränderte Ausbildungsstruktur die Gerichtsvollzieherausbildung attraktiver machen kann. Konkret möchte die FDP einen Bachelorstudiengang einführen. Dieses Modell gibt es bereits, wurde erwähnt, in Baden-Württemberg, wo das Studium 24 Monate dauert und sich ein einjähriges praktisches Jahr anschließt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit eine reine Ausbildungsvariante, die 18 Monate dauert. Diese Ausbildung wird in den meisten Fällen von Quereinsteigern wahrgenommen. Die Idee des dualen Studiengangs würde die Attraktivität des Berufes schon dadurch heben, dass gezielt Abiturienten angeworben werden könnten. Aus beamtenrechtlicher Sicht rechtfertigt der erworbene Bachelor gerade auch das Eingruppieren in eine höhere Besoldungsgruppe. Diesen zusätzlichen Anreiz sehen wir, wenn wir die Besoldung in Baden-Württemberg mit anderen Bundesländern vergleichen. Während Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei uns und in den meisten anderen Bundesländern in die Besoldungsgruppe 8 eingruppiert werden, erfolgt die Einstellung in Baden-Württemberg in A10. Das ist schon ein Unterschied, der sicherlich auch ein Anreiz für Bewerberinnen und Bewerber sein kann. Am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist klar, kostet so ein Vorhaben aber Geld. Pro Gerichtsvollzieher sind das dann 360 Euro pro Monat in der untersten Erfahrungsstufe. Wichtig ist daher, dass die zu erwartenden Mehrausgaben solide gegenfinanziert werden. Auch stellt sich die Frage, ob bereits aktiven Gerichtsvollziehern auch ein Weg zu einer A10-Besoldung gewährt werden kann, damit sie am Ende nicht benachteiligt sind. Zu den Mehrausgaben für höhere Besoldung kommen noch diejenigen für das Einrichten, Ausstatten und Erhalten eines neuen Studiengangs hinzu. Es stellen sich also einige Fragen. Und genau deswegen halten wir den Weg, den die FDP hier sucht, auch für den richtigen, erst einmal die Möglichkeit untersuchen und schauen, was es kostet, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) also kein Blankoscheck, sondern eine solide Prüfung. Und dann, meine Damen und Herren, können wir gemeinschaftlich über das konkrete Umsetzen reden. Besonders begrüßen wir, dass angeregt wird, Gespräche mit den Nachbarländern aufzunehmen, um das Vorhaben zu realisieren, denn es ist so, dass wir weder finanziell noch personell die Möglichkeiten von Baden-Württemberg haben. Das dürfte uns allen klar sein. Aber gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg sieht das schon anders aus, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Justiz in Baden-Württemberg wirbt jedenfalls ganz offensiv mit diesem Modell. Und auch aus anderen Bundesländern hört man, dass sie dabei sind, in diese Richtung zu gehen. Und da müssen wir, Herr Minister in Vertretung für die Justizministerin, auch aufpassen, dass wir als Land dort nicht abgehängt werden. Der Beamtenbund jedenfalls unterstützt diesen Weg. Die Kombination aus Studium und praktischer Ausbildung ist ein geeigneter Weg, um auf die umfassende Tätigkeit im Gerichtsvollzieherwesen vorzubereiten. Meine Damen und Herren, jede Initiative, die die Justiz stärkt und unseren Rechtsstaat nach vorne bringt, findet unsere Unterstützung. Wir stimmen daher dem Antrag der FDP gerne zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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