Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will das ganz kurz machen. Eigentlich kann ich wirklich mit gutem Gewissen dem, was Minister Pegel eben vorgetragen hat, nur beipflichten. Wenn Sie eine Berufsgruppe rausgreifen und sich mit der befassen, dann ist die in dem Augenblick immer besonders wichtig. Die ist dann besonders wichtig, ohne die läuft gar nichts. Das ist so. Und wir haben ein Beförderungsproblem, bei den Rechtspflegern genauso. Aber der Bereich der Gerichtsvollzieher läuft. Typisch für diesen Beruf ist ja, dass sie sehr selbstständig arbeiten. Deshalb sind auch die Stärken und Schwächen immer ganz konkret von diesen Personen abhängig. Die einen haben nie Probleme, die anderen haben gelegentliche Probleme. Insgesamt läuft das. Und wenn Sie nun fragen, ich habe da mal nachgefragt, Sie fragen einen Gerichtsvollzieher, na ja, dann zwinkert er Ihnen zu, Akademisierung kann ja nicht schaden, da würde ein bisschen mehr bei rumkommen. Also um es kurz zu machen, ich kann mich nur darauf berufen, es gibt keine Notwendigkeit aus der Praxis, (René Domke, FDP: Das sieht der Bund der Gerichtsvollzieher aber anders.) diesen Beruf zu akademisieren. Dass natürlich Berufsverbände das immer anders sehen, ist ganz klar. Aber Sie müssen sehen – es ist wirklich ein bewährtes System –, warum ein bewährtes System ändern, ohne den Mehrnutzen wirklich zu erkennen? Sie kommen mit dem Gefüge durcheinander. Also ich habe mir vorgenommen, es kurz zu machen, Stichwort: keine Akademisierung, ist nicht notwendig. Bei allem Respekt und Achtung für diese Berufssparte der Justiz, sie funktioniert auch ohne Akademisierung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
