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René Domke

FDP 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Rechtsfrieden und einen funktionierenden Rechtsstaat reden, dann denkt in der Regel keiner an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in unserem Land, und das, obwohl sie für den funktionierenden Rechtsstaat unverzichtbar sind. Wenn es niemanden gäbe, der die Entscheidungen der Gerichte durchsetzt und vollzieht, dann wären diese Gerichtsentscheidungen nicht viel wert und sie würden auch nicht ernst genommen werden. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben einen wichtigen Job. Sie erledigen eine unverzichtbare Aufgabe. Und dennoch, wenn wir über Rechtsstaat sprechen, dreht es sich in erster Linie immer um Juristen, vielleicht auch noch um Polizisten, vielleicht auch noch Justizvollzugsbeamte in den JVAs. Aber wann reden wir mal über Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher? Ohne Frage, meine Damen und Herren, auch in den anderen Bereichen haben wir erhebliche Probleme und da diskutieren wir auch häufig drüber, was ausreichendes, gut ausgebildetes Personal angeht. Auch hier sind wir alle gefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Auch dort werden wir nicht müde werden, immer mal wieder tragfähige Lösungen zu unterbreiten. Heute möchte meine Fraktion allerdings den Fokus auf die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Land richten und wir möchten uns auch für die geleistete Arbeit bedanken, denn das ist eben der wertvolle Beitrag für unseren funktionierenden Rechtsstaat. Bitte meine Fraktion nicht vom Applaus abhalten, Herr Renz! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Das müssen wir auch tun, denn sie gehen uns aus, die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Schon heute haben wir viel zu wenig. Für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sind die nicht einmal 80 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher viel zu wenig. Hinzu kommt, dass viele von ihnen schrittweise in den nächsten Jahren altersbedingt ausscheiden werden. Und wir haben im Land derzeit eine Altersstruktur in der Berufsgruppe von durchschnittlich 56 Jahren. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in unserem Bundesland führen also ein eher stiefmütterliches Dasein. Zugegeben, die Zahl ist überschaubar und der drohende Protest – und das ist genau das Problem der Berufsgruppe – ist damit kalkulierbar. Aber noch einmal, die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gehen in unserem Land jeden Tag auf die Straßen, mit dem entsprechenden Beschluss in Wohnungen und tragen dazu bei, dass Recht und Gesetz durchgesetzt werden, um dem Staat und auch den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen. Wir sind daher gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin ausreichend und vor allen Dingen gut ausgebildete und motivierte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Land tätig sind, denn das gehört auch zur Wahrheit dazu, es braucht für diesen Beruf schon eine besondere Motivation, um sich den Unwägbarkeiten dieses Berufes auszusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Oft auf sich allein gestellt, mit nur notdürftig sachlicher Ausstattung – das haben wir auch in den Haushaltsberatungen immer wieder angesprochen, meine Damen und Herren Abgeordnete, und Sie dürfen gewiss sein, dass wir das auch weiterhin tun werden –, oft auch mit dem vor Ort angetroffenen Leid in manchen Haushalten und den Anfeindungen, denen sie ausgesetzt sind, alleingelassen. Kurzum, auf den ersten Blick nicht viel, was den Beruf attraktiv macht. Und wenig förderlich für die Attraktivität ist auch die Tatsache, dass das, was wir von unseren Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, also das, was wir von ihnen verlangen, und das, wofür sie ausgebildet und bezahlt werden, derzeit sehr, sehr weit auseinanderfällt. Was, meine Damen und Herren Kollegen, wissen Sie eigentlich über die Tätigkeit von Gerichtsvollziehern? Haben Sie im ersten Augenblick … (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ich weiß, einer weiß … Haben Sie im ersten Augenblick immer noch die Vorstellung vom Kuckuck klebenden und den Fernsehapparat unter den Arm klemmenden Vollstrecker? Das ist lange, lange schon Vergangenheit. Spätestens seit 2013 ist die Tätigkeit wesentlich und deutlich anspruchsvoller geworden. Und dafür brauchen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Grundlagen – Grundlagen im bürgerlichen Recht, im Zivilprozessrecht, im Zwangsvollstreckungsrecht, im Zustellungsrecht, Gerichtsvollzieherkostenrecht, Gerichtsvollzieherordnung, Handelsgesellschaftsrecht, Wertpapier-, Wechsel-, Versicherungsrecht, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht, Betriebswirtschaftslehre, Justizverwaltungsrecht, Kommunikations- und Deeskalationstechniken, interkulturelle Kompetenz, Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, Strafrecht. All das gehört zum Aufgabenspektrum oder zu dem Wissensbereich, den sich Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher aneignen müssen. Sie holen selbstständig Auskünfte ein, nicht nur bei Behörden, sind zuständig für die Vermögensauskunft. Und wir reden eben nicht mehr über das bewegliche Vermögen, was in einer Wohnung steckt, sondern viel, viel mehr über das Vermögen auf den Konten und auch über die schwierigen Verfahren, wie so etwas im Interesse immer des Rechtsstaates gepfändet/beigetrieben werden kann. Sie sind ständig mit den persönlichen Schicksalen der Schuldnerinnen und Schuldner konfrontiert, brauchen hohe Sozialkompetenz und einen guten Selbstschutz. Das geht einher mit einer umfassenden Ausbildung, und diese spiegelt sich weder in der Bezahlung wider noch in dem Ausbildungskonzept, was wir gerade verfolgen. Bis Anfang der 2000er-Jahre wurden die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auch aus dem mittleren Justizdienst gewonnen, und den gibt es faktisch gar nicht mehr bei uns. Und deswegen haben wir einfach ein Riesenproblem auch mit dem Nachwuchs. Und die Realität und die Anforderungen von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, ich habe es ja gerade beschrieben, dem wird das in keinster Weise gerecht. Das Maximum übrigens, was man dort erreichen kann, ist eine Vergütung A9. Wirklich wahrscheinlich nur einer unter den ganzen erreicht noch eine Zulage. Und wenn Sie sich einmal mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern unterhalten, dann fragen Sie mal, wie lange es dauert, bis die überhaupt mal befördert werden! Da reden wir nicht über zehn Jahre, sondern da reden wir über einen viel, viel längeren Zeitraum. Ich hatte schon erwähnt, dass für die Nachwuchsgewinnung in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr auf den mittleren Justizdienst zurückgegriffen werden kann, sondern auf den Pool der Justizfachangestellten. Aber auch hier gibt es nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber. Fragen Sie mal, warum! Auch, weil wir Justizfachangestellte nur noch nach Bedarf ausbilden. Und dann sind es am Ende Quereinsteiger, und dann müssen Sie sich mal überlegen, ich hatte vorhin ausgeführt, wo die überall fit sein müssen, und dann bei der Bezahlung werden wir Mühe haben, irgendwann diesen Bereich noch abzudecken. Und ein fünfmonatiger Lehrgang bei den Amtsgerichten, meine Damen und Herren, das dürfte jedem einleuchten, wird nicht ausreichend sein, um sie zu befähigen, wo ihnen eigentlich auch nur der Bereich Justiz nähergebracht wird. Also Quereinsteiger in diesem Bereich, glaube ich, ist nicht von Erfolg gekrönt, wenn wir sie dort einsetzen. Unabhängig davon, dass dies ja auch ein sportlicher Zeitraum ist, in fünf Monaten das alles aufzuarbeiten, ist auch der Ausbildungsplan mit Sicherheit nicht so ausgestaltet, dass sie hinterher wirklich für diesen Einsatz einsetzbar sind. Ich habe am Anfang meiner Rede ausgeführt, welche wesentlichen Funktionen in unserem Rechtsstaat eingenommen werden. Und, meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, wir werden der Bedeutung dieses Berufsbildes lange schon nicht mehr gerecht. Wir Freie Demokraten sind eben der Auffassung, dass es an der Zeit ist, diesen anspruchsvollen Beruf aufzuwerten. Und anders, als es sonst manchmal reflexartig ist, einfach eine höhere Bezahlung zu fordern, geht es eben darum, dass das besser gelingen kann, indem in Ausbildung investiert wird und aus dieser Ausbildung, aus der höheren Qualifikation heraus eine angemessene Vergütung sich ableitet. Eine akademische Ausbildung verfolgt zum Beispiel das Bundesland Baden-Württemberg. Die haben an der Hochschule in Schwetzingen, das ist ein Bachelorstudiengang, seit 2016 wird das betrieben. Und ich kann Ihnen erzählen, deren Nachwuchsprobleme sind gelöst. Die haben gut ausgebildetes Personal und sind auf der sicheren Seite. Da kommen auch junge Leute aus der Ausbildung, die sozusagen die freiwerdenden Stellen auch besetzen können. Meine Damen und Herren, sicherlich eine kleine Berufsgruppe, sicherlich ein wichtiges Interesse, was wir haben sollten zur Stärkung des Rechtsstaates. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich hier heute den Ruck geben könnten, zumindest diesen Bachelorstudiengang mit uns gemeinsam im Ausschuss diskutieren zu wollen. Noch mehr würde es mich freuen, wenn Sie sich ein Herz fassen könnten und diese Berufsgruppe wirklich aufwerten, und vor allem eben auch mit einem Ausbildungsgang. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Torsten Renz, CDU: Mich hat das überzeugt.)

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