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Henning Foerster

Die Linke 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Überschrift dieses Antrages klingt sympathisch und die Einführung des Kollegen Waldmüller war auch vergleichsweise moderat. Das war es dann aber auch, denn aktuell ist es die CDU, die als treibende Kraft hinter einer Kampagne steht, die Millionen Bürgergeldberechtigte pauschal als Faulpelze, die es sich in der sozialen Hängematte gemütlich gemacht haben, diffamiert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Herr Meister aber auch. Herr Meister aber auch.) Zum seit Jahresbeginn greifenden Inflationsausgleich (Zurufe von Michael Meister, AfD, und Harry Glawe, CDU) haben wir uns im Dezember ja bereits umfassend ausgetauscht. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Nun soll das Sanktionsgespenst (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich höre gut zu.) in voller Schönheit wieder über die Flure der Jobcenter geistern. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dabei wird ignoriert, dass auch zu diesem Thema ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes existiert. Dieses hatte 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgeblichen Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monaten begrenzt. So soll der grundrechtliche Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums gewährleistet werden. Zwar hat das Gericht höhere Sanktionen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an hohe Anforderungen geknüpft. So wurde zum Beispiel vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Bisher gibt es nichts dergleichen. Der von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegte Entwurf sieht vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich beharrlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Millionen Euro zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots längstens für zwei Monate. (Michael Meister, AfD: Die gehen zum Arzt und lassen sich krankschreiben.) Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist aus unserer Sicht abzulehnen. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken stürzt die Neuregelung nämlich auch die Jobcenterbeschäftigten erneut in unsicheres Fahrwasser. Gerade erst haben sie den Paradigmenwechsel hin zu mehr Augenhöhe mit ihren Klienten verinnerlicht. Die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als willentliche Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, ist nach Ansicht von Juristen und Sozialverbänden völlig unbestimmt. Sie lässt unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung der Regelbedarfe gerechtfertigt wäre. Die vom Bundesverfassungsgericht formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Die Gesetzesänderung fördert mithin die Rechtsunsicherheit. Die Folge wird ein massiver Anstieg von Widersprüchen und Klagen sein. Ganz offensichtlich ist das nun auch manchem SPD-Kollegen in der Bundestagsfraktion und im BMAS aufgefallen. Mit der geplanten Befristung der Regelungen zum Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung auf zwei Jahre und der Beauftragung einer Evaluierung seitens des IAB reagiert man nun auf die massive Kritik von Experten. Aus meiner Sicht sollte man das Vorhaben besser gleich ganz abblasen, bevor es die Gerichtsbarkeit ohnehin kassiert. Währenddessen wird allerdings im Mitte-Rechts-Lager weiter die Trommel geschlagen. So mancher CSU-Politiker fantasiert gar von lebenslangen Sanktionen für Totalverweigerer. Was dabei ungeachtet bleibt, ist die Tatsache, dass auch aktuell Sanktionen – genannt Leistungsminderung – verhängt werden können. Der Herr Minister hat dazu schon ausgeführt. Die derzeitige Praxis sieht für die erste Pflichtverletzung eine Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent für einen Monat, für die zweite Pflichtverletzung eine Kürzung um 20 Prozent für zwei Monate und für die dritte Pflichtverletzung eine Kürzung um 30 Prozent für drei Monate vor. Und was als Pflichtverletzung gilt, findet sich in Paragraf 31 SGB II. Neben Terminversäumnissen zählt auch die Weigerung, eine angemessene Arbeit, Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, dazu. Auch deshalb ist eine unseriöse Neiddebatte, bei der Stimmung auf Kosten der Bürgergeldbeziehenden gemacht wird, abzulehnen. Als Gewerkschafter stehe ich dafür, dass sich Arbeit lohnen muss und ordentlich zu bezahlen ist. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Die Instrumente, das habe ich hier vielfach gesagt, heißen jedoch höherer Mindestlohn, stärkere Tarifbindung und sinnvolle Qualifizierung. Um letztere umzusetzen, braucht es eine aufgaben- und sachgerechte Finanzausstattung der Jobcenter, denn diese spielen die entscheidende Rolle bei der Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und bei der Sicherung von sozialer Teilhabe. Seit Jahren schon sind die Einrichtungen unterfinanziert. Auch im laufenden Jahr werden die Jobcenter nicht in gleichem Umfang wie bislang fördern können, denn der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wird bei den Personalkosten zusätzlich mit 300 Millionen Euro zu Buche schlagen. Und da diese im ursprünglichen Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt waren, wird auch 2024 wieder vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet. Doch zurück zum Bürgergeld: Letzteres hatte ja gerade einen deutlichen Paradigmenwechsel mit sich gebracht. Statt einer schnellen Vermittlung in irgendeine Arbeit, auch in schlechte und prekäre Jobs, spielt die berufliche Weiterbildung jetzt eine viel größere Rolle. So erhalten Erwerbslose im SGB II, die einen Berufsabschluss nachholen, derzeit ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich. Geht es um Arbeitslosengeldempfänger, wird es etwas komplizierter. Die Forderung nach finanziellen Anreizen ist populär. Allerdings müssen dafür stets bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, für eine Umschulung beispielsweise bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit oder eine geringe Nachfrage im aktuellen Beruf. Die Umschulung ist zudem eine Weiterbildungsmaßnahme und eine Kannleistung, deren Bewilligung im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters liegt. Steht eine Person noch im Arbeitsleben und möchte eine Umschulung absolvieren, dann geht dies häufig nur, wenn man der bisherigen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Nur in solchen Fällen ist bislang eine Umschulung im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme möglich. Mit dem Punkt „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ greift die CDU ein Anliegen der Arbeitgeber auf. So forderte BDA-Chef Kampeter in der Debatte um die Arbeitszeit jüngst plakativ „mehr Bock auf Arbeit“. Wie das bei den Beschäftigten ankam, ließ sich am bitteren Spott in den sozialen Netzwerken ablesen. Und deshalb sei mir der Hinweis gestattet, dass eben nicht immer der Lebensrealität arbeitender Menschen entspricht, was sich manche in ihrem Elfenbeinturm so zusammenreimen. Solange ich jetzt diesem Landtag angehöre, versuchen Spitzenvertreter der Wirtschaft – mit Unterstützung erst von CDU und FDP und jetzt auch AfD – immer wieder, eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes herbeizureden, stets frei nach dem Motto, ein 8-Stunden-Tag und elf Stunden Ruhezeit seien weder modern noch hinreichend flexibel. Ich halte auch heute wieder dagegen. Nicht erst seit den Corona-Jahren ist bekannt, dass entgrenzte Arbeit Gift für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ist. Die Wochenarbeitszeit von Vollzeiterwerbstätigen liegt im Übrigen in Deutschland leicht über dem Durchschnitt in der EU (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und nicht darunter, wie fälschlicherweise gern behauptet wird. Und das Arbeitszeitgesetz ist auch kein Relikt der 60er-, sondern stammt aus den 90er-Jahren. Zudem ist arbeitswissenschaftlich belegt, dass zu lange und zu stark flexibilisierte Arbeitszeiten und zu kurze Ruhezeiten krankmachen. Und daher bleibe ich weiterhin skeptisch, ob die total flexible neue bunte Arbeitswelt, die CDU, FDP und AfD uns immer wieder an die Wand malen, tatsächlich so segensreich für die Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern wäre. Auch die bei Berufsstartern übrigens populäre und stets vorgetragene Forderung nach einer gesunden Work-Life-Balance straft Sie übrigens Lügen, genauso wie die tariflichen Forderungen zur Neugestaltung von Arbeitszeit in den letzten Jahren. Zum nächsten Punkt: Gegen die Forderung nach Anreizen zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Schon heute können Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten und hinzuverdienen. Beiträge zur Rentenversicherung können weiterhin zur Erhöhung der Rente geleistet werden, müssen es aber nicht. Arbeitgeber hingegen müssen für solche Beschäftigten weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen. Für die Arbeitseinkünfte fallen auch weiterhin Steuern an. Die spannende Frage wäre also, welche Anreize genau gemeint sind, auch deshalb, weil sich die Rente alternativ mit einem Minijob, mit der Übungsleiterpauschale und einem Ehrenamt steuer- und beitragsfrei ergänzen lässt, um maximal 840 Euro nach meinen Recherchen, da diese Dinge nicht dem Entgelt zugerechnet werden. Zudem ist der Trend ein anderer. Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund gehen nämlich immer mehr Personen vorzeitig in Rente, und das Ganze trotz Abschlägen. Grund ist die Anhebung der Regelaltersgrenze seit 2012 auf 67 Jahre. Die Betroffenen verabschiedeten sich im Schnitt 27,7 Monate früher aus dem Erwerbsleben, und auch dafür gibt es ja handfeste Gründe. Viele müssen nach einem harten Arbeitsleben und gesundheitlichen Einschränkungen Tribut zollen. Und das sollte auch die CDU im Blick behalten, aus deren Reihen man ja immer häufiger Forderungen nach einer Rente mit 70 vernehmen muss. Abschließend möchte ich noch einmal grundsätzlich werden: Mit wirklichen Anreizen hat die Mehrzahl der Vorschläge in diesem Antrag nichts zu tun. Sie bedienen lediglich alte Stereotype und tragen nicht zur Lösung von Problemen am Arbeitsmarkt bei. Daher werden wir den Antrag auch ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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