Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Heute ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Das Landesverfassungsgericht hat auf die Klage meines Kollegen Hannes Damm heute Morgen festgestellt, (Zuruf von Thore Stein, AfD) dass die Landesregierung vollständig antworten muss auf Fragen zu Akteur/-innen, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der Klimastiftung. Das gibt der parlamentarischen Aufklärungsarbeit für die Skandalstiftung neuen Schub. „Nichtauflösbarkeit der MV-Stiftung akzeptieren“, heißt der neueste Antrag der AfD zum Lieblingsprojekt von Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering. Und dabei scheitert die AfD bereits an den korrekten Begrifflichkeiten. (Horst Förster, AfD: Ach?!) Aus der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ ist die MV-Stiftung geworden. Interessanterweise kommt die AfD mit diesem Lapsus der Wahrheit näher, als ihr lieb sein dürfte, aber dazu später. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Der Landtag hat vor über anderthalb Jahren die Landesregierung dazu aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ nicht fortbesteht. Der Beschluss erging unter dem Eindruck einer groß angelegten Invasion der Ukraine durch russische Truppen am Morgen des 24. Februar 2022. Ziemlich genau drei Jahre nach ihrer Errichtung existiert die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ dank der russischen Millionen noch immer. Mein Kollege Hannes Damm und ich hatten die Landesregierung gefragt, was sie unternommen hat, um den Landtagsbeschluss umzusetzen. (Zuruf von René Domke, FDP) Die Antwort war, die Landesregierung habe mit dem Stiftungsvorstand eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Man muss sich das mal vorstellen: Anstatt die Instrumente des Stiftungsaufsichtsrechts zu nutzen, unterschreibt man lieber eine Gemeinsame Erklärung! Nach dem Inhalt dieser Erklärung hatte sich der Stiftungsvorstand dazu bereit erklärt zurückzutreten, sobald die Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Stiftung vollendet ist. Die Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist mittlerweile vollendet. Doch Herr Sellering hat den Rücktritt vom Rücktritt erklärt und ist nach wie vor im Amt – eine bizarre Situation. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nur kein Neid!) Eine Auflösungsentscheidung ist damit, so die Landesregierung, nicht mehr zu erwarten. Weitere Versuche, die Stiftung zu beenden, hat die Landesregierung seither nicht unternommen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Geht nicht!) Das ist aus Sicht meiner Fraktion nicht akzeptabel. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Nennen Sie doch mal genau nachvollziehbare Auflösungsgründe! Die stehen im Gesetz. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Rechtsstaat, Frau Oehlrich!) Stattdessen benannte Landtagspräsidentin Hesse kürzlich einen sogenannten Sonderbeauftragten für die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“. Da fragt sich die Bürgerin, was das denn nun soll. (Nikolaus Kramer, AfD: Der Bürger auch.) Die Aufgabe von Rechtsanwalt Dr. Andreas Urban soll es sein zu beurteilen, ob und welche Möglichkeiten zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 1. März 2022 bestehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bezahlt Frau Hesse aus ihrer eigenen Tasche. – Birgit Hesse, SPD: So viel Geld hab ich nicht.) Für die Umsetzung von Landtagsbeschlüssen ist jedoch nicht die Landtagspräsidentin zuständig, sondern die Exekutive, also die Landesregierung. Kleiner kann sich ein Parlament nicht machen. Außerdem, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch, per Beschluss.) außerdem wurde die Sach- und Rechtslage mit Blick auf die Klimastiftung bereits mehrfach extern begutachtet. Gründe und Möglichkeiten zur Beendigung der Stiftung sind ausführlich in dem von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Frau Professor Dr. Birgit Weitemeyer nachzulesen, welches bereits seit weit über einem Jahr vorliegt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Schon überholt.) Aus Sicht meiner Fraktion ist klar, die Landesregierung muss ihre Position gegen den außer Kontrolle geratenen Erwin Sellering durchsetzen. (Horst Förster, AfD: Unverschämt!) Die Stiftung darf nicht fortbestehen. Möglicherweise wird das nicht ohne Rechtsstreit über die Bühne gehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Doch in einen professionellen Rechtsbeistand für die Landesregierung wären die öffentlichen Gelder deutlich besser investiert als in einen Promianwalt für die Landtagspräsidentin. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Promianwalt!) Nun wird Erwin Sellering nicht müde zu behaupten, der Landtagsbeschluss vom 1. März 2022 „mit seiner“, ich zitiere aus einem Artikel des „Nordkurier“ vom 17. November 2023: „auf eine Behinderung der Stiftungstätigkeit gerichteten rufschädigenden Wirkung“ sei „rechtswidrig“. (Horst Förster, AfD: Richtig!) Hier verhebt sich der ehemalige Verwaltungsrichter jedoch ganz gewaltig. Nach Artikel 20 Absatz 1 unserer Landesverfassung ist der Landtag die gewählte Vertretung des Volkes. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Der Landtag ist Stätte der politischen Willensbildung. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin, übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die Tätigkeit der Landesregierung und der Landesverwaltung. Der Landtag behandelt öffentliche Angelegenheiten. Ich sage es noch mal: öffentliche Angelegenheiten. Natürlich durfte der Landtag am 1. März 2022 beschließen, die Landesregierung dazu aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ nicht fortbesteht. (Horst Förster, AfD: Das hat aber keine Wirkung.) Das Gericht, das dem Landtag einen solchen Beschluss verbietet, möchte ich sehen! (Horst Förster, AfD: Den Beschluss können Sie machen, aber er hat keine Wirkung.) Auch die Anweisung der Landesregierung, dass die staatlichen Schulen nicht mehr mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ zusammenarbeiten dürften, greift Erwin Sellering im „Nordkurier“ an – und der Herr Förster hier eben auch –, damit habe die Landesregierung, ich zitiere erneut, die „durch das Grundgesetz geschützte freie Entfaltung der Stiftungstätigkeit behindert“. Doch die freie Entfaltung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ ist nicht durch das Grundgesetz geschützt. Wer das Gutachten von Stiftungsexpertin Professor Dr. Birgit Weitemeyer genau gelesen hat, weiß, bei der „Stiftung Klima und Umweltschutz MV“ handelt es sich nicht einfach um eine BGB-Stiftung. Nein, die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ ist staatlich beherrscht. Sie ist sozusagen im wahrsten Sinne des Wortes eine MV-Stiftung. (Horst Förster, AfD: Sagen Sie das mal der Justizministerin!) Ursprünglich sollte die Stiftung eine staatliche Aufgabe erfüllen. Das Startkapital für die Stiftung kam daher aus dem Landeshaushalt. Nach der Satzung der Stiftung benennt die Ministerpräsidentin zudem die Mitglieder des Vorstands und beruft sie ab. Das Gleiche gilt für das Kuratorium. Daher genießt die Stiftung eben gerade keinen Grundrechtsschutz. Sie ist vielmehr wie eine Behörde zu behandeln. Das ist mit Blick auf von der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ unbeantwortet gelassene Presseanfragen auch bereits gerichtlich klargestellt. Eine rechtskonforme Auflösung der Stiftung ist nach wie vor möglich. Nach Paragraf 12 Absatz 2 der Stiftungssatzung kann der Stiftungsvorstand die Auflösung der Stiftung beschließen, wenn der Stiftungszweck unmöglich wird oder sich die Verhältnisse derart ändern, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist doch aber nicht der Fall.) Vor allem Letzteres lässt sich hier aus Sicht meiner Fraktion gut begründen. Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist dann anzunehmen, wenn die Stifter/-in die Stiftung nicht oder mit anderen Regeln errichtet hätte, wenn sie eher die eingetretene Änderung der Verhältnisse vorausgesehen hätte. In ihrer Regierungserklärung vom 5. April 2022 räumte die Ministerpräsidentin ein, ich zitiere: „Mit dem heutigen Wissen waren das Festhalten an Nord Stream 2 und die Einrichtung der Klima- und Umweltschutzstiftung ein Fehler – ein Fehler, den auch ich gemacht habe.“ Zitatende. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Klarer kann man eine wesentliche Änderung der Verhältnisse kaum in Worte fassen. Danach ist die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ rechtskonform auflösbar. Das habe ich hier auch schon mehrfach so oder so ähnlich dargestellt. Den Antrag der AfD-Fraktion lehnen wir daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
