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Horst Förster

AfD 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Und wiederum müssen wir uns mit der Stiftung befassen. Seit 20 Monaten, (René Domke, FDP: Müssen?! – Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Müssen wir nicht.) seit 20 Monaten führt der Landtag eine Scheindebatte auf der Grundlage eines Auflösungsbeschlusses, von dem er längst weiß, dass er nicht umsetzbar ist. Es ist an der Zeit, diese Debatte endgültig zu beenden. Zur Erinnerung: Die Stiftung wurde gegründet, um die völkerrechtswidrigen US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 zu umgehen, Sanktionen eines mit uns verbündeten und befreundeten Staates gegen ein national und europarechtlich abgesegnetes Projekt, mit dem langfristig die Energieversorgung Deutschlands gesichert werden sollte, eine Stiftung, die vom Landtag einstimmig abgesegnet und von der Stiftungsaufsicht genehmigt wurde. Mittels eines satzungsgemäß vorgesehenen wirtschaftlichen Nebenbetriebs der Stiftung gelang es, Nord Stream 2 zu Ende zu bauen. Ohne die Stiftung wäre das Milliardenprojekt bereits damals und nicht erst mit dem Anschlag in der Ostsee versenkt worden. Dann kam der russische Einmarsch in die Ukraine und damit die Wende in der Energiepolitik und im Umgang mit Russland. Die Stiftung stellte die Zusammenarbeit mit Nord Stream 2 ein und wickelte den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab. Sie nahm ferner eine Satzungsänderung vor, mit der jeder Bezug zu Nord Stream 2 gestrichen wurde. Die Stiftung konzentriert sich seitdem allein auf ihren satzungsgemäßen Kernbereich des Natur- und Umweltschutzes. Nehmen Sie diese Fakten bitte zur Kenntnis! Gleichwohl wird die Stiftung wegen ihrer früheren Zusammenarbeit mit Nord Stream 2 weiter massiv angegriffen und immer wieder ihre Auflösung gefordert. Und dafür gibt es keine tragfähigen Gründe. Meine Damen und Herren, eine Stiftung hat Ewigkeitscharakter. Selbst der Stifter kann sie nicht auflösen. Über sie wacht die staatliche Stiftungsaufsicht. Eine Auflösung ist nur möglich, wenn der Stiftungszweck dauerhaft nicht mehr erfüllt werden kann. Das ist keine Meinung, das ist Gesetz. Eine Auflösung aus politischen Gründen ist schlechthin ausgeschlossen. Die Landesregierung hat durch ihren Innenminister hier im Landtag erklärt, die Auflösung nicht weiter betreiben zu wollen, weil dabei mit einem jahrelangen Rechtsstreit zu rechnen sei. Diese Erklärung wäre ausreichend, wenn die Debatte damit beendet wäre. Das ist sie aber nicht, der Feldzug gegen die Stiftung wird weiter fortgesetzt. Der Innenminister, sonst ein Mann der klaren Worte, kann sich mit seiner halbherzigen Erklärung nicht aus der Verantwortung stehlen. Er hat dem Landtag zu erklären, was die Überprüfung der Auflösbarkeit der Stiftung in seinem Ministerium konkret ergeben hat. Ich möchte von diesem Minister hören, ob er eine rechtskonforme Auflösung der Stiftung für möglich hält oder nicht und, wenn ja, wie er das begründen will. Wie bereits gesagt, eine Auflösung kommt nur in Betracht, wenn der Stiftungszweck, hier Klima- und Umweltschutz dauerhaft nicht mehr erfüllt werden kann. Wie aber soll das begründet werden, wenn die Stiftungsaufsicht in Gestalt der Justizministerin genau diese Erfüllung des Stiftungszwecks, den die Stiftung in ihren Jahresberichten nachweisen muss, für die Jahre 2021 und 2022 bestätigt hat? Diesen Widerspruch kann weder die Landesregierung noch irgendein Beauftragter auflösen. Meine Damen und Herren, im Grunde wissen inzwischen alle, dass eine rechtskonforme Auflösung der Stiftung nicht möglich ist. Allerdings hat der Landtag seine Uneinsichtigkeit von Debatte zu Debatte trotz offenkundig fehlender Argumente gesteigert. Damit ist nicht mehr die Stiftung, sondern der Landtag selbst zum Problem geworden, denn der Landtag führt die Scheindebatte über eine Auflösung weiter und hat nicht den Mut, sich von seinem Auflösungsbeschluss, von seiner im Auflösungsbeschluss vom 1. März 2022 verkörperten Fehleinschätzung zu verabschieden und die Stiftung endlich in Ruhe zu lassen. Die zwischen Landesregierung und Stiftungsvorstand im Mai 2022 geschlossene Rücktrittsvereinbarung war ein weiterer Akt einer krassen Fehleinschätzung, denn die Ministerpräsidentin ging vermutlich schlecht beraten davon aus, die Stiftung durch Einsetzung eines sogenannten Auflösungsvorstands auflösen zu können. Dass auch ein neuer Vorstand an Recht und Gesetz gebunden bleibt und da eine Auflösung nur beschließen kann, wenn diese rechtskonform möglich ist, also an den fehlenden Voraussetzungen überhaupt nichts ändern kann, scheint dabei keine Rolle gespielt zu haben. Eine rechtlich miserable Einschätzung und eine politische Instinktlosigkeit ersten Ranges! Nach der letzten Debatte im Juni dieses Jahres kamen keine Argumente etwa zur Auflösung, sondern die Landtagspräsidentin präsentierte ihre neue Idee, einen Beauftragten zu bestellen, um doch noch zu einer einvernehmlichen Auflösung zu gelangen. Nach langer Suche ist sie mit einem Rechtsanwalt in Hamburg fündig geworden, der sich im Stiftungsrecht besonders gut auskennen soll und mit der ersten Abschlagsrechnung bereits über 27.600 Euro erhalten hat. Um sich über die Auflösbarkeit der Stiftung eine Meinung zu bilden, bedarf es allerdings keinerlei Spezialkenntnisse im Stiftungsrecht. Dazu reichen Grundkenntnisse und die Fähigkeit, ein Gesetz lesen zu können, vollkommen aus. Und damit hat der Landtag im Umgang mit der Stiftung ein ganz neues Problem, nämlich das der Steuerverschwendung. Daran, dass unser Innenminister Pegel – selbst Jurist und als Satzungsverfasser quasi Geburtshelfer der Stiftung – selbst in der Lage ist, sich eine zutreffende Meinung über die Auflösbarkeit der Stiftung zu bilden, daran, werte Abgeordnete, kann es keine Zweifel geben. Zudem stehen dem Minister die Juristen seines eigenen und des Justizministeriums zur Seite. Die Beauftragung eines externen Rechtsanwalts ist vollkommen überflüssig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Man muss sich das mal zu Gemüte führen: Da ist ein Minister, der selbst Fachjurist ist, ein ganzer Stab von Juristen in zwei Ministerien, und wir diskutieren seit Monaten hier oder inzwischen noch viel länger über die Auflösbarkeit der Stiftung und eines damals kurzsichtig und voreilig getroffenen Beschlusses. (René Domke, FDP: Dann hören Sie doch auf damit! Sie diskutieren ja!) Und es fehlt der Mut, sich endlich zu korrigieren. Eine Steuerverschwendung liegt auch deshalb vor, weil die Mandatierung eines Rechtsanwalts in dieser Sache gleichermaßen sinnlos wie aussichtslos ist, und zwar ganz offensichtlich, denn die Bestellung eines Beauftragten beruht auf dem fundamentalen Irrtum, die Auflösung der Stiftung könne in irgendeiner Weise mit dem Vorstand ausgehandelt werden. Eine Auflösung ist, um es zum x-ten Mal zu wiederholen, nur möglich, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Und diese liegen nun einmal nicht vor und sind auch nicht verhandelbar. Der Vorstand dürfte, selbst wenn er es wollte, mit dem Beauftragten keine Auflösung aushandeln. Die Auflösungsdebatte und überhaupt die Frage, wie mit der Stiftung umzugehen ist, regeln sich nicht von alleine. Die Debatte wurde durch die Bestellung eines Beauftragten und Reaktionen aus der Opposition neu entfacht. Zudem hält die Bildungsministerin an ihrer unsäglichen Ächtung der Stiftung fest, indem sie den Schulen jegliche Zusammenarbeit mit der Stiftung untersagt hat. Das ist eine allein politisch motivierte Willkürmaßnahme, für die es auch moralisch keine Rechtfertigung gibt und die umgehend aufzuheben ist. Hier wird schlicht und einfach das Recht von der Politik untergepflügt. In diesem Zusammenhang wird gern auf die 20 Millionen verwiesen, die die Stiftung von der Nord Stream 2-AG für ihre Klima- und Umweltarbeit erhalten hat. Wieso macht dies die Projekte der Stiftung, die übrigens in der Gemeinsamen Erklärung vom Mai 2022, die Sie sich mal in Ruhe durchlesen sollten, hochgelobt werden, schlecht? Welche Scheinheiligkeit, wo doch bei Nord Stream 1 ebenfalls Millionen an zwei andere Umweltstiftungen gingen, die in grüner Hand sind und nicht angetastet wurden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so!) wo doch das Geld in allen Fällen letztlich von Gazprom kam! Der Landtag ist auf dem besten Wege, sich hier mehr und mehr in einer Sackgasse zu verrennen, aus der herauszukommen immer schwieriger wird. Dabei könnte eine Korrektur gesichtswahrend darauf gestützt werden, dass sich die Verhältnisse durch die Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und die Satzungsänderung geändert haben und inzwischen die Stiftungsaufsicht – ich sagte es bereits – in Gestalt der Justizministerin die Erfüllung des Stiftungszwecks mehrfach bestätigt hat. Meine Damen und Herren, Sie können sich natürlich weiter rechtsblind verhalten und weiter irgendwo herumstochern, doch noch Auflösungsgründe zu finden, und Sie können dann unseren Antrag ablehnen. Dabei sollten Sie aber bedenken, dass es längst nicht mehr allein um die Stiftung geht. Inzwischen geht es aufgrund des beispiellosen Taktierens und Lavierens in dieser Sache auch um die Glaubwürdigkeit dieses Landtags und damit eines jeden Abgeordneten. Mit jedem weiteren Tag des Hinhaltens und Aussitzens und des Drückens vor einer Entscheidung und jetzt auch noch des Verschwendens von Steuergeldern wird die Sache nur noch schlimmer. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich beantrage deshalb die namentliche Abstimmung. (Nikolaus Kramer, AfD: Jawoll!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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