Daniel Peters
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gratuliere ich Herrn Damm auch zu einer anderen Entscheidung, die heute ein hohes Gericht getroffen hat, um für mehr Transparenz hier auch zu sorgen in der Landespolitik, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP – Horst Förster, AfD: Uns auch gratulieren, Herr Peters!) Aber ich hätte ihm auch gratuliert zu diesem Antrag, aber ich glaube, dass die Grundlage des Antrages sich ein Stück weit verändert hat, denn es ist, ja, richtig wäre es gewesen, das, was im Antrag steht, dass die Bauzeitenbeschränkung, die ja aufgehoben wurde durch das Bergamt, dass das rückgängig gemacht werden soll. Aber das wird ja nach unserer Kenntnis gar nicht mehr begehrt seitens des Vorhabenträgers GASCADE, sondern sie wollen ja auf die Verfüllung des Rohrgrabens verzichten und auch ohne – das hatten Sie erwähnt –, auch ohne dessen eine Inbetriebnahme genehmigt wissen. Meine Damen und Herren, ich finde, darüber kann man diskutieren, und ich hätte mir gewünscht, dass Sie vielleicht an der einen oder anderen Stelle einen Änderungsantrag gestellt hätten und vor allem den Punkt, auf den Sie zum Schluss eingegangen sind, den vielleicht auch in den Forderungsteil gehoben hätten. Und da geht es nämlich um die sogenannte Verklappung dieser Bausedimente in der sogenannten Sassnitzer Rinne, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn das halte ich für einen durchaus hinterfragenswerten Punkt, meine Damen und Herren. Nach unserer Kenntnis ist es eben so, dass dieses Bodenmaterial in der Sassnitzer Rinne verklappt wird und eine Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung – Klammer auf, Bund, Klammer zu – hier bis Ende 2023 vorliegt. Und das wird aber trotzdem … Und das wäre eine meiner Fragen, deswegen sage ich schon jetzt, wäre das ein Punkt, den wir vielleicht auch noch mal im Ausschuss beleuchten sollten, dass wir hier noch mal einige Nachfragen stellen. Und deswegen ist die Frage: Findet die Verklappung auch weiterhin statt? Findet sie jetzt auch gegenwärtig statt, auch im Jahre 2024, obwohl nur eine Genehmigung bis Ende 23 vorgelegen haben soll? Wird da tatsächlich dann auch der Heringsschutz an der Stelle berücksichtigt, meine Damen und Herren? Und warum hat man insgesamt auch den Rat – und das hat Kollege Damm sehr klug herausgearbeitet – des Thünen-Instituts hier nicht stärker berücksichtigt im gesamten Genehmigungsverfahren? Denn die sagen ja sehr deutlich, sehr deutlich, dass das negative Auswirkungen hat auf die Heringsbestände, wenn diese Verklappung an der Stelle auch weiterhin stattfindet. Und deswegen sind das Fragen, zu denen ich um Antwort, auch im Vorfeld des Tagesordnungspunktes gebeten hatte. Und unsere Referentin hatte sich auch die Mühe gemacht, beim Wirtschaftsministerium hierzu Fragen zu stellen, aber leider wurde darauf verwiesen, das könne nicht beantwortet werden, auch mit dem Hinweis, dass wir ja in der Opposition seien. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Meine Damen und Herren, aus dieser Gemengelage heraus sage ich ganz deutlich: Wir sollten hier Aufklärungsarbeit betreiben, und ich wäre dafür, dass wir diesen Antrag dann noch mal im Wirtschafts-, aber auch im Umweltausschuss beraten sollen. Und deswegen würde ich schon mal eine Überweisung beantragen wollen an der Stelle. Ich komme aber noch mal insgesamt zu der Frage: Ist dieses Terminal – und ich rede jetzt ganz bewusst davon –, sind diese Überkapazitäten, die hier produziert werden, tatsächlich notwendig? Ist diese Infrastruktur in Mukran tatsächlich notwendig? Und wenn Sie sich anschauen, wie das Gas in Lubmin, wie viel Gas eigentlich geplant war, dort angelandet werden soll, war ja die Kapazität von fünf Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr. Und jetzt wissen wir, meine Damen und Herren, dass maximal ein Fünftel in einem Zeitraum von einem Jahr dann tatsächlich dort angelandet wurde. Und da ist doch die berechtigte Frage, nicht nur der Touristiker und der Umweltschützer auf der Insel Rügen, sondern offensichtlich – und Sie haben die Umfragen ja in der „Ostsee-Zeitung“ mitverfolgt – ist die Frage: Warum ist es dann an der Stelle noch notwendig? Und ja, nun könnte man sagen, was hat die Landesregierung damit zu tun, das ist doch ein Bundesvorhaben. Ja, diese Bitte habe ich ja damals schon immer mal wieder geäußert, dass die GRÜNEN das vielleicht auch innerhalb der eigenen Partei noch mal stärker diskutieren, hab mich ja dann auch davon überzeugen lassen, dass das offensichtlich passiert, aber Herr Habeck sich da einfach versucht durchzusetzen, vielleicht ist es auch der Bundeskanzler, es soll ja ganz besondere Verbindungen geben zum Vorhabenträger, zumindest was man so in den Medien liest. Aber für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ist doch die Frage zu stellen: Wie gehen wir damit um? Und welche Position verfolgen wir? Und ich kann nicht erkennen, dass es hier eine klare Ablehnung dieser Landesregierung gegeben hat zu diesem LNG-Vorhaben. Also ja, Minister Backhaus, unser Umweltminister, hat jetzt auch gerade kürzlich wieder im Ausschuss Bedenken angemeldet, hat dann aber auf das federführende Wirtschaftsministerium verwiesen – so soll es wohl im Agrarausschuss gewesen sein, meine Damen und Herren, ich selbst war nicht anwesend, aber habe mir das so berichten lassen – und sagt jetzt auch noch, dass das ganze Genehmigungsverfahren offensichtlich noch mal angeschaut werden muss. Ja gut, aber auf der anderen Seite haben wir dann einen Wirtschaftsminister, der ja durchaus – so verstehe ich ihn – Mukran als den adäquaten Standort bezeichnet und auch mit Kompensationen des Bundes ja hier argumentiert hat, die es gegeben haben soll. Auch darüber haben wir hier schon mehrfach gesprochen. Aus unserer Sicht war das und ist das keine Kompensation, wenn man Entscheidungen aus dem Jahre 2016 einer Vorgängerregierung hier als Erfolg verkauft. Und deswegen kommen wir zu dem wesentlichen Punkt: Wie gehen wir mit den Menschen, die dort demonstrieren und die das offensichtlich mehrheitlich ablehnen, eigentlich um? Und ich vernehme, wenn wir auf der Insel sind, eigentlich hier eine sehr klare – und ich bin jetzt noch einmal vorsichtig – Erbostheit darüber, wie die Menschen – und jetzt komme ich, werde ich noch einmal deutlicher – eigentlich auch verschaukelt werden. Dort gab es ganz, ganz viele große Runden, Minister Habeck hat sich auch die Zeit genommen, ist da zweimal hingefahren, aber dann wurde mit Gasmangellage immer wieder argumentiert. Und jetzt wissen wir, es gibt keine Gasmangellage. Und das, was die Bundesnetzagentur dort herausschält und an Argumenten präsentiert, wann eine Gasmangellage eintreten könnte, ja, meine Damen und Herren, das ist so utopisch, dass das einfach jedweder Grundlage entbehrt. Und deswegen sage ich ganz deutlich, es ist doch klar, dieses LNG-Vorhaben wird nicht benötigt. Ich finde es gut, dass die Landes-GRÜNEN das hier auch deutlich sagen und auch selbstkritisch offenkundig in der eigenen Partei ansprechen. Leider findet es kein Gehör, aber ich sage auch deutlich, mich würden schon die Hintergründe interessieren, warum mit aller Macht dieses Vorhaben durchgedrückt werden muss. Und da werden wir wahrscheinlich erst schlauer, wenn man einmal in die Akten schauen wird und vielleicht auch sich noch mal ganz bewusst die Rolle des Bundeskanzlers ansieht. Ich glaube, dass das besondere Verhältnis, was der Bundeskanzler dort zum Vorhabenträger hat, irgendwann einmal aufgedeckt wird. Und vielleicht sind wir dann alle miteinander schlauer. Ich sage ganz klar für unsere Fraktion, dass wir diesen Antrag noch mal in den beiden Ausschüssen diskutieren sollten. Aber hier kann es erst mal, wenn das nicht der Fall ist, keine Zustimmung geben, weil aus unserer Sicht gibt es eine neue Sachgrundlage, der Vorhabenträger begehrt anderes, und deswegen würden wir das dann ablehnen. Wir unterstützen Sie aber klar in der Haltung, dass es dieses LNG-Vorhaben vor der Küste Mukrans, vor Rügens nicht braucht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
