Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Damm, vielen Dank für die salzigen Heringe! Ich stelle allerdings fest, sie sind in Emmerich, Nordrhein-Westfalen, am Rhein, hergestellt. Ob die Heringe es bis dahin geschafft haben, kann ich nicht beurteilen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus Transparenzgründen muss ich Sie allerdings gleich noch mal fragen, was das gekostet hat und ob ich als Mitglied der Regierung das wirklich annehmen darf. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, ein ernstes Thema! Und wir haben ja viele aufgeregte Debatten zu diesem Thema schon hinter uns, und deswegen werde ich jetzt einmal versuchen, das so nüchtern wie möglich einzuordnen, worum es hier geht. Übrigens, Mukran ist kein Seebad – das nur am Rande, weil ich das heute schon zweimal gehört habe. Ihr Antrag, der der GRÜNEN, geht vornehmlich darum, den heimischen Hering zu schützen. Und das ist das gemeinsame Anliegen, das auch die Landesregierung hat. Daran kann es keinen Zweifel geben. Wir wissen alle, dass es dem Hering nicht gut geht. Dafür gibt es viele Gründe, das kennen wir, mit Überfischung, Klimawandel, Nährstoffeinträge in die Ostsee, das muss ich nicht weiter erläutern. Und wir sind auch froh, dass wir mit dem Thünen-Institut direkt die Expertise vor Ort haben, die das alles beurteilen kann. Nun muss man allerdings darauf hinweisen, worum geht es in diesem Verfahren, das Sie hier kurz benannt haben. In der Tat, die Pipeline ist fertig. Sie ist verschweißt worden, und das haben wir auch nie anders bestritten. Das, worum es hier in diesem konkreten Fall geht, bei den Bauarbeiten, sind sogenannte Ausgleichsmaßnahmen – und jetzt kommt der erste Widerspruch – zum Schutz von Natura-2000-Gebieten, die eben auch dazu beitragen, den Hering zu schützen. Ich will es nur an der Stelle ganz nüchtern feststellen. Und was das Bergamt gemacht hat in dem Verfahren, ist, dass es zunächst mal – und das finde ich gut – gebeten hat, dass die verschiedenen Interessenvertreter dann auch zusammenkommen, auf der einen Seite der Vorhabenträger GASCADE, zum anderen das Thünen-Institut, die verschiedenen Behörden im Umweltbereich, um gemeinsam darüber zu sprechen, unter welchen Bedingungen – Schutz des Herings an erster Stelle – kann man diese Verfüllarbeiten, von denen Sie zu Recht gesprochen haben, eigentlich noch durchführen, kann man das überhaupt, kann man das durchführen. So, und dann ist ein sogenanntes Monitoring vereinbart worden. Ich will das ganz kurz sagen, dabei werden Temperaturen gemessen. Wenn die Wassertemperatur höher als 3,5 Grad ist für zwei Tage, dann geht man davon aus, dass dann die Heringslaichzeit und der Beginn der Heringswanderung begonnen haben. Dann hat man vereinbart, dass man 50 Heringe in drei sogenannten Hols einfängt, diese Heringe untersucht, alle 30 Minuten die Heringe sozusagen einsammelt, und wenn sie dann untersucht werden, ob sie geschlechtsreif sind – das sogenannte Reifestadium 5, fragen Sie mich bitte nicht danach, was das im Konkreten bedeutet –, dann kann festgestellt werden, sind die Bedingungen, hat die Heringslaichzeit begonnen oder nicht, und dann wird sofort mit den Arbeiten aufgehört. Das war ein gemeinsames Ergebnis von GASCADE mit dem, … (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein.) Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Herr Damm. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist glatt gelogen.) … mit dem Thünen-Institut und den Umweltbehörden. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gelogen.) So, und das Ganze kann man natürlich vor Gericht überprüfen lassen, es ist ja ein rechtsstaatliches Genehmigungsverfahren. Das Gericht hat darum gebeten, zunächst einmal von den Bauarbeiten abzusehen. Das ist durchaus üblich, wenn Sie sich in der Sache noch mal schlaumachen wollen und schnell entscheiden werden, dann macht man das und alle Beteiligten halten sich daran. Bisher ist keine Entscheidung ergangen, das heißt, die Arbeiten ruhen. Das einfach noch mal zur Klarstellung. Und ich finde es schon grenzwertig, um das vorsichtig zu formulieren, in einem rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahren dann den zuständigen Minister aufzufordern, das Ganze rückgängig zu machen. Nichts anderes steht in dem Antrag drin. Selbstverständlich überprüfen wir regelmäßig das Verhalten der uns zugeordneten Behörden, hier das Bergamt Stralsund, ob sie das, was sie tun, dann auch entsprechend der Rechtsstaatlichkeit tun. Das tun sie, also gibt es für mich keine Veranlassung, eine solche Entscheidung zurückzunehmen, um das noch mal deutlich zu sagen. Letzte Bemerkung, weil Sie ja auf das Thema Gasmangellage eingegangen sind – auch das ist etwas, was uns ja hier mehrfach beschäftigt hat –, wir haben immer gesagt als Land, das kann nur der Bund beurteilen. Das letzte Schreiben dazu aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium auf Abteilungsleiterebene hat uns ereilt Ende letzten Jahres auf nochmalige Nachfrage, dass aus Sicht der Bundesregierung diese Anlandung von LNG am Standort Mukran benötigt wird. Ich kann das jetzt nur so wiedergeben. Und im Übrigen will ich darauf hinweisen, weil Sie gesagt haben, keine klare Position, ich habe bereits im März an dieser Stelle im Landtag darauf hingewiesen, wenn ein solches LNG-Terminal kommen sollte, dann ist aus meiner Sicht der Standort Mukran der richtige, weil – und jetzt bitte ich noch einmal, das dann entsprechend mitzunehmen – wenn wir an die Zukunft denken, an die Zukunft mit Wasserstoff, dann ist genau der Standort der richtige, um über die Pipeline nach Lubmin dann Wasserstoff zu transportieren. Und auch darüber sollten wir noch nachdenken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
