Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP stellt die steile These auf, dass Sondervermögen zu Intransparenz führen würden, gar zu Schattenhaushalten ihren Beitrag leisten würden. Das sehe ich nicht so und will das hier begründen. Erstens. Die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern sieht in Artikel 61 Absatz 1 Satz 2 Sondervermögen explizit als Gestaltungsmöglichkeit vor. Das ist nicht in allen Landesverfassungen der Fall, aber bei uns. Zweitens. Sondervermögen sind abgesonderte Teile des Landesvermögens, die ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Landes bestimmt sind. Sie werden eingesetzt, wenn es für eine einzelne Aufgabe notwendig ist, überjährig eine gewisse Summe des Geldes zur Verfügung zu stellen. Sie dienen zur Planungssicherheit weiterer Beteiligter und fördern damit auch insbesondere private Investitionen. Herr Domke, etwas, was ansonsten die FDP gut findet. Das ist auf jeden Fall keine Symbolpolitik, wie Sie gesagt haben. (Zuruf von René Domke, FDP) Drittens. Die Gründung eines Sondervermögens führt zu einer höheren Transparenz – im Gegenteil zu Ihrer These –, (René Domke, FDP: Aha!) wie viel Geld für eine bestimmte Aufgabe, für diese bestimmte Aufgabe über die Jahre zur Verfügung steht. Sie macht damit auch deutlich, was davon jetzt die jetzige Regierung meint, und nicht, wenn die Aufgabe eingegangen wird, sie späteren Regierungen mitgibt, aber die Finanzierung nicht mitgibt. Also man muss es mal schon auch sich klarmachen: – Mit jeder Haushaltsaufstellung sind die Wirtschaftspläne der Sondervermögen dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt – sehr hohe Transparenz. – Zudem wird die konkrete Abrechnung der Sondervermögen und der Vermögensstand der Sondervermögen in der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung nach Jahren getrennt dargestellt – hohe Transparenz. – Sowohl die zusammengefasste Haushaltsrechnung als auch die Wirtschaftspläne werden bereits jetzt auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlicht und sind darüber hinaus in der Parlamentsdatenbank zu finden – hohe Transparenz. Also, statt Schattenhaushalten Transparenz und Planungssicherheit für die Betroffenen bei solchen Themen, die überjährig wichtig sind fürs Land. Jetzt zu Ihrer These, das Land würde nichts machen und wir würden am schlechtesten dastehen. Es stimmt nicht, Herr Domke, es stimmt nicht, dass das Land die meisten Sondervermögen hat. Niedersachsen hat mehr, andere haben ähnlich viele, wenn man insgesamt die Situation sich betrachtet. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich habe gesagt „Niedersachsen“. (René Domke, FDP: Ich habe andere Daten.) Ja, dann können Sie mir die ja mal zeigen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Insgesamt, wenn man noch öffentliche Unternehmen und anderes dazuzählt, also die Zahl der Extrahaushalte, hat Mecklenburg-Vorpommern sogar vergleichsweise wenige Extrahaushalte. Aber wie sieht es mit der Empirie aus in dieser Legislaturperiode? Da bin ich für zuständig. (Torsten Renz, CDU: Nee, nee, in der letzten haben Sie auch mitgewirkt als Chef der Staatskanzlei.) Also wir hatten im Jahr 2021 noch 24 Sondervermögen und haben den Plan, in den nächsten Jahren 24 Sondervermögen auf 19 Sondervermögen zu verringern. Erstens, das Sondervermögen „Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ wurde bereits im Jahr 2021 aufgelöst. Zweitens, der „Zukunftsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ wurde bereits in dieser Legislaturperiode aufgelöst. Drittens geht es um die Vorsorge für zukünftige Beamtenpensionen. Da soll es eine Reduzierung von zwei Sondervermögen auf eines geben, nämlich das Vermögen der Versorgungsrücklage soll aufgehen – rückwirkend zum 31.12.2023 – in den „Versorgungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“. Und hier kann ich mal sehr schön exemplarisch darstellen, warum solche Vermögen für unser Land auch wichtig sind und überjährig auch von Relevanz sind, übrigens auch gerade für zukünftige Regierungen. Es geht hier um den Vermögensaufbau für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die seit dem Jahr 2024 zu Beamten ernannt worden sind. Es geht also hier um nachhaltige Finanzierung. Es geht durch die Zusammenführung der beiden Fonds um Verwaltungsvereinfachung und auch die Chance, zusätzliche Beamtenjahrgänge in das System aufzunehmen. Wesentlicher Vorteil ist, dass Versorgungsaufwendungen als Teil der Personalkosten transparent gemacht werden und sie der Periode zugeordnet werden, in der sie tatsächlich verursacht werden, und nicht später, wenn sie irgendwann Ende der 20er- oder in den 30er-Jahren anfallen. (Thomas Krüger, SPD: So ist es, ganz wichtig.) Wir geben den zukünftigen Regierungen ein Vermögen mit, um diesen Lasten, die in der Zukunft eintreten, gerecht zu werden. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das ist doch gut, meine Damen und Herren, oder?! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Genau! – Zuruf von René Domke, FDP) Ja, ich sage ja nicht, dass es keinen Reformbedarf gibt. (René Domke, FDP: Das hätte ich gerne von Ihnen gehört.) Noch mal, wir reduzieren dort, wo es sinnvoll ist und richtig ist. So, wir werden viertens den MV-Schutzfonds abwickeln. Wir hatten das schon gesagt. Und noch mal, wir ziehen die Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil. Die SPD-geführte Landesregierung – ich kann es nur noch mal wiederholen – will dieses Jahr 415 Millionen Schulden einsparen. Die CDUgeführte Landesregierung Sachsen-Anhalts will noch mal 630 Millionen Euro mit genau der Corona-Begründung aufnehmen. Bitte, meine Damen und Herren von der CDU, erklären Sie mir das! Ich kann es nicht erklären. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – Zuruf von Harry Glawe, CDU) So, im Fazit – wir wollen außerdem noch den Strategiefonds bis Ende nächsten Jahres, nee, bis Ende dieses Jahres abwickeln –, im Fazit reduzieren wir die Zahl der Sondervermögen von 24 auf 19, also um 20 Prozent. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Lieber Herr Renz, ich bin schon über der Zeit, ja.
