René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 – damals war es eben zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 – hat gewissermaßen eine neue Zeit oder auch einen Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik in ganz Deutschland eingeleitet. Ich weiß nicht, wie Sie das Urteil aufgenommen haben, aber unsere Fraktion hat für sich wesentliche Schwerpunkte erkannt, wesentliche Prinzipien abgeleitet. Die Schuldenbremse wurde eindeutig gestärkt. Der Veranlassungszusammenhang zwischen einer notlagenbedingten Kreditaufnahme und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen muss ausreichend begründet sein, das ist das eine. Das Zweite ist, die zeitliche Entkopplung der Feststellung einer Notlage von dem tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigung widerspricht den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Und es ist auch etwas Weiteres herauszulesen, und das befasst sich auch noch mal konkret – nicht nur – mit notlagenbedingten Kreditaufnahmen, sondern es geht auch noch mal darum, dass die Haushaltsgrundsätze von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit gestärkt wurden. Und da sind wir in einem Bereich, der auch wiederholt der Schwerpunkt der Prüfung des Landesrechnungshofes war und wo auch regelmäßig Feststellungen ergehen. Und das sollte unseres Erachtens wirklich auch als Auftrag verstanden werden, die Haushaltspolitik wieder mehr an den Maßstäben der Sachlichkeit und Transparenz auszurichten und weniger an symbolpolitischen Erwägungen. Meine Damen und Herren, Bund und Länder haben in der Vergangenheit – und das geht quer durch alle Parteien, da will ich niemanden ausnehmen, auch niemanden schonen, geht durch alle Parteien – immer mehr Extrahaushalte und anderweitige Finanzierungskonstruktionen abseits der eigentlichen Kernhaushalte geschaffen. Aber es hat eine Gefahr, es hat eine Gefahr, nämlich a) die Bürgerinnen und Bürger verstehen nicht mehr, weil es undurchsichtiger wird, was mit ihren Steuergeldern passiert. Und auch im Parlament und in den Ausschüssen habe ich regelmäßig den Eindruck, dass eigentlich nicht mehr allen wirklich klar ist, welche Zusammenhänge eigentlich zwischen Sondervermögen, Kernhaushalten und so weiter bestehen, welche Finanzströme untereinander welche Bedeutung haben. Ich finde das höchst bedenklich, und wir müssen auch damit aufhören, immer mehr sachpolitische Spielereien – ich überspitze es jetzt mal – in immer unübersichtlicheren, in einem immer unübersichtlicheren Finanzwesen des Landes abzubilden. Da gehört es einfach nicht hin. Der Landesrechnungshof hat zum Beispiel festgestellt für 2021, dass Kassenbestände für vier Sondervermögen und revolvierende Fonds von Dritten – das muss man sich mal reinziehen, von Dritten – außerhalb der Bücher des Landes geführt werden. Die Guthaben liegen auf Konten Dritter, teilweise auf Treuhandkonten. Und ich schließe mich dem Landesrechnungshof in der Kritik an. Das verstößt wirklich, das verstößt wirklich gegen die Grundsätze der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit, auch der Vollständigkeit. Wir haben in der Kameralistik, denn wir haben ja nicht auf Doppik umgestellt, wir haben in der Kameralistik nun mal das Geldflussprinzip, das heißt, die Vermögenswerte des Landes müssen sich auch in den Büchern des Landes wiederfinden lassen. Und nur mal, um zu schauen, welches Ausmaß das schon angenommen hat: Allein 2021 entfielen knapp 30 Millionen Euro Zinsen auf Verbindlichkeiten, die in den Sondervermögen lagen, von insgesamt 195 Millionen Euro Zinsausgaben. Das zeigt ja auch, das zeigt ja auch – mag dem einen oder anderen gar nicht so hoch vorkommen –, dass ein steigender Zins und ein steigendes Zinsrisiko auch in diesen Sondervermögen schlummern. Meine Damen und Herren, das Parlament – und das ist im Grunde das entscheidende Gremium, was die haushaltspolitische Verantwortung trägt und final für die Verteilung der Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich ist – muss einen klaren Überblick behalten. Und ich frage Sie mal: Können Sie überhaupt noch aufzählen, wie viele Sondervermögen wir im Land haben? Ich darf sie … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja. – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ja, ja, Sie sollen sie aufzählen, Sie sollen mir nicht die Zahlen nennen! Ich kann ja mal abfragen: Weiß noch einer, dass es ein Sondervermögen „Grundstock des Landes“ gibt? Sondervermögen Versorgungsrücklage, Sondervermögen Versorgungsfonds, Sondervermögen „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“, … (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Na klar kann man einiges zusammenfassen, trotzdem sind es Sondervermögen und abgekoppelt vom Kernhaushalt. … Sondervermögen „Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop“, Landwirtschafts-Sondervermögen, Sondervermögen „Sanierung ökologischer Altlasten“ und, und, und. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Es gibt zu jedem ein Gesetz. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Zahl ist genannt worden. Wir sind, wir sind nah dran an den Sondervermögen des Bundes. Es gibt kein anderes Bundesland, was so viele Sondervermögen unterhält, wie wir hier in Mecklenburg-Vorpommern. Und, meine Damen und Herren, niemand kann mir erzählen, dass all diese Sondervermögen wirklich geführt werden müssen. Ja, Herr Gundlack nickt, der wird es dann gleich erklären. (Tilo Gundlack, SPD: Ja, das mache ich auch gleich.) Aber ich wiederhole meine Kritik, das entkräftet die Kernhaushalte, das sorgt dafür, dass es intransparent wird. Und, meine Damen und Herren, deswegen dieser Antrag. Es sind nur einige Beispiele, die ich genannt habe, und ich möchte es einfach noch mal zur Diskussion stellen. Es sind inzwischen – ich beziehe mich jetzt mal auch auf das Ende 2021 – 4,5 Milliarden Euro, die da gebunden sind. Das ist ungefähr oder mehr als die Hälfte der insgesamt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben im Kernhaushalt. Das heißt, es ist ja auch ein bestimmtes Haushaltsvolumen, was inzwischen in diesen Sondervermögen steckt. Und deshalb muss hier angesetzt werden. Es muss Klarheit herrschen. Es muss für uns auch als Entscheidungsträger klar sein, was für Risiken wirken da, welche Wechselwirkungen gibt es. Mir ist es noch nicht ganz klar geworden. Und noch mal, auch dem Rechnungshof ist das ein Dorn im Auge. Und wir sollten – angesichts auch des Karlsruher Urteils – darüber reden, nicht nur darüber, wie wir über Notlagen, Kredite und so weiter in der Zukunft diskutieren müssen, sondern wir müssen auch darüber nachdenken, können wir nicht die Sondervermögen wieder zurückführen. Da geht unser Antrag hin, und ich denke, gerade der MV-Schutzfonds hat gezeigt, wie schnell, wie schnell wir selber auch in eine Situation gekommen sind, die verfassungswidrig gewesen wäre oder verfassungswidrig ist. Ich möchte es einfach mal so betonen. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Es ist kein Urteil bei uns angestrengt worden, aber ich denke, jedem ist klar, dass das derselben Problematik folgt, wie auch die andere Entscheidung ausgefallen ist. Denn wir hätten über die Jahre, wir hätten immer einen Verstoß gegen die Jährigkeit und Jährlichkeit gehabt, denn der Begründungszusammenhang, den Begründungszusammenhang habe ich zum Schluss immer weniger feststellen können. Sie wissen, wie wir uns im Finanzausschuss dazu auseinandergesetzt haben. Der Abstand zwischen der Notlage, für die das ursprünglich mal eingeplant war, und der tatsächlichen Inanspruchnahme von Krediten, das war schon teilweise sehr konstruiert. Und ich denke, vieles Versäumte aus der Digitalisierungsstrategie ist einfach in dem Zuge mitgemacht worden. Da hat man versucht, auch Investitionen auszulösen, die man normalerweise hätte im Kernhaushalt und schon viel, viel früher einstellen müssen. Ja, die immer von Ihnen vorgebrachte Äußerung, dass das Land das Urteil nutzen will, um in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit zu schauen – das ist übrigens ein interessanter PR-Aspekt –, damit haben wir es umschifft, das eigene Verhalten, zum Beispiel mit dem MV-Schutzfonds, noch mal nachträglich aufzuarbeiten. Ihre Aussagen, dass Sie eben den Umgang der Landesregierung mit dem MV-Schutzfonds in der Vergangenheit nicht ernsthaft hinterfragen können, weil der Landtag diesen ja beschlossen hat, ich finde, da macht sich die Landesregierung auch einen sehr schlanken Fuß. Natürlich kann man jetzt sagen, der Landtag ist natürlich das Gremium, was auch darüber entschieden hat. Aber ich kenne den Landtag inzwischen so, Regierung legt vor und zumindest der Teil stimmt darüber ab, auch ohne weiteres Hinterfragen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wie bitte?!) Und insofern ist das für mich jetzt kein Argument zu sagen, weil es der Landtag beschlossen hat, müssen wir es nicht hinterfragen. Das ist keine Argumentation. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Zudem spielt es eben auch keine Rolle, wer was wann beschlossen hat. Wenn etwas rechtswidrig ist, ist es rechtswidrig. MV-Schutzfonds müssen wir nicht mehr aufarbeiten in der Form, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) weil es schon in den Kernhaushalt überführt wurde. Aber wir müssen, wir müssen sehr wohl schauen, ob in den anderen Sondervermögen Risiken stecken, ob in den anderen Sondervermögen tatsächlich noch eine Grundlage gegeben ist, das außerhalb des Kernhaushaltes darzustellen. Die Diskussion wünsche ich mir. Das ist der Auftrag, dass die Landesregierung das noch mal begründet durchschaut. Und ich glaube, wenn man da genauer hinschaut, wird man auch einiges feststellen, wo man sagen kann, das geht auch anders, das muss nicht in irgendwelchen Nebenrechnungen und in Ergänzungsrechnungen oder sonst irgendwas durchgeführt werden. Wir werden gleich hören, was die Argumente der Landesregierung sind. Ich bin auch gespannt, wie die Regierungsfraktionen dazu stehen. Ansonsten rechne ich damit, dass wir uns damit noch in vielen, vielen Rechnungshofberichten immer wieder auseinandersetzen müssen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na logisch, ist ja Haushaltsbestandteil.) Ich möchte Klarheit, (Torsten Renz, CDU: Genau!) ich möchte Transparenz – gerade den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber –, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) denn wir sind die Sachwalter der Steuerzahlung, und deswegen so viel Transparenz wie möglich und so wenig Sondervermögen wie nötig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
