Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Beamt/-innen unseres Landes müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu den Grundwerten der parlamentarischen Demokratie im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Die verfassungstreue Pflicht ist prägender Ausdruck des beamtenrechtlichen Treue- und Dienstverhältnisses. Verfassungsfeind/-innen haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leider sehen wir aber Fälle, in denen offenkundige Verfassungsfeind/-innen bei vollen Bezügen unverhältnismäßig lange im öffentlichen Dienst des Landes arbeiten, denn bis zu einer rechtskräftigen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis können in der Praxis mehrere Jahre vergehen. Die drei auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichteten Disziplinarverfahren, über die das Verwaltungsgericht Greifswald in der neueren Zeit zu befinden hatte, dauerten – ich habe es im November auch schon gesagt – zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahre. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Das ist aus Sicht meiner Fraktion zu lang. (Beifall und Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben daher den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes in den Landtag eingebracht mit dem Ziel, Disziplinarverfahren deutlich zu beschleunigen. Erreicht werden soll das dadurch, dass künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, also auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, durch behördliche Verfügung ergehen sollen, natürlich bei vollem Rechtsschutz für die Betroffenen. Die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in die Ausschüsse wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Dort aber hätte genau das stattfinden können, was Sie ja hier fordern, ein Dialog. Stattdessen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stattdessen kündigten die Koalitionsfraktionen vollmundig einen eigenen Antrag an. Doch wer einen großen Wurf erwartet hätte, wird enttäuscht. Der Antrag erscheint mir eher wie der kleinste gemeinsame Nenner von SPD und DIE LINKE hier im Landtag. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und wenn ich mir dann ansehe, was Mitte November, nur zwei Tage, nachdem Rot-Rot die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in die Ausschüsse abgelehnt hatte, im Bundestag beschlossen wurde, dann muss ich sagen, die Koalition im Bund ist deutlich weiter. Die Koalition im Bund ist den Schritt gegangen, vor dem SPD und DIE LINKE hier im Land ganz offensichtlich zurückschrecken. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Koalition im Bund hat eine Novelle des Bundesdisziplinargesetzes beschlossen und das langwierige Verfahren der Disziplinarklage endlich durch entsprechende Befugnisse der Disziplinarbehörden abgelöst. Nun zu dem konkreten Inhalt des Antrags von Rot-Rot: Im Feststellungsteil unter Punkt I ist die Problemanalyse nicht ganz treffsicher. Daraus werden dann im Forderungsteil unter Punkt II nicht wirklich passende Schlussfolgerungen gezogen. Daher ist der Antrag insgesamt leider nicht so stark, wie er hätte sein können. Richtig heißt es unter Punkt I, dass eine strafrechtliche Relevanz von menschenverachtenden oder den Nationalsozialismus verherrlichenden Chatnachrichten häufig aufgrund der fehlenden öffentlichen Außenwirkung verneint werden muss. Unter Punkt II kommt dann folgerichtig die Aufforderung an die Landesregierung, Initiativen auf Bundesebene voranzutreiben, die das Versenden und Teilen von Inhalten, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen würden, als Straftat im Amt ins Strafgesetzbuch aufnehmen wollen. Das ist etwas, was wir Bündnisgrüne unterstützen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann heißt es im Feststellungsteil allerdings weiter, eine rechtssichere Entlassung von Beamt/-innen sei erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe möglich. Das stimmt nicht. Ich finde es wichtig, das hier noch einmal klarzustellen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Der Polizeibeamte, den das Verwaltungsgericht Greifswald mit Urteil vom 24. April 2023 unter anderem wegen rassistischer, ausländerfeindlicher und menschenverachtender Chatnachrichten sowie einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz aus dem Beamtenverhältnis entfernte, war lediglich zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. In der Rechtsprechungsdatenbank finden sich weitere solcher Fälle. Aus der nicht zutreffenden Feststellung, eine rechtssichere Entlassung von Beamtinnen und Beamten wäre erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung von zu einem Jahr Freiheitsstrafe möglich, leiten SPD und DIE LINKE dann die Aufforderung an die Landesregierung ab zu prüfen, inwiefern Beamt/-innen bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu bereits sechs Monaten Freiheitsstrafe aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können, und hierzu eine Reform des Landesdisziplinargesetzes anzustoßen. Das ist nicht zielführend, denn eine entsprechende Vorschrift gibt es im Landesdisziplinargesetz gar nicht. Da müsste man dann schon das Bundesgesetz, das Beamtenstatusgesetz anfassen. Eben, ein Bundesgesetz! Weiter heißt es im Feststellungsteil, parallel laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren würden Disziplinarverfahren deutlich verzögern, weil diese im Falle staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen ruhten. Das stimmt aber auch nur zum Teil. Nach Paragraf 24 Absatz 1 des Landesdisziplinargesetzes muss ein Disziplinarverfahren erst ab Anklageerhebung ausgesetzt werden, also erst dann, wenn das Strafverfahren schon bei Gericht ist. Wenn die Staatsanwaltschaft noch ermittelt, kann das Disziplinarverfahren ausgesetzt werden, aber es muss nicht. Eine Schlussfolgerung im Forderungsteil wird daraus nicht gezogen, obwohl das Ruhen eines Disziplinarverfahrens bei zeitgleichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kein Naturgesetz ist. Die Vorschrift des Paragrafen 24 Absatz 1 Landesdisziplinargesetz könnte locker dahin gehend geändert werden, dass auch nach der Anklageerhebung im Strafverfahren ein parallel laufendes Disziplinarverfahren ausgesetzt werden kann oder eben auch weiterlaufen kann. Weil offenkundige Verfassungsfeind/-innen bei vollen Bezügen unverhältnismäßig lange im öffentlichen Dienst verbleiben, wird der Landesregierung nahegelegt zu prüfen, inwiefern Beamt/-innen bei entsprechenden schwerwiegenden Verstößen per Verfügung vorläufig aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können. Das ergibt jedoch keinen Sinn, da es diese Möglichkeit in Paragraf 40 Absatz 1 des Landesdisziplinargesetzes längst gibt. Würde man hier das Wort „vorläufig“ streichen, käme man aber zu einem sehr sinnvollen Auftrag für die Landesregierung, und zwar den zu prüfen, inwiefern Beamt/-innen bei schwerwiegenden Verstößen nicht nur vorläufig, sondern endgültig per Verfügung aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Wir Bündnisgrüne halten es für genau richtig, die Landesregierung aufzufordern, ihre Bemühungen zu intensivieren, Beamt/-innen, die durch menschen- oder demokratieverachtende Äußerungen und Handlungen in Erscheinung treten, mit den Mitteln der freiheitlichen demokratischen Grundordnung konsequent entgegenzutreten und aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Gut gemeint ist allerdings nicht immer auch gut gemacht. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, kündige schon jetzt an, dass wir uns bei dessen Ablehnung enthalten werden, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
