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Horst Förster

AfD 15.12.2023 Sitzungen 8/71

Ja, vielen Dank! Da fange ich mit dem Letzten an. Natürlich habe ich Ihnen so was überhaupt nicht unterstellt, aber wenn Sie das Vokabular hören in den letzten Monaten oder jetzt schon fast zwei Jahre bald in Talkshows und sonst wo, wo selbst ehrbare Politiker sich gegenüber Russen absolut rassistisch und feindlich äußern, da ist es insbesondere, dass das Vokabular dann auch oft indirekt von der Ukraine übernommen wird. Ich muss das nicht alles wiederholen. Ich habe es doch selbst erlebt, dass ein ganzer Zeitungsartikel darüber schreibt, ob ein Sportler, der seit Jahren in Neubrandenburg immer am Tollensesee-Lauf mitmacht, ob er da mitmachen darf, nur weil er Russe ist. Also das muss ich hier nicht vertiefen, wie sich das nach dem Blickwinkel der Politik ändert. Das Kernproblem haben Sie gar nicht angesprochen. Auch wenn ich alles unterstelle, niemand von uns will Verfassungsfeinde haben. Auf einmal ist es eine große Problematik bei diesen schwammigen Begriffen, wann fängt das an, wo hört das auf, wann ist es noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Da wollen Sie alles wahrscheinlich sehr früh in die Kiste packen, andere sagen, das darf man noch sagen. Also es ist eine sehr fragile Geschichte, die anders als bei Sachen rechtlich schwer zu greifen ist. Dann haben Sie aber die Situation, die habe ich ja versucht an einem Beispiel darzustellen. Ich nehme jetzt den Polizisten in der Einsatzfahrt, der ein rotes Licht übersieht – das habe ich kürzlich selbst erlebt – und dann auf der Kreuzung einen schweren Unfall verursacht, meinetwegen mit einem Toten. Dann hat er eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten, sieben Monaten. Ich würde nicht sagen, dass dieser Mann, wenn das ein bewährter Beamter ist, dass der unbedingt aus dem Dienst komplett entfernt werden muss, dann ist der Automatismus im Übrigen auch schon da. Und im Übrigen kommen Sie doch in die Klemme zu sehen, dass Sie diesen Bereich von Dienstvergehen völlig anders werten – und damit die gesamte gewachsene Rechtsordnung auf den Kopf stellen –, völlig anders werten als andere Dienstvergehen. Dann gibt es Dienstvergehen, die aus Ihrer Sicht so in die Richtung gehen, fremdenfeindlich wie sonst was, und das setzen Sie mal gleich mit verfassungsfeindlich – das ist ja im Grunde das, worüber man lange diskutieren müsste, was ich für eine Todsünde halte –, die kommen ganz schnell raus. Und die anderen …

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