Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich es nach hinten raus vergesse, möchte ich am Anfang noch ein paar Worte zu meinen Vorrednern sagen. Also, Herr Förster, Sie müssen ja damit rechnen, dass wir Sie hier noch zum Genderbeauftragten für Gesetzentwürfe und Anträge machen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD) Das ist ja schon ein Erfolg unserer Politik, dass Sie da jetzt so einen scharfen Blick draufhaben und Ihnen sofort auffällt, (Zuruf von René Domke, FDP) wenn beim Gendern irgendwas vergessen wurde oder nicht ganz optimal gestaltet wurde. Also alle Achtung! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auf der anderen Seite, als Sie hier so um sich gebissen haben und hauptsächlich auf Herrn Noetzel rumgehackt, da kam mir so ein Spruch eines ehemaligen Kollegen in den Sinn, der immer damit begann: „Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht …“. Wie es weitergeht, wissen Sie alle, also das nur mal dazu. Herr Ehlers, Sie sprachen eben davon, dass es hier ein Plagiat ist und dass dieser Antrag sicherlich noch mal vom Minister und seinem Büroleiter korrigiert worden wäre und so was. Also als ich so zurückgedacht habe an unsere gemeinsame Zeit im Bereich Innen unter einer anderen Regierungskoalition, ich habe mal versucht, herauszufinden, ob aus dem Innenbereich ein Antrag von Ihrer Seite kam, der nicht direkt vom Staatssekretär, Büroleiter oder wem auch sonst geschrieben worden wäre. Mir ist da, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) mir ist gar nichts dazu eingefallen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Also von daher immer Vorsicht, man darf die Vergangenheit auch nicht so ganz ausblenden! Und hier von einem Kulturkampf zu reden, also das halte ich auch für ein bisschen abwegig. Also ganz im Gegenteil, Kollege Noetzel hat hier ganz klar Fakten benannt, aufgrund dessen überhaupt dieser Passus in die Koalitionsvereinbarung hineingekommen ist. Und das waren klare, harte Fakten, die das Land insgesamt sehr bewegt haben. Wenn das an Ihnen alles so einfach vorbeigegangen ist und Ihnen das gar nichts ausgemacht hat, was da aufgedeckt wurde und zu welchen Konsequenzen das ja auch schon geführt hat, dann ist das Ihre Sache. Uns ging es da anders. Wir wollen mit diesem Antrag ein klares Signal gegen rechtswidriges Verhalten in der Polizei beziehungsweise von Beschäftigten im öffentlichen Dienst setzen und stellen uns ganz entschieden auf die Seite unserer Verfassung. Für uns ist es nicht tolerierbar, dass Personen, die staatliche Autorität genießen und einen Teil des Gewaltmonopols innehaben, selbst gegen Verfassungsbestimmungen verstoßen. Und noch schlimmer ist es, wenn ihre Verfehlungen vollkommen ohne Folgen bleiben. Der Verbleib solcher Personen in Behörden wie der Polizei trägt dazu bei, das Ansehen des öffentlichen Dienstes insgesamt zu beschädigen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diejenigen, die sie eigentlich schützen wollen, zu untergraben. Diese Personen müssen in letzter Konsequenz in besonders schweren Fällen auch ohne weitere Bezüge aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können. Es betrifft zwar eine sehr kleine Anzahl an Personen, wenn wir von dem jetzigen Wissensstand ausgehen, die da betroffen sind, aber dennoch müssen wir dem einen Riegel vorschieben, um auch Schaden von der großen Mehrheit der Polizisten und Polizistinnen und anderer Beschäftigten im öffentlichen Dienst abzuwenden, die eben fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen und die Tag für Tag auch das Kreuz für uns und alle anderen hinhalten. Ihnen spreche ich auch hier an dieser Stelle meinen aufrichtigen Dank aus! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und klar, natürlich müssten wir die Landesregierung nicht auffordern, ihrer in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Verpflichtungen nachzukommen und ihre Bemühungen zu intensivieren, Beamtinnen und Beamten, die durch eindeutige rassistische, antisemitische, homophobe oder sonstige menschenverachtende und demokratieverachtende Äußerungen und Handlungen in Erscheinung treten, mit den Mitteln der freiheitlichdemokratischen Grundordnung konsequent entgegenzutreten und diese aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Aber wir wollen mit diesem Antrag eben auch darlegen, wie wir die Umsetzung für realisierbar halten, denn wir befinden uns im öffentlichen Dienstrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, da ist eben nun mal vieles zu beachten. Die konkreten Forderungen wurden jetzt mehrfach hier zitiert. Das wiederhole ich nicht. Und ja, es mag auch dauern, bis nicht nur die Verfahren, sondern auch bis diese Bemühungen und bis diese Aufgaben erfüllt sind und wir entsprechend diese Forderungen umgesetzt haben. Gerade das, auch wenn es darum geht, etwas als Straftat ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, auch das ist ein langer Weg, aber es soll ja auch insgesamt langfristig wirken. Und, Frau Oehlrich, Ihr Antrag war noch wesentlich detaillierter und konkreter gefasst, aber das war für uns auch eben das Problem. Es fanden sich sofort Argumente, ihn abzulehnen, in einigen Details eben. Und dann komme ich zu Ihrem Änderungsantrag. Also Punkt 1 werden wir zustimmen, aber die nächsten beiden Punkte sind eben unsere Details, die wir für wichtig halten, die Sie ändern wollen, und denen werden wir nicht zustimmen. Deswegen beantrage ich schon mal hier an dieser Stelle Einzelabstimmung zu den einzelnen Ziffern. Und dann noch ein allerletztes Wort: Herr Förster, Sie haben vorhin den Begriff verwendet, Sie haben behauptet, dass wir plötzlich Herrn Putin oder die Russen als Untermenschen bezeichnen würden. So was käme uns überhaupt gar nicht in den Sinn, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Hören Sie gut zu!) und das weise ich auf das Entschiedenste zurück! Für uns gibt es keine Untermenschen, für uns sind alle Menschen gleich! – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
