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Michael Noetzel

Die Linke 15.12.2023 Sitzungen 8/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir ein Thema anpacken, das in den letzten Jahren sichtbar an Bedeutung gewonnen hat. Diesem Eindruck kann sich keiner verwehren, der entsprechende Medienberichte verfolgt oder hier im Landtag zugehört hat. Erst in der Oktobersitzung debattierten wir einen Gesetzentwurf der GRÜNEN, der mit der vorgeschlagenen Änderung des Disziplinargesetzes einen Teilbereich der vorliegenden Koalitionsinitiative berührte. Und Anfang der Woche konnte man lesen, dass in Sachsen-Anhalt zehn Polizeischülerinnen und Polizeischüler entlassen worden sind wegen teils wirklich widerlicher misogyner und rassistischer Chats. Insofern können wir nahtlos an bereits Gesagtes anknüpfen. Ich hatte unseren Antrag ja bereits angekündigt. Meine Damen und Herren, in der Ziffer 500 des Koalitionsvertrages haben wir eine Feststellung getroffen, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Koalitionspartner bekräftigen ausdrücklich die Vorbildfunktion und Verpflichtung aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Verfassungsfeinde müssen aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden.“ Diese Selbstverständlichkeit wurde in der jüngeren Vergangenheit leider immer wieder von der Realität eingeholt. „NSU 2.0“, „Hannibal“, Uniter belegen auf erschütternde Weise, dass Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Demokratie und Grundrechten nicht für alle Beamtinnen und Beamte die höchste Handlungsmaxime darstellen. Hier im Land war es die Enttarnung des „Nordkreuz“- Netzwerkes, die nicht wenige im August 2017 in Schockstarre versetzte, für Unsicherheit sorgte und noch Jahre später im politischen Schwerin nachhallte und für unfreiwillige Abgänge sorgte. Die Beteiligung von Polizeibeamten an den Aktivitäten des verschworenen Umsturznetzwerks bewog nicht zuletzt den Landtag dazu, diesen Komplex in die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu tatsächlichen und potenziell rechtsterroristischen Strukturen miteinzubeziehen. Die Anlässe sind also gegeben, um sich vertieft mit dem Thema „Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst“ zu befassen. Und selbst, wenn wir die bekannt gewordenen Skandale als Einzelfälle betrachten, banal sind diese deswegen noch lange nicht. Banal sind sie insbesondere nicht für die weit überwiegende Mehrzahl von Beamtinnen und Beamten, die fest mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz steht und die Grundrechte wahrt. Diese überwältigende Mehrheit leistet tagtäglich mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung und Fortentwicklung unseres demokratischen Gemeinwesens. Ihnen gebührt unser Dank und ihnen möchten wir auch mit diesem Antrag den Rücken stärken. (Sebastian Ehlers, CDU: Kein Applaus, na ja!) Meine Damen und Herren, wir können es als Gesetzgeber nicht kommentarlos hinnehmen, wenn einzelne schwarze Schafe durch rassistische, antisemitische oder sonstige demokratieverachtende Äußerungen und Handlungen bewusst einen ganzen Berufsstand in Misskredit bringen wollen. Sie ziehen damit nicht nur die Integrität staatlicher Organe in Mitleidenschaft, sondern nehmen es in Kauf, dem Ansehen jedes einzelnen Beschäftigten zu schaden. Das können wir nicht dulden und das werden wir nicht dulden! Der Innenminister hat es in der Oktoberdebatte erwähnt und ich begrüße es außerordentlich, im Zusammenhang mit dem „Nordkreuz“-Skandal ist es teilweise zu einschneidenden Disziplinarmaßnahmen gekommen. Das ist gut und ein wichtiges Signal. Dennoch, viel zu häufig wirken das Disziplinarrecht zahnlos und die Demokratie nicht wehrhaft genug. Auch wenn die derzeitige Gesetzeslage bei entsprechenden schwerwiegenden Verstößen ein konsequentes Handeln ermöglicht, bildet die Anwendung der Kannregelung in der Realität häufig die Ausnahme. Wir sollten es im Interesse aller rechtschaffenden Beamtinnen und Beamten hingegen zur Regel machen, konsequenter und vor allem schneller gegen Verfassungsfeinde vorzugehen! Meine Damen und Herren, ich halte es durchaus für einen gangbaren Weg, auch statusrelevante Disziplinarverfahren wie die Entlassung per Verfügung auf den Weg zu bringen. Der Betroffene oder die Betroffene hat selbstverständlich das Recht, sich gegen diese Entscheidung zu wehren. Die Reihe der Klagewilligen ließe sich aber bereits durch entsprechend gut begründete Verfügungen ausdünnen. Und da bin ich ganz beim GdP-Landeschef Christian Schumacher, der professionellere und rechtssichere Entscheidungsgrundlagen der Disziplinarstellen fordert. Wörtlich beklagt er, dass die „den Gerichtsverfahren vorgeschalteten internen Vorermittlungsverfahren oder Verwaltungsermittlungen“ – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „oft von juristischen Laien, die zudem nur begrenzt in der Materie des Extremismus, des Populismus etc. geschult sind, geführt“ würden. Zitatende. Die Ermöglichung, Verfassungsfeinde per Verfügung aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, ist somit ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Bei der Bundeswehr möchte man künftig beispielsweise Fehlanreize für Klagen oder das Hinauszögern von Verfahren verhindern, indem den Entlassenen bis zum Abschluss der gerichtlichen Überprüfung ein Überbrückungsgeld in Höhe der letzten Dienstbezüge gezahlt wird. Das vermeidet wirtschaftliche Härten, sollte sich am Ende des Verfahrens herausstellen, dass die Verfügung zu Unrecht erlassen wurde. Sollte die Entlassungsverfügung allerdings bestandskräftig werden, ist das Geld oberhalb des Pfändungsfreibetrages zurückzuzahlen. So sollen Verfassungsfeinde nicht länger und höher als nötig staatlich alimentiert werden. Wir sollten uns im Interesse aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht verwehren, mit Blick auf bundesweite Entwicklungen ebenfalls neue Wege auf diesem Gebiet zu gehen, dies aber in Zusammenarbeit und unter Einbeziehung der entsprechenden Vertretungen. Ich halte es für falsch, einen fertigen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen. Stattdessen sollten wir in einem Schulterschluss einer demokratischen Allianz die praktikabelste Regelung finden, um das Vorhaben bestmöglich umzusetzen. Meine Damen und Herren, die Modernisierung des Landesdisziplinargesetzes ist ein Mittel, um Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent entgegenzutreten. Wir sehen aber mindestens eine weitere Stellschraube, an der wir drehen können und sollten, und das ist die Erweiterung des Strafrechtkatalogs, denn sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Disziplinarstellen sind häufig mit dem Problem konfrontiert, nicht mit der gebotenen Konsequenz gegen etwaige Tendenzen und insbesondere gegen menschenverachtende Chatinhalte vorgehen zu können. Schauen Sie sich beispielsweise Chatverläufe an, die unter verbeamteten „Nordkreuz“-Mitgliedern verschickt wurden. Ich will den Wortlaut hier nicht unnötigerweise wiederholen, aber sie sind zutiefst rassistisch, menschenverachtend und verherrlichen den Nationalsozialismus. Richtigerweise eingeleitete staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen jedoch einerseits häufig ins Leere, da eine strafrechtliche Relevanz aufgrund der fehlenden öffentlichen Außenwirkung privater Chatverläufe verneint werden muss. (Horst Förster, AfD: Das ist ja bedeutsam.) Andererseits verzögern laufende Ermittlungsverfahren die Verfolgung von Disziplinarmaßnahmen deutlich, da entsprechende Verfahren des Dienstherrn für die Zeit staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in der Regel ruhen. Wir halten es für geboten, auch hier eine Lücke zu schließen und die Verfolgung volksverhetzender Nachrichten sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auch in geschlossenen Chatgruppen als Straftat im Amt zu ermöglichen, sofern diese einen dienstlichen Bezug haben und geeignet sind, das Vertrauen der Allgemeinheit in das rechtsstaatliche Handeln von Behörden zu erschüttern. Nach einer Befassung des Bundestages wird eine entsprechende Initiative der schwarz-grünen Landesregierung Nordrhein-Westfalen erneut den Bundesrat erreichen. Wir wollen unsere Landesregierung mit einem eindeutigen Votum des Landtages ausstatten, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. Meine Damen und Herren, wir müssen von Beamtinnen und Beamten erwarten können, dass sie die Demokratie und Grundrechte wahren und dafür einstehen. Insbesondere bei jenen, die legitimiert sind, das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen, müssen wir zum Schutz unserer Gesellschaft erhöhte Maßstäbe ansetzen. Und ich habe es vorhin gesagt und mache es noch mal, auch in Erwartung, dass hier gleich ein Generalverdacht herbeihalluziniert wird beziehungsweise die Kollegin von Allwörden dies in der Presse ja schon behauptet hat: Die weit überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst lebt die Werte der Verfassung. Unterstützen Sie diese Mehrheit und uns in dem Vorhaben, konsequenter gegen die einzelnen schwarzbraunen Schafe vorzugehen! Ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Martin Schmidt, AfD)

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