Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In welch schwieriger Lage sich die Krankenhäuser auch im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden, ist uns, glaube ich, allen sehr bewusst. Für jeden von uns gilt sicherlich, dass er beim Blick in das Krankenhaus vor Ort bei ihm oder in seiner Region die Situation kennt und analysiert hat, und ich mache darauf aufmerksam, dass uns ja in diesem Jahr ein Insolvenzverfahren erreicht hat – das erste in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern –, nämlich das des Warnow-Klinikums in Bützow. Und es ist zu erwarten bedauerlicherweise, dass, wenn keine Abhilfe kommt, wir auch in 2024 mit solchen Verfahren werden rechnen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Entwicklung kann nicht im Sinne der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sein und sie kann nicht in unserem Interesse sein, und wir dürfen sie an dieser Stelle eben gerade nicht ignorieren. Und vor diesem Hintergrund bin ich uns allen wirklich sehr dankbar, dass wir uns dazu bekannt haben, alle 37 Krankenhäuser als Krankenhäuser erhalten zu wollen. Der Gesetzentwurf für die Krankenhausreform lässt weiter auf sich warten. Alle relevanten Akteure in der Krankenhauslandschaft wissen bis zum heutigen Tage nicht, wie es künftig weitergehen wird, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, obgleich Minister Lauterbach mit seiner Regierungskommission vor mehr als einem Jahr, darf ich heute sagen, seine Pläne vorgestellt hat, ohne sie konkret bislang zu unterlegen. Klar ist aber in jedem Fall, dass Bundesminister Lauterbach sein Gesetz nicht zum 01.01, wie damals vor über einem Jahr angekündigt, in Kraft treten lassen kann. Und ohnehin werden wir die Wirkung der Krankenhausreform dann auch erst über weitere zwei bis drei Jahre sehen. Und ohne entsprechende Gegen- und Übergangsmaßnahmen ist bereits jetzt zu befürchten – und das könnte sein, dass es uns schneller erreicht, als uns lieb sein kann –, dass es eine kalte Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern geben kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bundesminister Lauterbach hat versucht, seine Vorstellungen einer Krankenhausreform, ich nenne es, durch die Hintertür, durchzudrücken und ist am Widerstand – zum Glück – der Bundesländer gescheitert. Exemplarisch lässt sich dies am Krankenhaustransparenzgesetz im Bundesrat nachvollziehen, wo jetzt der Vermittlungsausschuss eingesetzt worden ist. Die Kritik der Bundesländer gab es zudem daran, dass der Bund seiner Verpflichtung einer auskömmlichen Refinanzierung der Betriebskosten, insbesondere vor dem Hintergrund der Kostensteigerung, nicht nachkommen würde. Zwischen den Erlös- und den tatsächlichen Kostensteigerungen klafft eine erhebliche Lücke. Und Hintergrund ist auch – das hat meine Kollegin gerade ausgeführt –, dass der Landesbasisfallwert, das will ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, die tatsächliche Inflationsrate eben nicht abbildet, auch nicht zeitverzögert. Und er ist es nun mal, der die Grundlage für die Berechnung der Vergütung aller stationären Leistungen bildet, und sollte eigentlich, so der Gesetzgeber, die voraussichtlich allgemeine Kostenentwicklung im Vorgriff abbilden. Dies hat er jedoch insbesondere in diesem Jahr überhaupt gar nicht getan. Wenn man die Erlössteigerung über den Landesbasisfallwert sieht von 4,4 Prozent und eine Inflationsrate etwa im Januar 23 von 8,7 Prozent oder im Juli von 6,2 Prozent dem gegenüberstellt, dann kann man die Entwicklungen sehen und voraussehen. Und hinzu – das wissen Sie alle – kommen die Sondereffekte neben den normalen Inflationsratensteigerungen, die wir anerkennen müssen, kommen unter anderem die Tarifsteigerungen. Unterm Strich bleibt also ein erhebliches finanzielles Defizit, und das, meine Damen und Herren, de facto per Gesetz, das gegenwärtig nicht oder nicht vollständig refinanziert wird. Die Krankenhäuser haben jedoch keine anderen Möglichkeiten, diese Defizite auszugleichen. Die Folge ist, dass viele Krankenhäuser gegenwärtig auf ihre Rücklagen zurückgreifen – und ob das Sinn und Zweck der Übung sein kann, liebe Frau Kollegin, darüber können wir uns in der Aussprache möglicherweise noch mal verständigen –, oder aber, wenn sie nicht über Rücklagen verfügen, auch das sehen wir in diesem Land, dann werden ihre Liquiditätsdefizite im Moment über Kredite finanziert, und zwar auch über Kredite ihrer Träger, und zwar auch öffentlicher Träger. Und dies kann auch nicht im Interesse des Erfinders sein, nämlich des Bundesgesetzgebers. Das kann auch nicht unser Interesse sein. Inzwischen gibt es, zumindest, was die zukünftige Anpassung der Berechnungssystematik des Landesbasisfallwertes betrifft, wohl, ich nenne das mal ein Einsehen des Bundesgesundheitsministers. Aus einer Protokollerklärung zum Krankenhaustransparenzgesetz geht hervor, dass dieses zum 1. Juli 2024 beziehungsweise spätestens zum 1. Januar 2025 angepasst werden soll. Man beachte die Zeitläufe! Also gehen wir mal wohl zuallererst von 2025 aus. Und im Übrigen, Frau Kollegin, wird dabei auch nicht differenziert, ob es einer Bedarfsprüfung bedarf für das jeweilige Krankenhaus. Und deshalb verstehe ich Ihre Argumentation nicht, dass Sie davon ausgehen, dass man offensichtlich gedenkt, mit der Gießkanne auszuschütten mit unserem Antrag. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach damit die Forderung vieler CDU-geführter Bundesländer und auch unseres Antrages übernommen hat. Auch die Linkskoalition hat ja insoweit diesen Antrag aufgegriffen, aber dazu später mehr. Die Landesregierung ist nun gefordert, den Druck aufrechtzuerhalten, um eine zeitnahe Überarbeitung herbeizuführen. Entscheidend ist jedoch darüber hinaus eine rückwirkende Anhebung des Landesbasisfallwertes. Nicht umsonst haben sieben Bundesländer in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem Verweis auf den Beschluss des Entschließungsantrages im Bundesrat noch einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen. Sie haben richtigerweise dies als Voraussetzung für ihre Verhandlungsbereitschaft zum Krankenhaustransparenzgesetz gemacht. Und dieser Positionierung, meine Damen und Herren, sollte sich die Landesregierung anschließen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit einer rückwirkenden Anpassung des Landesbasisfallwertes und einer Überarbeitung der Berechnungssystematik wäre aus unserer Sicht ein erster Schritt getan, um den Krankenhäusern auch hier im Land wirksam unter die Arme zu greifen und eine auskömmliche Refinanzierung der Kostensteigerung sicherzustellen. Darüber hinaus sehen wir aber die Landesregierung in der Verantwortung, auch landesseitige Maßnahmen zu ergreifen. Darauf werde ich später noch mal in der Aussprache zurückkommen. Klar ist, bleibt es beim „Weiter so!“, so ist zu befürchten, dass wir unsere bisherige Krankenhausstruktur im Land nicht aufrechterhalten werden können. Und ich bitte Sie deshalb im Interesse der Krankenhäuser und viel, viel mehr im Interesse der Menschen hier im Land, die auf eine gute Krankenhausversorgung bauen, um Zustimmung zu unserem Antrag. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)
