Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Ich habe vorhin bei der Beratung des Einzelplans 04 einiges an Redezeit darauf verwendet, Ihnen die bislang größte Antiterrorrazzia in der Geschichte der Bundesrepublik und sich daraus ergebende Bedarfe für die Landespolizei zu schildern. Daran möchte ich jetzt noch mal anknüpfen, denn für eine wehrhafte Demokratie braucht man nicht nur eine aufgabengerecht ausgestattete und ausgebildete Landespolizei, sondern auch eine gut aufgestellte Staatsanwaltschaft. Doch in diesem Bereich gibt es ebenfalls Defizite. Nach Auskunft des Justizministeriums stand im Jahr 2022 einem verfügbaren Personal von 189 Staatsanwält/-innen ein Personalbedarf von 210 Staatsanwält/-innen gegenüber. Im aktuellen Stellenplan sind 192 Stellen für Staatsanwält/-innen vorgesehen. Und um eine adäquate Personalausstattung zu erreichen, ist daher ein Stellenzuwachs von 18 Stellen erforderlich. Deswegen hat meine Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag zum Einzelplan 09 eingereicht. Der Rechtsstaat wird gerne dafür herangezogen, wenn es darum geht, hart durchzugreifen. Doch der Rechtsstaat ist so viel mehr. Er ist der Garant für die Gewährleistung von Bürger/-innen- und Menschenrechten (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie unserer vielfältigen Demokratie. Der Rechtsstaat schützt die Rechte der oder des Einzelnen, auch und gerade gegenüber staatlichen Eingriffen. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit dieser Rechtsstaat funktioniert, braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz, die in der Lage ist, Recht zu sprechen, exekutive, behördliche oder legislative Maßnahmen effektiv zu prüfen und gegebenenfalls wirksam zu korrigieren. Doch die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht gut ausgestattet. Nach Angaben von Kai-Uwe Theede, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock – der Kollege Ehlers hat das auch schon geschildert eben –, haben sich die Bestandszahlen und auch die Erledigungsdauer im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in einem nicht zu vertretenden Ausmaß erhöht. Zum Abbau der erheblichen Bestände bei den ordentlichen Gerichten sei ein tatsächlicher Personalzuwachs von mindestens drei Stellen pro Landgerichtsbezirk, das heißt von insgesamt zwölf Stellen im richterlichen Dienst unabdingbar. Das greift meine Fraktion in einem weiteren Änderungsantrag zum Einzelplan 09 auf. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften über die Gefangenenvergütung in den Strafvollzugsgesetzen von Bayern und Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt. Das Thema kennen Sie, haben wir auch schon mehrfach erörtert: Jeder Strafgefangene hat einen grundrechtlichen Anspruch auf Resozialisierung. Den Gefangenen soll die Fähigkeit und der Wille zu eigenverantwortlicher Lebensführung vermittelt werden. Und ein gesetzliches Konzept der Resozialisierung durch Gefangenenarbeit kann zu dieser verfassungsrechtlich gebotenen Resozialisierung nur dann beitragen, wenn den Gefangenen durch die Höhe des ihnen zukommenden Entgelts bewusst gemacht wird, dass Erwerbsarbeit zur Herstellung der Lebensgrundlage sinnvoll ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und was machen Sie jetzt mit dem Bürgergeld?) Ich frage Sie mal: Meinen Sie wirklich, dass das mit 1 bis 2 Euro pro Stunde funktioniert? Die Strafvollzugsgesetze des Freistaats Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen werden laut Bundesverfassungsgericht eben diesen Maßstäben des Gerichts nicht gerecht und müssen überarbeitet werden. Unser Strafvollzugsgesetz betrifft das ebenfalls, da es denen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen sehr ähnlich ist. In der öffentlichen Anhörung zum Einzelplan 09 im Rechtsausschuss hat die Sachverständige Kirstin Drenkhahn von der Freien Universität Berlin erklärt, um zu einer verfassungskonformen Gefangenenvergütung zu kommen, müsste man diese verdoppeln. Deshalb ist das auch Inhalt des entsprechenden Änderungsantrags meiner Fraktion zum Einzelplan 09. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat die Aufgabe, sich für die Interessen der Verbraucher/- innen starkzumachen. Sie bietet Serviceleistungen wie eine anbieterunabhängige Beratung zu Kaufverträgen, Versicherungsabschlüssen, Geldanlagen und Fragen der Energieversorgung an. Zur Hochzeit der Corona-Pandemie konnte die Verbraucherzentrale nur 25 Prozent der telefonischen Beratungsanfragen bearbeiten. Jetzt, da sich die Lage halbwegs normalisiert hat, sind es immerhin 50 Prozent. In der öffentlichen Anhörung zum Einzelplan 09 hat Vorständin Wiebke Cornelius deutlich gemacht, dass schon die Personalkosten der Verbraucherzentrale deutlich über dem derzeit vorgesehenen Zuschuss des Landes liegen. Darüber hinaus fielen Sachkosten, unter anderem für Mieten und Geschäftsbedarf, an. In Zeiten hoher Verbraucherpreise ist eine unabhängige Verbraucherberatung wichtiger denn je. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Fraktion setzt sich daher für eine auskömmliche Finanzierung der Verbraucherzentrale ein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer ist noch mal verantwortlich für die hohen Preise?) Der Landesfrauenrat hat am vergangenen Freitag erneut auf die prekäre finanzielle und personelle Situation des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt hingewiesen. Häusliche und sexualisierte Gewalt richtet sich in der deutlichen Mehrzahl gegen Frauen und wird überwiegend von Männern ausgeübt. Sie existiert in allen gesellschaftlichen Milieus und sie reißt nicht ab. Die Fallzahlen steigen Jahr für Jahr an. Dennoch liegt die letzte ernsthafte Weiterentwicklung des Beratungs- und Hilfenetzes unseres Bundeslandes ganze 15 Jahre zurück. Das ist kein Zustand. Die Frauenhäuser, Interventions- und Beratungsstellen müssen die Mittel erhalten, die sie brauchen, um den Betroffenen flächendeckend Unterstützung zu leisten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darauf zielt der Änderungsantrag meiner Fraktion zur personellen Ausstattung des Beratungs- und Hilfenetzes ab. Die Pressemitteilung des Landesfrauenrates vom heutigen Tage macht noch einmal deutlich, wie wichtig die Aufstockung dieser Mittel wäre. Ich bitte um Zustimmung zu diesem und den anderen Änderungsanträgen meiner Fraktion und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
